Sechs Schüsse, ein Toter und zwei Wahrheiten
Vor fast drei Jahren erschoss ein Mann einen Mitarbeiter des Restaurants Rössli in Boll. Diese Woche verhandelt das Regionalgericht Bern-Mittelland den Fall, der nur auf den ersten Blick klar scheint. Die Schüsse sind unbestritten. Die Hintergründe der Tat sind jedoch verworren. Vielleicht geht es um verzweifelte Liebe. Vielleicht um heimtückisches Stalking. Je nachdem, ob der Beschuldigte erzählt oder die Privatklägerin.
Die Geschichte, die sich am 14. April 2023 im Rössli Boll ereignete, klingt wie ein Krimi: Gegen 22.40 Uhr ging bei der Kantonspolizei Bern eine Meldung ein, es sei zu Schussabgaben im Restaurant Rössli in Boll gekommen. Sechs Revolverschüsse waren auf einen Mitarbeiter abgegeben worden. Der angeschossene Mann, ein 37-jähriger türkischer Staatsangehöriger, verstarb tags darauf im Spital an den Folgen der Schussverletzungen.
Nach der Flucht durch den Wald gefasst
Der Schütze, ebenfalls türkischer Staatsangehöriger und 37 Jahre alt, flüchtete im Auto über den Dentenberg, verlor in einer Kurve die Spur und landete im Wald. Er flüchtete zu Fuss durch den Wald, konnte aber am nächsten Tag von der Polizei aufgegriffen werden. Seit Dezember 2023 befindet er sich im vorzeitigen Haftvollzug in der Justizvollzugsanstalt Thorberg.
Schüsse fielen, sonst ist alles unklar
Diese Woche wird der Tötungsfall am Regionalgericht Bern-Mittelland verhandelt. Und im Gerichtssaal zeigt sich schnell: Die Tat ist unbestritten. Zum einen ist die Szene mit dem ersten Schuss auf einem Überwachungsvideo des Restaurants Rössli festgehalten. Zum anderen ist der Angeklagte geständig. Ein eindeutiger Fall also? Eben nicht. Denn die Gründe, die zu dieser Bluttat geführt haben, sind verschlungen. Und sie haben einen Einfluss auf die Frage nach der Skrupellosigkeit der Tat, und damit auf das Strafmass.
«Er hat mir den Mann genommen»
Die Privatklägerin – die Witwe des erschossenen Mannes – trägt eine feine Metallbrille, dunkle Jeans, schwarzen Pullover und ein lockeres schwarzes Tuch um Kopf und Schultern, als sie zur Anhörung erscheint. Sie antwortet klar, aber auch emotional auf die Fragen des Gerichtspräsidenten. Der Angeschuldigte sitzt während ihrer Befragung im Raum daneben. Er bekommt per Mikrofon mit, wie die grazile Frau stockend erzählt, wie es ihr und ihren beiden mittlerweile zwölfjährigen Zwillingstöchtern seit der Tat ergeht. «Er hat mir den Mann genommen und meinen Töchtern den Vater», schluchzt sie. Sie litten sehr unter Angst und Trauer.
Druck und Drohungen …
Was sie erzählt, ist eine Geschichte von Druck und Drohungen, von Stalking und Zwang. Der Chatverlauf zwischen Klägerin und Angeklagtem – insgesamt wurden offenbar an die 39'000 Nachrichten ausgewertet – wird mehrmals eine Rolle spielen an diesem Tag: Darin wurden Fotos, Videos und Mitteilungen ausgetauscht. Auch Liebesbotschaften. Aus Sicht der Privatklägerin belegen diese allerdings nicht eine beidseitige Liebesbeziehung. Sondern sie zeigen einzig den grossen Zwang, den der Beklagte auf sie ausgeübt habe.
… und kein Ausstieg
«Ich musste ihm antworten ‘Ich liebe dich’, sonst drohte er mir, er mache mir das Leben zur Hölle», erklärt sie. Er habe sie ständig beobachtet, sei bei ihr zuhause oder bei der Arbeit vor der Tür aufgetaucht, habe sogar ihre Töchter heimlich auf dem Schulweg begleitet – kurz: Er habe sie eingeschüchtert, und sie habe grosse Angst um sich und ihre Familie gehabt. Zugleich befürchtete sie, ihr Mann könne von ihrem selbsternannten Liebhaber erfahren und ihr daraufhin die Kinder wegnehmen. Ein Karussell ohne Ausstiegsmöglichkeit. Ihr Wunsch am Ende der Befragung: «Bitte bestrafen Sie ihn: Er hat unser Leben zerstört.»
«Ich bereue meine Tat»
Nachdem sie den Gerichtssaal verlassen hat, wird der Angeklagte wieder hereinbegleitet. Er trägt dunkle Hosen, einen dunkelblauen Pullover, einen gepflegten Zweitagesbart und einen Kurzhaarschnitt. Still sitzt er auf seinem Platz, er wirkt bedrückt und antwortet nicht immer sofort auf alle Fragen. «Es geht mir nicht gut», erklärt er leise. Und, lauter: «Ich bereue meine Tat, jeden Tag.»
Er habe etwas unternehmen müssen
Seine Wahrheit, am Nachmittag eloquenter geschildert von seinem Verteidiger, ist eine diametral entgegengesetzte als die der Klägerin: Nicht er habe sie eingeschüchtert, nein, im Gegenteil, sie habe ihn wiederholt um Hilfe gebeten, weil ihr Mann sie schlage, unterdrücke, ja sogar vergewaltige. Das habe ihn zunehmend unter Druck gesetzt, er habe doch etwas unternehmen müssen.
Aussage gegen Aussage
Gemäss Staatsanwältin steht in diesem Fall Aussage gegen Aussage. Umso besser müsse man sich auf die objektiven Beweismittel stützen. Diese wiesen darauf hin, wie die vor 20 Jahren noch gegenseitige Jugendliebe mit der Zeit gelitten habe, führt sie aus. Das Verhalten des Angeklagten sei durchaus kontrollhaft und eifersüchtig geworden: «Die Anklägerin fühlte sich immer mehr eingeengt und überfordert.» Am Ende blockierte sie ihn, sagte ihm, er sei nicht mehr der Mann, den sie gekannt habe. Er hingegen wollte partout nicht wahrhaben, dass sie nicht mehr dieselbe Seelenverbindung spürte wie er.
Entweder ein Mörder …
Als der Angeklagte gemerkt habe, dass sie sich von ihm entfernte, sei der Druck grösser geworden. In dieser Version wollte er seinen unliebsamen Nebenbuhler aus dem Weg räumen, damit er mit seiner Geliebten zusammenkommen kann, und plante deshalb kaltblütig einen Mord. Demnach packte er gezielt den geladenen Revolver Marke Smith & Wesson ein, dessen Herkunft sich nicht zweifellos eruieren lässt und für den er keinen Waffenschein hat. Er plante genau, wie er sich verstellen könnte, um nicht sofort erkannt zu werden, erkundete das Restaurant schon im Vorfeld und parkierte sein Auto beim Bahnhof, um unerkannt flüchten zu können.
… der kaltblütig handelte
Die ganze Planung, fasst die Staatsanwältin zusammen, zeige ein grosses Mass an Skrupellosigkeit. «Das war keine spontane Tötung, nein, dafür traf er zu viele Vorkehrungen!» Der Angeklagte habe nach der Tat Kleider und Auto gewechselt und sein Handy wieder von zuhause abgeholt. Für «Kaltblütigkeit» sprach für sie, dass der Angeklagte aus unmittelbarer Nähe auf die Brust seines Opfers gezielt und geschossen habe. Und dass er den Mann zuvor in ein Gespräch verwickelt hatte und nach dem ersten Schuss noch weiterverfolgte, ordnet die Staatsanwältin unter «Heimtücke» ein. All diese Punkte, aufgerechnet mit anderen erschwerenden Umständen, bringen sie dazu, am Ende ein Strafmass von 20 Jahren Gefängnis und 13 Jahren Landesverweis zu fordern.
Oder ein Retter auf Abwegen …
Ganz anders lautet die zweite Variante der Geschichte: Dort ist der Angeklagte der von emotionalem Druck überwältigte Retter einer Frau, die eigentlich seit Jahren in ihn verliebt, aber wegen der Kinder an einen gewalttätigen Ehemann gefesselt ist. In dieser Version wurden beide immer verzweifelter: Sie habe ihn gebeten, etwas zu tun, beteuerte er, sie möge so nicht mehr leben. Daraufhin sei er in derartigen Stress geraten, dass er nicht mehr so genau gewusst habe, was er tat. Hilferufe per Chatnachricht, er solle etwas machen, «bitteeeee!» nimmt die Verteidigung als Beweis, dass nicht der Angeklagte sie bedrängt habe, sondern dass immer wieder die Privatklägerin etwas von ihm verlangt habe.
… der irgendwie helfen wollte
Die Schüsse habe er zwar abgegeben, das stritt der Angeklagte nie ab. Die Tat sei allerdings nicht geplant gewesen, beteuert er, und den Revolver habe er nur zu seinem Schutz dabeigehabt, weil er sich gefürchtet habe. Das, plädiert sein Verteidiger, zeige «die Ausweglosigkeit, in der sich ihre Beziehung befand – immer mehr Tränen, Leid und Hilflosigkeit». Das Tötungsdelikt sei nur die Spitze einer Leidensgeschichte, die Tat sei in einem seelischen Ausnahmezustand begangen worden und der Angeklagte habe «vieles unternommen, um seine Liebe zu beschützen». Der Verteidiger plädiert deshalb auf Totschlag und – zusammen mit etlichen strafmildernden Umständen –, am Ende für ein Strafmass von nur gerade 3 Jahren und 8 Monaten.
Das Urteil folgt Ende Woche
Ob der Angeklagte ein verzweifelter Verehrer ist oder ein kaltblütiger Mörder – das Bild wandelt sich bei jedem Plädoyer und zeigt immer neue Facetten. Der Vertreter der Privatklägerin bringt es auf den Punkt: «Es sind und bleiben zwei Wahrheiten, die aufeinanderprallen.» Dieser Tage prüft das Gericht, welche Wahrheit wahrscheinlicher ist, und entscheidet, welches Strafmass angebracht ist. Am Freitag wird es das Urteil zum Tötungsdelikt im Restaurant Rössli Boll verkünden.