Region Bern-Ost: Neueintragungen und vorläufige Konkurse von Firmen
Handelsregister-Neueintragungen und vorläufige Konkurse vom 26. bis 30. Mai 2025
28.05.2025
MS Dersim GmbH, Flurweg 3, 3066 Stettlen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).
Statutendatum: 19.05.2025.
Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung von Bodenlegerarbeiten in Parkett, Laminat, Vinyl und Kork, Montagen, Reparaturen und Versiegelungen sowie den Handel mit Waren aller Art. Ausserdem Reinigungsarbeiten aller Art sowie Hauswartungen und sämtliche damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
Eingetragene Personen: Kaynak, Murat, von Bern, in Bern, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20'000 Stammanteilen zu je CHF 1.00.
28.05.2025
NectarVita Jusufoski Enis, Bernstrasse 14, 3510 Konolfingen
Einzelunternehmen (Neueintragung).
Zweck: Herstellung, Vertrieb und Verkauf von natürlichen Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln, insbesondere auf Basis von Honig, Gewürzen, Pflanzenstoffen und Superfoods; Entwicklung eigener Produktlinien; Handel mit verwandten Produkten; Durchführung von Informations- und Beratungsangeboten im Gesundheitsbereich.
Eingetragene Personen: Jusufoski, Enis, von Thun, in Konolfingen, Inhaber, mit Einzelunterschrift.
26.05.2025
Meyer Media, Fichtenweg 9, 3672 Oberdiessbach
Einzelunternehmen (Neueintragung).
Zweck: Eine Medienunternehmung für Werbefilme, Imagefilme, Grafikdesign, Onlineauftritte oder Fotoshootings.
Eingetragene Personen: Meyer, Lucien, von Därligen, in Oberdiessbach, Inhaber, mit Einzelunterschrift.
Vorläufige Konkursanzeige
Vorläufige Konkursanzeige Schlossgut Münsingen GmbH
Schuldner
Schlossgut Münsingen GmbH
CHE-233.559.775
Bernstrasse 2a, 3110 Münsingen
Datum der Konkurseröffnung: 26.05.2025
Hinweis der Redaktion: Das Restaurant Schlossgut ist seit Oktober 2024 wieder geöffnet und läuft gemäss Pächter Tharmachandran Tharmendra gut. Beim Konkurs handelt es sich um die Firma des Vorgängerbetriebs von Markus und Monika Linder sowie Gerhard Linder.
Rechtliche Hinweise
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt SHAB