- Region
Besuchsverbot in Behindertenheimen: Was, wenn man die Situation nicht versteht?
Am 18. März erweiterte der Bundesrat das Besuchsverbot auf Behinderten- und Suchtinstitutionen als Massnahme zur Eindämmung des Coronavirus. Das stellt Betriebe wie das Humanushaus in Rubigen vor neue Herausforderungen.
Wie für die Alters- und Pflegeheime gilt neu auch für Behinderten- und Suchtinstitutionen ein Besuchsverbot. Schlimm ist das insbesondere für Betroffene, die gar nicht richtig begreifen was da vor sich geht. Co-Gesamtleiter der Finanzen und Administration der Stiftung Humanushaus in Rubigen Rainer Menzel sagt dazu: "Es ist natürlich schwierig die Situation zu vermitteln. Viele Bewohner begreifen vor allem, dass es anders ist als sonst, aber nicht warum."
Um die Situation zu entschärfen setzt das Humanushaus auf Ablenkung. "Wir versuchen ein möglichst abwechslungsreiches Tagesprogramm anzubieten, damit es den Bewohnern leichter fällt", sagt Menzel. Das gilt vorallem für die 90 stationären Personen. Ebenso sind Wochenend- oder auch kürzere Aufenthalte ausserhalb der Institution nicht erlaubt. Ungefähr 30 weitere Personen werden in der Tagesstätte betreut. Für sie sei es laut Menzel teilweise noch schlimmer, wenn sie nicht mehr kommen dürfen. Da sie ausserhalb wohnen, gilt auch für sie das Besuchsverbot des Bundes. Allerdings sei man dabei individuelle Lösungen zu finden, und die anderen haben wie eine Art Ferien und können zuhause bleiben, sagt Menzel.
Kontakt nur per Video
Laut dem Co-Gesamtleiter Finanzen und Administration haben die Angehörigen Verständnis für die Situation, auch wenn ihnen das Besuchsverbot schwer fällt. Allerdings können sie per Videochat mit den Bewohnern in Kontakt bleiben. Nur für Bekannte von Sterbenden wird eine Ausnahme vom Besuchsverbot gemacht.
[i] zur Mitteilung des Kantons
Erstellt:
25.03.2020
Geändert: 25.03.2020
Klicks heute:
Klicks total:
Bei BERN-OST gibt es weder Bezahlschranken noch Login-Pflicht - vor allem wegen der Trägerschaft durch die Genossenschaft EvK. Falls Sie uns gerne mit einem kleinen Betrag unterstützen möchten, haben Sie die Möglichkeit, dies hier zu tun.