Feuerwehrinspektor Peter Frick erklärt

Risiken vorbeugen. Und richtig handeln, wenn es brennt

Anfang Januar schockierte der Brand in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana. Aber auch in unserer Region erschütterten im letzten Jahr zwei grosse Hausbrände: In Biglen brannte ein Bauernhaus ab, bald darauf brannte in Wichtrach ein Wohnhaus. Wir wollten vom Kantonalen Feuerwehrinspektor Peter Frick wissen: Wie verhindert man einen Brand? Und: Was tun, wenn schon Flammen lodern?

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Im Brandfall gilt: Sich und andere sofort in Sicherheit bringen. Und dann sofort die Feuerwehr rufen. Hier ist die Feuerwehr Thun im Einsatz. (Foto: Gebäudeversicherung Bern)

Sprühendes Silvester-Feuerwerk in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana, eine defekte Tiefkühltruhe beim Bauernhaus in Biglen oder Brandstiftung in Wichtrach: Ein Brand kann verschiedene Ursachen haben. Aber in allen Fällen kann er blitzschnell ausser Kontrolle geraten und verheerende Folgen haben. Wir fragten Peter Frick, Leiter Feuerwehrinspektorat bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB), wie sich Brände verhindern lassen, und was zu tun ist, wenn ein Brand schon ausgebrochen ist.

 

Am Anfang steht die Prävention in Küche…

Zum Brand von Crans-Montana gibt Frick keine konkrete Auskunft: Dieser liege nicht in seinem Zuständigkeitsbereich, sagt er, und er könne die Sachlage nicht aus der Ferne beurteilen. Generell gibt er jedoch einen Rat, den er nicht müde wird zu wiederholen: «Prävention!» Und zwar mit Hilfe von Rauchmeldern, am besten überall dort, wo Brände entstehen können: «Dazu gehören in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus die Küche, das Treppenhaus, der Keller und der Heizungsraum.»

 

… und Schlafzimmer

Rauchmelder seien aber auch in Schlafzimmern sinnvoll: «Wenn man schläft, ist der Geruchssinn ausgeschaltet, man wird also nicht von Rauchgeruch geweckt, sondern kann im Schlaf ersticken.» Das klingt erschreckend, vor allem, wenn Frick nachdoppelt: «Auch im wachen Zustand dauert es nicht lange, und man wird vom Rauch bewusstlos – je nachdem genügen ein paar Atemzüge.»

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Oberst Peter Frick ist Leiter Feuerwehrinspektorat bei der Gebäudeversicherung Bern. Er rät, sich mit Rauchmeldern zu schützen. (Foto: Gebäudeversicherung Bern)

Nicht selbst löschen …

Umso wichtiger ist zu wissen, was man tun soll, wenn man erste Flammen entdeckt. In der Bar «Le Constellation» schauten viele dem Feuer zu – gebannt vielleicht und völlig ungläubig – und filmten es gar. Ein Partygast versuchte gemäss einem Handyvideo, die Flammen an der Decke mit einer Jacke auszuschlagen. Auch bei kleinen Bränden in Haus und Garten verspüren wohl viele den Impuls, die noch kleinen Flammen so rasch wie möglich selbst zu ersticken, mit einer Löschdecke oder einem Handfeuerlöscher beispielsweise. Eine gute Idee?

 

… sondern sich sofort in Sicherheit bringen …

«Nein», sagt Peter Frick klar. «Prioritär wichtig ist, sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen, und danach die Feuerwehr zu alarmieren.» Die Zeit, die man für Löschversuche verschwende, fehle oft am Ende. Deshalb gelte, sobald man einen Brand entdecke: «So viele Leute wie möglich darauf aufmerksam machen und sie dazu bewegen, sich aus der Gefahrenzone zu begeben – egal, ob es sich um einen Brand an einem Grossanlass handelt oder um einen Brand zu Hause in der Mietwohnung.»

 

… und dann die Feuerwehr alarmieren

Sind Menschen und Tiere aus der Gefahrenzone gebracht, muss sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 118 alarmiert werden. Und zwar, wiederum gemäss Peter Frick: «Lieber einmal zu früh als zu spät.» Sollte es anschliessend doch gelingen, das Feuer erfolgreich zu löschen, könne man problemlos noch einmal anrufen und Entwarnung geben.

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Beim Brand des Wohnhauses in Wichtrach wurden sechs Personen verletzt. (Foto: Kapo Bern)

Und wie sieht es in der Region Bern-Ost aus?

Die bange Frage, die sich die einen oder anderen dieser Tage stellen dürften, lautet: Könnte sich ein Unglück wie in Crans-Montana auch in der Region Bern-Ost ereignen? Diese Frage beantwortet Linda Zampieri, Mediensprecherin der Gebäudeversicherung Bern: «Aus unserer Sicht wird im Kanton Bern vieles getan für die Sicherheit in Restaurants, Clubs und Nachtlokalen, und wir beurteilen die Sicherheit als hoch.»

 

Brandschutzrichtlinien werden regelmässig kontrolliert

Bereits bei der Eröffnung von Baubewilligungserfahren werde die Fachstelle Brandschutz der GVB zugezogen: «Unsere Expertinnen und Experten prüfen die Baugesuche auf die Einhaltung der Brandschutzvorschriften und erstellen einen Fachbericht zuhanden des verantwortlichen Regierungsstatthalteramts», erklärt sie. Anschliessend würden alle fünf bis zehn Jahre die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen durchgeführt. Dabei werde die Einhaltung der Schweizer Brandschutzrichtlinien kontrolliert. «Mit den Brandschutzkontrollen im Kanton Bern sind wir weitgehend à jour», fasst Linda Zampieri zusammen.  

Informationen zum Brandschutz – neu auch für Lokale

Ausführliche Informationen zu Brandschutzmassnahmen für Wohn- und Geschäftsgebäude sind auf der Plattform für Brandschutz Heureka zu finden. Das Informationsbedürfnis und die Sensibilität für das Thema seien zurzeit hoch, heisst es bei der Gebäudeversicherung Bern. Deshalb hat die GVB aus aktuellem Anlass die Informationen rund um Brandsicherheit in Clubs kompakt aufbereitet.

Aber es gilt das Prinzip «Eigenverantwortung»

Dennoch lasse sich ein Restrisiko bei allen Anstrengungen nicht gänzlich vermeiden, sagt sie, und weist auf die Eigenverantwortung der Eigentümer:innen und Betreiber:innen hin: «Unsere Brandschutzexpertinnen und -experten kontrollieren zwar die Einhaltung der Brandschutzrichtlinien.» Das bedeute aber nicht, dass sie für die Sicherheit eines Gebäudes zuständig seien: «Diese Verantwortung liegt immer bei den Eigentümern und Betreibern eines Lokals.»

Das sind die häufigsten Brandursachen

Die weitaus meisten Feuerschäden im Kanton Bern, so zeigt die Statistik der GVB, werden übrigens nicht durch Feuerwerk verursacht, sondern durch indirekte Blitzeinschläge: Dabei schlägt ein Blitz nicht direkt in ein Haus, sondern in den Boden ein. Dort sorgt der Strom des Blitzes entlang der Leitungen für eine Überspannung im Stromnetz des Hauses. «Schutz bietet einzig die Installation eines inneren Blitzschutzes», sagt GVB-Sprecherin Zampieri.

 

Auch Feuerwerk und Brandstiftung …

Durch Feuerwerk, wie als Brandursache in der Walliser Bar vermutet, sind seit 2023 laut GVB-Statistik 110 Schäden verursacht worden. Auch Brandstiftung – wie beim Brand des Wohnhauses in Wichtrach – kam in dieser Zeit mehrmals vor, laut GVB in fast hundert Fällen.

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Das Bauernhaus in Biglen stand innert 20 Minuten im Vollbrand. Menschen und Tiere wurden nicht verletzt, aber das Haus war nicht mehr zu retten. (Leserfoto: Jürg Hodel)

… aber auch defekte Elektrogeräte

In Biglen hingegen verursachte eine defekte Tiefkühltruhe den Grossbrand. Defekte Elektrogeräte seien im wahrsten Sinn des Wortes brandgefährlich, betont Feuerwehrinspektor Peter Frick: «Sogar Ihre Kaffeemaschine könnte einen Brand auslösen, wenn sie einen unsichtbaren Defekt hat!» Frick mahnt daher zur nötigen Vorsicht mit Elektrogeräten: «Geräte, die nicht in Betrieb sind, sollte man vom Netz trennen», sagt er.

 

Vorsorgen statt sich sorgen

Stellt man sich vor, wie schnell etwas passieren kann – wie schnell es in Crans-Montana, Biglen und Wichtrach passiert ist –, kann das Besorgnis erregen. Sich ständig zu sorgen, bringe allerdings weniger als vorzusorgen, betont Peter Frick noch einmal. «Es hilft schon viel, wenn man sich mit Brandmeldern absichert, auf intakte Elektrogeräte achtet und weiss, wie man sich im Brandfall verhalten muss.»

Häufige Brandursachen gemäss GVB

Die Gebäudeversicherung Bern hat die Ursachen für Brandschäden seit 2023 zusammengetragen. Die weitaus häufigste Schadensursache ist demnach Blitzschlag, bei vielen Bränden lässt sich die Ursache nicht eindeutig feststellen.

  • Indirekter Blitzschlag: 2027 Schäden
  • Unbekannte Ursache: 862 Schäden
  • Direkter Blitzschlag:  497 Schäden
  • Mangel an Geräten: 235 Schäden
  • Kerzen: 129 Schäden
  • Feuerwerk: 110 Schäden
  • Brandstiftung durch Unbekannt: 55 Schäden
  • Brandstiftung durch Drittperson: 43 Schäden

Weitere Ursachen von Brandschäden: Mangel an Installationen, unsachgemässe Verwendung von Apparaten, Rauchabzugsanlage, Cheminée, Zentralheizung, Kochgas, Raucherwaren, Zimmeröfen, Explosion Apparate/Behälter und Gasexplosion.


Autor:in
Claudia Weiss, claudia.weiss@bern-ost.ch
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Erstellt: 09.01.2026
Geändert: 09.01.2026
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