- Region
Spurensuche im Ortsnamen: Bollo, Bollingun, Bolligen
In unserer Serie über die Herkunft der Gemeindenamen der Region schauen wir dieses Mal nach Bolligen. Dort stellt sich die Frage: Geht der Name wirklich auf einen Mann namens Bollo zurück – oder doch auf die hügelige Landschaft mit ihren «Bollen» und «Bühlen»?
Der Name Bolligen geht vermutlich auf einen Mann namens Bollo zurück – ein früher im deutschsprachigen Raum weit verbreiteter Name. Die Endung «-ingen» zeigt an, dass hier Bollo und seine Leute lebten. Früher sagte man dazu «ze den Bollingun», was sich im Laufe der Zeit zu «Bollingen» und schliesslich zu «Bolligen» wandelte. Diese Erklärung gilt heute als wissenschaftlich anerkannt und passt zu vielen ähnlichen Ortsnamen im alemannischen Raum.
Es gibt aber auch eine andere mögliche Deutung: Das Wort «Boll» kann nämlich einen runden Hügel bezeichnen. Und tatsächlich ist das Gebiet von Bolligen von mehreren kleineren und grösseren Hügeln geprägt – etwa dem Hühnerbühl, dem Kirchhügel oder den Hübeli bei der Habstetten- und der Krauchthalstrasse. Auch das alte Wort «Bühl» bedeutet Hügel und weist auf die gleiche Landschaftsform hin. Vielleicht meinte man also ursprünglich die Menschen, die «bei den Bollen» wohnten – eine Beschreibung, die gut zur hügeligen Umgebung passt.
Beide Erklärungen schliessen sich nicht aus. Möglich ist, dass der Ortsname sowohl mit einer Person als auch mit der Form des Geländes zu tun hat.
Eine uralte Siedlung mit wechselvoller Geschichte
Nicht nur der Name, auch die Geschichte von Bolligen reicht weit zurück. Die erste schriftliche Erwähnung stammt aus dem Jahr 1180. In einer Pergamenturkunde wird ein Priester namens «Henricus de Bollingin» als Zeuge genannt. Dass es damals bereits einen Geistlichen – einen «sacerdos» – gab, deutet auf eine Kirche und eine bestehende Siedlung hin. Damit ist Bolligen älter als die Stadt Bern, die erst elf Jahre später gegründet wurde.
Im 13. und 14. Jahrhundert taucht der Name Bolligen in zahlreichen Urkunden auf. Das genaue Datum, wann das Gebiet unter das Burgrecht der jungen Stadt Bern kam, ist nicht überliefert. Vermutlich wurden jedoch bereits im 13. Jahrhundert die vier Kirchspiele (Pfarrgemeinden) Bolligen, Muri, Ostermundigen und Vechigen dem Stadtrecht und Stadtgericht Berns unterstellt. Damit besass Bern den ersten Landbesitz ausserhalb der Stadtmauern.
Viel später, in den 1960er Jahren, wurde die politische Aufteilung des Gebiets erneut zum Thema. Nach längeren Diskussionen und mehreren politischen Vorstössen wurde die frühere Gesamtgemeinde Bolligen aufgelöst. Seit dem 1. Januar 1983 gibt es drei eigenständige Einwohnergemeinden: Bolligen, Ittigen und Ostermundigen – jede mit eigener Verwaltung und Identität.
Das Wappen von Bolligen
Das heutige Wappen von Bolligen verdankt seinen Ursprung den Herren von Bollingen, einer adeligen Familie, die in ihrem Siegel die charakteristischen, sich durchkreuzenden Sparren trugen. Ursprünglich hatte Bolligen jedoch kein eigenes Wappen, da der Ammann – der lokale Verwaltungsbeamte mit richterlichen Aufgaben – kein eigenes Siegel besass und die Gemeinde unter dem Stadtbanner Berns stand.
Eine erste eigene Fahne ist für das Jahr 1684 belegt: Ein rotes Tuch mit weissem Kreuz und einem Tannenbaum in der Mitte, das gemeinsam mit Stettlen verwendet wurde. Später tauchte das Motiv einer grünen Linde auf silbernem Grund auf, zum Beispiel 1628 an der Kanzel in der Kirche. Ob dieses Symbol auf eine alte Tradition zurückgeht oder eine spätere Erfindung ist, bleibt unklar. Die Linde wurde lange als mögliches Wappen diskutiert, unter anderem bei der Gestaltung von Vereinsfahnen.
Die Familie von Bollingen selbst war in der bernischen Geschichte bedeutend. Mehrere Mitglieder gehörten dem Rat an und gehörten zur angesehenen Oberschicht. Das Adelswappen mit den Sparren wurde erst 1897 von der Einwohnergemeinde Bolligen übernommen, als der Wunsch nach einem eigenen Wappen für offizielle Zwecke entstand. Damals waren die Sparren noch spiegelverkehrt gekreuzt.
1943 ordnete der Regierungsrat eine Bereinigung der Gemeindewappen an. Seit 1945 gilt das heutige Wappen mit den korrekt heraldisch durchkreuzten Sparren als verbindlich.
Erstellt:
28.09.2025
Geändert: 28.09.2025
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