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Region Bern-Ost: Neueintragungen und vorläufige Konkurse von Firmen

Handelsregister-Neueintragungen und vorläufige Konkurse vom 21. bis 25. Oktober 2024

24.10.2024

Cleara Group GmbH, Bernstrasse 24, 3110 Münsingen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).

Statutendatum: 17.10.2024.

Zweck: Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Reinigung, Unterhalt, Gartenpflege, Hauswartung und Instandhaltung sowie Handel mit und Vermietung von Fahrzeugen. Weiter bezweckt die Gesellschaft die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen als auch Erbringung von Dienstleistungen im Gastronomiegewerbe sowie Herstellung von als auch Handel mit Lebensmitteln und Getränken.

Eingetragene Personen: Uthayakumar, Abymanju, sri-lankischer Staatsangehöriger, in Münsingen, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00.

 

21.10.2024

Friedli's Backwaren, Dorfstrasse 31, 3111 Tägertschi

Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck: Verkauf von Backwaren.

Eingetragene Personen: Friedli, Sandra, von Landiswil, in Tägertschi (Münsingen), Inhaberin, mit Einzelunterschrift.

 

21.10.2024

Restaurant Sternen Ursellen GmbH, Bernstrasse 67, 3510 Konolfingen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).

Statutendatum: 14.10.2024.

Zweck: Betrieb und Führen von Gastronomiebetrieben, insbesondere von Restaurants, Caterings und Bars; Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterhaltung und Events, insbesondere deren Organisation und Durchführung.

Eingetragene Personen: Müller, Claude Michel, von Boltigen, in Konolfingen, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20'000 Stammanteilen zu je CHF 1.00. 

 

Vorläufige Konkursanzeige             

Vorläufige Konkursanzeige aaso gastro GmbH
Schuldner
aaso gastro GmbH
CHE-317.373.451
Luzernstrasse 226
3078 Richigen

Datum der Konkurseröffnung: 21.10.2024

Rechtliche Hinweise
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.

Publikation nach Art. 222 SchKG.


Autor:in
pd, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 27.10.2024
Geändert: 27.10.2024
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