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Schulabstimmung Konolfingen: Keine Nachzählung trotz knappem Ergebnis
Das Regierungsstatthalteramt hat die Beschwerden zur Volksabstimmung "Schullandschaft Stalden" abgewiesen. Die Voraussetzungen für eine Nachzählung sind nicht gegeben. Gemeindepräsident Hodel ist zufrieden mit dieser Antwort.
Am 25. November fand in Konolfingen eine Variantenabtimmung zur "Schullandschaft Stalden" statt. Mit einer Stimmendifferenz von nur drei Stimmen wurde Variante 1 angenommen. Gegen das Ergebnis reichten insgesamt 17 Personen Beschwerde ein beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland.
Beschwerde fusst auf Missverständnis
Insbesondere störten sich die Beschwerdeführenden daran, dass 211 Stimmen ungültig gewesen seien, was rund 10 Prozent der abgegebenen Stimmen entspreche. Der Regierungsstatthalter kam allerdings zum Schluss, dass es sich dabei nicht um ungültige Stimmen handelt, sondern um nicht abgegebene Stimmzettel. Damit bestätigt er frühere Aussagen von Gemeindepräsident Hodel, dass es sich dabei um ein Missverständnis aufseiten der Beschwerdeführenden handle. Ursprung des Missverständnisses war ein Artikel der Wochenzeitung für das Emmental.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nachzählung unter Aufsicht des Regierungsstatthalteramtes seien trotz des knappen Ergebnisses nicht gegeben, heisst es in der Mitteilung des Amtes weiter. Dafür müsste die Stimmendifferenz 0,1 Prozent oder weniger ausmachen. In Konolfingen beträgt sie jedoch 0,1517 Prozent (990 Ja-gegenüber 987 Nein-Stimmen).
Keine Anzeichen für Unregelmässigkeiten
Darüber hinaus bestünden keine Anzeichen, die auf Unregelmässigkeiten hinweisen würden. Der vom Gemeinderat gewählte Abstimmungsausschuss verfüge über die notwendige Erfahrung. Das Resultat wurde von ihm drei Mal nachgezählt und sei somit umfassend überprüft worden.
Zwei weitere Rügen betrafen die Abstimmungsbotschaft sowie die Tatsache, dass die Präsidentin der Geschäftsprüfungskommission Barbara Aeschlimann auch Sportkoordinatorin ist. Beides taxiert das Regierungsstatthalteramt als Vorbereitungshandlungen, für welche die Beschwerdefrist abgelaufen sei. Laut Gemeindepräsident Daniel Hodel hätten diese Beschwerden spätestens zehn Tage nach Veröffentlichung der Abstimmungsbotschaft eingereicht werden müssen.
Gemeindepräsident Hodel: "Unser Vorgehen wurde bestätigt"
Hodel ist froh über den Entscheid des Regierungsstatthalteramtes. "Damit wurden wir in unserem Vorgehen bestätigt", sagt er. "Jeder andere Entscheid hätte mich aber erstaunt."
In einem früheren Medienbericht hatte Hodel die Befürchtung geäussert, dass durch die Beschwerden das Projekt verzögert werden könnte. Das sei bis jetzt nicht der Fall, sofern man nun weiterarbeiten könne. Auf den Zeitplan der Gemeinde angesprochen nennt Hodel einen Baustart Anfang 2020 als Ziel. In Betrieb gehen würde das neue Schulhaus demgemäss auf Anfang Schuljahr 2021/22. "Das ist aber ein sehr sportlicher Zeitplan", gibt er zu.
Marc-André Perrin, einer der Beschwerdeführenden, ist mit dem Entscheid des Regierungsstatthalteramtes nicht ganz zufrieden. "Rechtlich verhäbt es", räumt er ein. "Die Nachzählung war für uns aber ein springender Punkt und es ist schade, dass sie nun nicht stattfindet." Es sei aber halt so, dass in solchen Fällen der Entscheid meist zu Ungunsten der Beschwerdeführenden ausfiele. Ob er und der Mitunterzeichner seiner Beschwerde den Entscheid weiterziehen, ist noch nicht entschieden. "Wir sind dazu mit verschiedenen anderen Beschwerdeführenden in Kontakt."
Erstellt:
13.02.2019
Geändert: 13.02.2019
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