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Chrisegglen/Oberdiessbach: "Das ist für uns nicht nachvollziehbar"

Zum zweiten Mal hat die Baudirektion des Kantons Bern die Baubewilligung für die Siedlung Chrisegglen in Oberdiessbach nicht erteilt. Als Grund gibt die Behörde an, die Überbauung passe nicht ins Ortsbild. Im Gemeinderat löst der Entscheid Unverständnis aus. Ob das Projekt jemals realisiert wird, ist unklar.

So sollte die geplante Überbauung Chrisegglen aussehen. (Bild: Archiv BERN-OST)
Gemeinderat Stephan Hänsenberger: "So etwas hat es noch nie gegeben." (Foto: Archiv BERN-OST)
Die Siedlung Chrisegglen befindet sich im Nordosten von Oberdiessbach. (Foto: ortsnamen.ch)
Seit fünf Jahren schon läuft der Streit um die Siedlung Chrisegglen.

Fährt man von Konolfingen runter nach Oberdiessbach, so befindet sich der Hang namens Chrisegglen auf der linken Seite, gegenüber der Siedlung Rain. Seit Jahren besteht der Plan, dort sechs Mehrfamilienhäuser mit 40 Wohnungen zu bauen. Als die ersten Einsprachen von Anwohner:innen eingingen, wurden diese vom Regierungsstatthalteramt abgewiesen. Diese zogen die Einsprache weiter an die Baudirektion des Kantons Bern und bekamen Recht.

 

Darauf legte die Bauherrin Rekurs ein. Dieser wurde vom Verwaltungsgericht des Kantons Bern gutgeheissen. Das Gericht sprach sich für die Überbauung aus und gab den Ball zurück an die Baudirektion zur Neubeurteilung. Diese Neubeurteilung ist jetzt erfolgt und wieder sagt die Baudirektion Nein zum Bau.  

 

"Nicht nachvollziehbar"

Der zuständige Bauvorsteher in Oberdiessbach, Gemeinderat Stephan Hänsenberger (FDP), sagt dazu: "Dieser Entscheid ist für uns nicht nachvollziehbar. Es geht um ein eingezontes Gebiet. Das Projekt entspricht den Kriterien des Kantons und ist machbar." Die Baudirektion begründet den abschlägigen Bescheid damit, dass die Überbauung nicht ins Ortsbild passe.

 

Zudem sei das Bauareal bereits übernutzt. Hänsenberger erwidert: "Mehrere Architekten haben das Projekt beurteilt. Die Argumentation stellt die Einzonung in Frage. Aber das ist bereits eingezont und wir wollen das überbauen. Es geht darum, dass der Kanton scheinbar nicht will, dass dort gebaut wird."

 

"Geht nicht um Aussicht"

Der Gemeinderat unterstütze das Projekt nach wie vor. Es gehe um eine Überbauung mit 40 Wohnungen, man wolle dort keine Einfamilienhäuser. "Es geht nicht um die Aussicht, sondern um den Blick ins Grüne, " so Hänsenberger. Es habe dort keinen Wanderweg und es bestünden bereits moderne Bauten wie das Kirchbühl.

 

Man könne das Projekt auch nicht beliebig verkleinern, denn sonst rechne es sich nicht mehr. Gemeinderat Hänsenberger sagt, dass der Kanton erst eine Bewilligung ausspricht und dann wieder abschlägt, sei einmalig: "Das hat es noch nie gegeben, dass der Kanton von sich aus eine Bewilligung zurückzieht."

 

Es wird knapp

Bauherrin der Überbauung Chrisegglen ist die Steiner AG mit Sitz in Zürich, Basel, Luzern und Bern. Auf Anfrage, ob sie den Entscheid des Kantons erneut anfechten, antwortet Mediensprecher Andreas Gurtner per E-Mail: "Wir haben den Entscheid der kantonalen Baudirektion zur Kenntnis genommen und prüfen nun das weitere Vorgehen."

 

Um den Entscheid der Baudirektion anzufechten, müsste die Steiner AG ein zweites Mal ans Verwaltungsgericht des Kantons Bern gelangen. Viel Zeit bleibt der Steiner AG nicht mehr, die Einsprachefrist läuft am 14. August ab.


Autor:in
Rolf Blaser, rolf.blaser@bern-ost.ch
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Erstellt: 10.08.2022
Geändert: 15.08.2022
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