- Wirtschaft
Region Bern-Ost: Neueintragungen und vorläufige Konkurse von Firmen
Handelsregister-Neueintragungen und vorläufige Konkurse vom 22. bis 26. Januar 2024.
26.01.2024
RCRACETECH Steiner, Falkenfluhweg 2, 3114 Wichtrach
Einzelunternehmen (Neueintragung).
Zweck: Online Verkauf von Wettbewerbs RC- Fahrzeugen und Zubehör; Einstellarbeiten an Verbrennungsmotoren; Airbrush-Lackierservice und Race support.
Eingetragene Personen: Steiner, Kevin, von Ringgenberg (BE), in Wichtrach, Inhaber, mit Einzelunterschrift.
26.01.2024
Onoo GmbH, (Onoo Sàrl) (Onoo Sagl) (Onoo LLC), Bernstrasse 38b, 3114 Wichtrach
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung).
Statutendatum: 18.01.2024.
Zweck: Durchführung von Dienstleistungen in den Bereichen Bildung und Organisations- und Führungsentwicklung sowie den Betrieb einer Bierbrauerei und sämtlichen damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Eingetragene Personen: Lehmann, Tobias, von Rüeggisberg, in Wichtrach, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF 200.00.
22.01.2024
Regio Annoncen und Verlag AG, Haubenstrasse 34, 3672 Oberdiessbach
Aktiengesellschaft (Neueintragung).
Statutendatum: 05.12.2023.
Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Ausübung von Werbetätigkeit durch Herstellung und Verbreitung von Werbeträgern sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Bewirtschaftung und Verwaltung von Liegenschaften. Weiter bezweckt sie die Erbringung von weiteren Dienstleistungen im Bereich des Hauptzwecks.
Eingetragene Personen: Röthlisberger, Adrian Andreas, von Langnau im Emmental, in Oberdiessbach, Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Güdel, Pascal, von Ursenbach, in Oberdiessbach, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Röthlisberger, Tamara, von Langnau im Emmental, in Oberdiessbach, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.
Vorläufige Konkursanzeige
24.01.2024
Schuldner
Otto's Bistro GmbH
CHE-316.356.591
Bahnhofringstrasse 3
3113 Rubigen
Datum der Konkurseröffnung: 17.01.2024
Rechtliche Hinweise
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt SHAB
Erstellt:
28.01.2024
Geändert: 28.01.2024
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