• Region
  • BERN-OST exklusiv

Überfall Landi-Tankstelle: Täter zu neun Monaten verurteilt

Letztes Jahr hat ein Mann den Tankstellenshop der Landi in Worb überfallen. Dabei wurde er von einer Kamera gefilmt. Nachdem ein Fahndungsfoto veröffentlicht wurde, konnte er verhaftet werden. Am Donnerstag musste er sich vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland verantworten.

Neun Monate bedingt und eine Geldstrafe von 900 Franken. (Fotos: Rolf Blaser/Archiv-BERN-OST)

Es geschah an einem Dienstagabend im August vor einem Jahr. Kurz nach acht Uhr abends betrat der Täter den Tankstellenshop der Landi Worb. Er trug eine Corona-Maske, in der Hand hielt er einen Pfefferspray. Der Mann ging zur Kasse und drängte die Angestellte in den Lagerraum, um zum Tresor zu gelangen. Er forderte sie auf: "Alles Geld her, los jetzt!" Die Angestellte entgegnete, dass es keinen Tresor gebe.

 

Kasse ausgeraubt

Daraufhin verlangte er die Herausgabe der Kasseneinnahmen, worauf ihm die Verkäuferin 1'600 Franken aushändigte. Der Täter schloss die Angestellte im Lagerraum ein und verschwand mit seinem Auto. Am Tag darauf verbreiteten mehrere Medien (auch BERN-OST) das Fahndungsbild des Täters. Bei der Polizei gingen diverse Hinweise ein, die den Täter identifizierten. Eine Woche später wurde er verhaftet.

 

Pure Verzweiflung

Der Täter ist Schweizer, 61-jährig und wohnt in der Region Bern-Ost. Er sei dermassen verzweifelt gewesen, dass er nicht mehr wusste, was tun. Sie hätten zuhause nicht mal mehr Geld gehabt, um Lebensmittel einzukaufen. Deshalb überfiel er den Tankstellenshop in Worb. Er bedauere die Tat, insbesondere dass er die Mitarbeiterin bedroht hatte. Das sei keine Entschuldigung, er trage die Konsequenzen.

 

Das Urteil

Der Gerichtspräsident verurteilt den Angeklagten wegen Raub zu einer Haftstrafe von neun Monaten, bedingt auf zwei Jahre. Weiter wird er zu einer bedingten Geldstrafe von 900 Franken verurteilt. Zudem muss er die Verfahrenskosten bezahlen. Der Verurteilte war nicht vorbestraft und von Beginn an geständig. Er habe sich aus purer Verzweiflung entschlossen, diese Tat zu begehen.

 

"Sie haben keine Gewalt angewendet, aber Sie haben die Verkäuferin bedroht. Die Angst bei ihr kam erst im Nachhinein", sagte der Richter. "Ich hoffe, dass mit dem Urteil die Narben verheilen. Alles Gute."  

 

[i] Die Verhandlung wurde im abgekürzten Verfahren durchgeführt. Da der Angeschuldigte geständig war, hatte die Staatsanwaltschaft das Strafmass bereits im Vorfeld festgelegt. Der Angeschuldigte und sein Verteidiger haben dies akzeptiert. Der Gerichtspräsident prüfte lediglich, ob das Verfahren korrekt und die Höhe des Strafmasses angemessen ist.  

 

[i] Eine bedingte Strafe wird gefällt, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um die verurteilte Person von der Begehung weiterer Vergehen abzuhalten. In der Regel werden bedingte Strafen bei Geldstrafen oder einem Strafmass bis maximal zwei Jahren ausgesprochen. Dabei wird der Vollzug der Strafe, unter Ansetzung einer Probezeit, aufgeschoben. Begeht die verurteilte Person während der Probezeit erneut eine Straftat, kann das Gericht den bedingten Teil Strafe nachträglich zum Vollzug anordnen oder die Probezeit verlängern. 

 

[i] Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann beim Obergericht in Berufung gehen.


Autor:in
Rolf Blaser, info@bern-ost.ch
Nachricht an die Redaktion
Statistik

Erstellt: 30.11.2022
Geändert: 30.11.2022
Klicks heute:
Klicks total: