• Region

Tötungsdelikt in Bolligen: Spendenkonto für hinterbliebene Halbwaise

Im Dezember fiel in Bolligen eine Frau einem Tötungsdelikt zum Opfer. Nun hat die Gemeinde ein Spendenkonto eingerichtet für die hinterbliebene Tochter. Diese befindet sich in Obhut einer Pflegefamilie.

Die getötete Mutter lebte mit ihrer Tochter an der Hühnerbühlstrasse. (Bild: Google Streetview)

Die Gemeinde sei schon eine Woche nach der Tat von Hilfewilligen angefragt worden, ob man nicht ein Spendenkonto eröffnen wolle, erzählt Gemeindepräsidentin Kathrin Zuber (FDP). „Wir wollten aber zuerst die Situation anschauen. Das Mädchen wird ja betreut.“ 

 

Zurzeit lebt die minderjährige Tochter des Opfers in einer Pflegefamilie in Bolligen. Der Sozialdienst der Wohngemeinde stellt der Halbwaise eine Beiständin. In Absprache mit dieser hat die Gemeinde nun ein Konto errichtet. Das eingegangene Geld wird dem Mädchen nach Erreichen der Volljährigkeit zur Verfügung stehen. 

 

"Schöner Betrag" für Brandopfer

Vor gut einem Monat hatte die Gemeinde schon für die Bewohner*innen eines abgebrannten Bauernhauses auf diese Art Hilfe geleistet und ein Spendenkonto eingerichtet. Auf dieses sei mittlerweile ein „schöner Betrag“ eingezahlt worden, so Zuber. „Wir nennen keine Zahlen, aber es ist sehr erfreulich.“ 

 

[i] Wer der minderjährigen Halbwaise eine Spende überweisen möchte, kann dies bis Ende April 2021 tun über das Postkonto der Einwohnergemeinde Bolligen, IBAN CH68 0900 0000 3057 0092 1, mit dem Vermerk: Spende Halbwaise Bolligen. 


Autor:in
pd/abu, info@bern-ost.ch
Nachricht an die Redaktion
Statistik

Erstellt: 22.02.2021
Geändert: 26.02.2021
Klicks heute:
Klicks total: