Stettlen - Defizit trotz Steuererhöhung

Der Voranschlag 2009 der Gemeinde Stettlen sieht bei einer um einen Zehntel erhöhten Steueranlage von 1,45 Einheiten ein Defizit von 404'000 Franken vor. Der geplante Eigenkapitalabbau werde damit bewusst verlangsamt, schreibt der Gemeinderat.

Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
Der Gemeinderat Stettlen schreibt: "Der Voranschlag weist bei einem Aufwand von CHF 13'230'200 ein Defizit von CHF 404‘700 auf (Vorjahr CHF 1‘086'200). Das gegenüber dem Vorjahr tiefere Defizit ist vor allem auf die im Vorjahr in Aussicht gestellte, zur Wiederherstellung des ausgeglichenen Finanzhaushaltes notwendige Erhöhung der Steueranlage von 1,35 auf 1,45 Einheiten zurückzuführen.

Zum Abbau des Eigenkapitals, das Ende 2004 einen Stand von über CHF 6'534'000 bzw. 16 Steuerzehntel erreicht hatte, wurde der Gemeindeversammlung in zwei Schritten eine vorübergehende Senkung der Steueranlage von 1,5 auf 1,35 beantragt. Dies mit dem Ziel, das Eigenkapital mittelfristig auf einen Zielwert von rund 5 Steuerzehntel abzubauen.

Der aktualisierte Finanzplan weist für die Jahre 2009 bis 2013 ein durchschnittliches Defizit von CHF 72'000 oder 0,2 Steuerzehntel pro Jahr auf. Der gesamte Fehlbetrag der fünf Planjahre kann durch das Eigenkapital gedeckt werden, das am Ende der Planjahre noch gut 5 Steuerzehntel beträgt und damit dem angestrebten Zielwert entspricht. Gemäss der vorliegenden Planung wird die Laufende Rechnung gegen Ende der Planperiode ausgeglichen abschliessen.

Für die nächsten fünf Jahre sind Nettoinvestitionen von CHF 7'478'000 vorgesehen, wovon CHF 1'958'800 die gebührenfinanzierten Bereiche Wasser, Abwasser und Kabelnetz betreffen. Die Investitionen des Steuerhaushaltes beinhalten neu ein Investitionsdarlehen von maximal CHF 3‘000‘000, welches an eine Genossenschaft zur Erstellung des Alterszentrums Stettlen gewährt werden soll.

Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt aufgrund der budgetierten Defizite und der hohen Investitionen durchschnittlich lediglich 54.5 %. Infolge des ungenügenden Selbstfinanzierungsgrades wird der Fremdmittelbedarf bis Ende 2013 um rund CHF 3'400'000 steigen.

Der Finanzplan basiert auf unveränderten Gebühren in den Spezialfinanzierungen, mit Ausnahme der Spezialfinanzierung Abwasser. In dieser Spezialfinanzierung müssen die Abschreibungen auf den Werten der generellen Abwasserplanung vorgenommen werden, was zu einer Verdoppelung des Abschreibungsbetrags führt.

Die Anpassung der Verbrauchsgebühren um CHF 0.30 auf CHF 1.80 ist bereits ab 2009 notwendig, vermag das Defizit indes noch nicht zu decken. Das Abwassergebührensystem muss demnach grundlegend überprüft werden."

www.stettlen.ch

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Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
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Erstellt: 19.11.2008
Geändert: 19.11.2008
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