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Region Bern-Ost: Neueintragungen und vorläufige Konkurse von Firmen

Handelsregister-Neueintragungen und vorläufige Konkurse vom 7. bis 11. Oktober 2024

11.10.2024

Molina Health Solutions, Rüttelerweg 9, 3065 Bolligen

Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck: Die Erbringung von verschiedenen Dienstleistungen im Bereich Gesundheitslösungen, insbesondere Beratung, Schulung und Coachings für verschiedene Unternehmungen, welche im Gesundheitsbereich und artverwandten Branchen tätig sind.

Eingetragene Personen: Molina, Daniel Dr., von Bern, in Bolligen, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

 

11.10.2024

Schulz Elternberatung, c/o Damaris Schulz, Obermoos 85, 3510 Konolfingen

Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Entwicklungspsychologie, insbesondere Durchführung von Kursen für Eltern und pädagogische Fachkräfte.

Eingetragene Personen: Schulz, Damaris, von Oberdiessbach, in Konolfingen, Inhaberin, mit Einzelunterschrift.

 

10.10.2024

Blank QR, Inh. Matzinger, Hohgantweg 5, 3506 Grosshöchstetten

Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck: Die Firma bezweckt die Bereitstellung und Betreibung von Software und Webapplikationen samt E-Commerce. Handel mit Waren aller Art.

Eingetragene Personen: Matzinger, Jvo, von Steffisburg, in Grosshöchstetten, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

 

07.10.2024

West Barbershop, Inh. Khalil, Bahnhofstrasse 22, 3076 Worb

Einzelunternehmen (Neueintragung).

Zweck: Betrieb eines Coiffeursalons.

Eingetragene Personen: Khalil, Jager, syrischer Staatsangehöriger, in Worb, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

 

Vorläufige Konkursanzeige

 

Vorläufige Konkursanzeige AGOS Gastro GmbH

Schuldner
AGOS Gastro GmbH
CHE-113.847.644
Thunstrasse 1
3510 Konolfingen

 

Datum der Konkurseröffnung: 07.10.2024

 

Rechtliche Hinweise
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

 

Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt SHAB


Autor:in
pd, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 13.10.2024
Geändert: 13.10.2024
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