Stettlen - Ja zu höheren Steuern
In Stettlen wird der Steuersatz von 1.35 auf 1.45 Einheiten erhöht. Das hat die Gemeindeversammlung beschlossen.
lsb / Der Bund
«Zurzeit spielen wir mit dem tiefen Steuersatz von 1,35 Einheiten in einer Liga, die wir uns gar nicht leisten können», sagte Finanzvorsteher André Matthey (fdp) an der Gemeindeversammlung vom Dienstagabend.
Damit die Gemeinde Stettlen schon bald wieder einen ausgeglichenen Finanzhaushalt präsentieren könne, sei eine Erhöhung der Steuern von 1,35 auf 1,45 Einheiten nötig.
Mit dieser Steuererhöhung war zu rechnen gewesen: Nachdem die Gemeinde 2003 und 2004 fette Gewinne erwirtschaftet hatte, wurden die Steuern vorübergehend von 1,5 auf 1,35 Einheiten gesenkt. Dies, um das Eigenkapital von 6,5 Millionen Franken abzubauen.
Das Budget 2009 mit der Steuererhöhung wurde denn auch deutlich angenommen. Nur 4 der 126 Anwesenden waren dagegen.
Das Budget für das nächste Jahr rechnet trotz Steuererhöhung bei einem Aufwand von 13,2 Millionen Franken mit einem Defizit von 404'700 Franken. Der Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2013 rechnet mit einem durchschnittlichen Defizit von 72'000 Franken oder 0,2 Steuerzehnteln.
Der gesamte Fehlbetrag kann durch das Eigenkapital gedeckt werden.
Ein Artikel aus
www.stettlen.ch
Damit die Gemeinde Stettlen schon bald wieder einen ausgeglichenen Finanzhaushalt präsentieren könne, sei eine Erhöhung der Steuern von 1,35 auf 1,45 Einheiten nötig.
Mit dieser Steuererhöhung war zu rechnen gewesen: Nachdem die Gemeinde 2003 und 2004 fette Gewinne erwirtschaftet hatte, wurden die Steuern vorübergehend von 1,5 auf 1,35 Einheiten gesenkt. Dies, um das Eigenkapital von 6,5 Millionen Franken abzubauen.
Das Budget 2009 mit der Steuererhöhung wurde denn auch deutlich angenommen. Nur 4 der 126 Anwesenden waren dagegen.
Das Budget für das nächste Jahr rechnet trotz Steuererhöhung bei einem Aufwand von 13,2 Millionen Franken mit einem Defizit von 404'700 Franken. Der Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2013 rechnet mit einem durchschnittlichen Defizit von 72'000 Franken oder 0,2 Steuerzehnteln.
Der gesamte Fehlbetrag kann durch das Eigenkapital gedeckt werden.
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