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Sternenmatt Worb: Damoklesschwert über der Abstimmung
Zwar hat Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen entschieden, dass die Abstimmung über die Sternenmatt Worb wie vorgesehen am Sonntag stattfinden kann. Ob ein allfälliges Ja dann auch ein definitives Ja sein wird, ist noch nicht klar. Über die hängige Beschwerde wird erst später definitiv befunden.
Die Medienmitteilung des Regierungsstatthalteramtes vom Donnerstag war juristisch präzise formuliert. «Die Beschwerdeführenden haben mittels vorsorglicher Massnahme beantragt, die anstehende Abstimmung vom 3. März 2024 sei umgehend abzusetzen und zu verschieben», heisst es. Und: «Die Regierungsstatthalterin hat am 28. Februar 2024 das Gesuch um Absetzung/Verschiebung der Abstimmung vom vom 3. März 2024 abgewiesen und der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen.»
Ebenfalls steht in der Medienmitteilung, dass eine Beurteilung der Beschwerde vor der Abstimmung aufgrund der knappen zeitlichen Verhältnisse nicht möglich gewesen sei.
Was geschieht bei einem Ja nach der Abstimmung?
Was nicht steht: Geschieht mit der Beschwerde noch etwas nach der Abstimmung? Und wenn ja, was?
Inzwischen ist klar: Die Beschwerde ist alles andere als vom Tisch. Es bleibt offen, wie die Regierungsstatthalterin in Sachen Beschwerde weiter vorgehen wird: Ladina Kirchen hat mit ihrem ersten Entscheid erst festgehalten, dass die Abstimmung nicht verschoben werden muss, nicht aber, wie die Beschwerde beurteilt wird. Auf Nachfrage von BERN-OST sagt Regierungsstatthalterin Kirchen: «Wird die Beschwerde aufrechterhalten, muss sie materiell geprüft werden.»
Wie Recherchen von BERN-OST ergeben haben, dürfte sich das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) mit der Sache zu befassen haben.
Für Spannung ist weiterhin gesorgt.
Erstellt:
01.03.2024
Geändert: 01.03.2024
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