Und was wäre, wenn?
Fast zwei Jahre nach dem knappen Ja zur Überbauung Sternenmatt in Worb steckt das Projekt weiterhin im Verfahren fest. Eine hängige Stimmrechtsbeschwerde, neue Vorgaben und zusätzliche Abklärungen sorgen dafür, dass sich die Genehmigung weiter verzögert: Ein Baubeginn ist frühestens Ende 2027 realistisch. Falls nicht die Stimmrechtsbeschwerde gutgeheissen wird.
Fast zwei Jahre ist es her, dass die Bevölkerung von Worb die Überbauung Sternenmatt knapp annahm. Noch immer ist jedoch eine Stimmrechtsbeschwerde hängig: Kritisiert wird, die Bevölkerung sei mit irreführenden Visualisierungen fehlinformiert worden. Diese Beschwerde liegt seit fast einem Jahr beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) – zusammen mit den Überbauungsplänen.
Der Zeitpunkt Herbst 2025 ...
Sowohl Stimmrechtsbeschwerde wie Überbauungspläne müssen dort materiell geprüft und genehmigt werden. Wie rasch es mit der Genehmigung weitergeht, ist offen. Der Zeitplan der Projektseite endet gegenwärtig im Herbst 2025: Auf diesen Zeitpunkt hätte Jan Lauper, Projektleiter der Halter AG, nach einer ersten Verzögerung die Genehmigung erwartet, gleichzeitig hätten Projektierung und Vermarktung starten sollen.
... muss angepasst werden
Zurzeit wird der Zeitplan der Halter AG aktualisiert, die angepasste Version soll bald aufgeschaltet werden. Gab sich Lauper vor einem Jahr noch gelassen, ist er inzwischen ein wenig ungeduldig geworden. Dennoch: Dass das komplexe Projekt Sternenmatt kein einfacher Lauf würde, war ihm von Anfang an bewusst gewesen. Anhand eines aktuellen Beispiels zeigt er, warum solche Projekte nicht schnell verwirklicht werden können.
Neue Energievorgaben erfordern Anpassungen
Die Abstimmungsentscheide im Kanton Bern, erklärt Lauper, hätten inzwischen zu neuen, strengeren Energievorgaben geführt. «Neu gilt deshalb ein viel strengerer Kennwert: die sogenannte gewichtete Gesamtenerigeeffizienz.» Diese stellt neue Anforderungen an Heizung und Warmwasser, aber auch an Beleuchtung, Geräte und übrige Haustechnik. Das wiederum erfordert Anpassungen in den Projektplänen – und bedeutet eine weitere Runde in der Genehmigungsschlaufe. Und je länger ein Verfahren dauert, desto mehr Vorschriften ändern sich.
Ein komplexes und koordiniertes Geschäft ...
Eine Nachfrage beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zeigt, wie viele Faktoren zusammenspielen, und warum das Verfahren gerade in diesem Fall besonders lang dauert: «Es handelt sich um ein komplexes und erst noch ein koordiniertes Geschäft», erklärt Amtsvorsteher Daniel Wachter. Heisst konkret: «Neben der Nutzungsplanung beinhaltet es auch noch die Wasserbaubewilligung für die Verlegung eines Teils des Bächu. Und die Ausnahmebewilligung für die Beseitigung einer Hecke.»
... erfordert auch Nachbesserung von der Gemeinde
Zusätzlich seien im Lauf der Abklärungen immer neue Themen aufgetaucht, die dringend behandelt werden mussten. «Das hatte weitere Abklärungen zur Folge – von unserem Amt, aber auch vonseiten der Gemeinde und der Bauherrschaft.» Die Gemeinde Worb musste ebenfalls nachbessern. Wie Gemeindepräsident Niklaus Gfeller gegenüber der Berner Zeitung erklärte, seien im Überbauungsplan Anpassungen für die Zufahrt für Notfallfahrzeuge nötig geworden. Zudem mussten Abstellflächen und Wendemöglichkeiten angepasst werden, und für einen allfälligen Anschluss an das Fernwärmenetz sei eine neue Formulierung nötig geworden.
Dann wieder zurück zum Kanton
Nach dieser Runde bei der Gemeinde geht das Dossier wieder zurück zum Kanton – zur weiteren Abklärung. Auf die Frage, ob er schon abschätzen könne, wie lange sich das Verfahren noch hinzieht, sagt Projektleiter Lauper: «Als nächstes folgt die dritte Auflage des Genehmigungsverfahrens – eine Genehmigung ist somit im Sommer möglich.» Hofft er jedenfalls.
«Der Volkswille sollte nun auch umgesetzt werden»
Denn komplexe Abklärungen hin oder her: Inzwischen empfinden Jan Lauper und sein Team von der Halter AG die Prüfungsdauer als aussergewöhnlich lang. «Wir erwarten deshalb jetzt vom Kanton eine prioritäre Behandlung des Verfahrens», sagt er klar: «Der Volkswille wurde im März 2024 geäussert und sollte nun auch umgesetzt werden.»
Und was ist mit der Stimmrechtsbeschwerde?
Aber da ist ja eben noch die Stimmrechtsbeschwerde. Und über diese, erklärt AGR-Vorsteher Daniel Wachter, werde im Rahmen der Genehmigung entschieden. «Das Genehmigungsverfahren gibt den Takt vor für den Entscheid über die Stimmrechtsbeschwerde», erklärt er.
Falls sie gutgeheissen würde ...
Was aber, wenn nach allen Anpassungen das Projekt genehmigungsfähig wäre – aber gleichzeitig die Stimmrechtsbeschwerde gutgeheissen wird? Dann liegt nämlich eine Bewilligung vor für ein Projekt, das faktisch nicht mehr als vom Volk angenommen gilt. Theoretisch, bestätigt Daniel Wachter, könnte das tatsächlich passieren: «Es könnte sein, dass die Planung fachlich und rechtlich korrekt ist, die Stimmrechtsbeschwerde aber gutgeheissen wird», sagt er.
... müsste wohl die Abstimmung wiederholt werden
Das allerdings hätte einschneidende Folgen: «Dann könnte auch die Genehmigung nicht erfolgen.» Würde die Stimmrechtsbeschwerde gutgeheissen, bedeute das zwar nicht automatisch, dass das Projekt generell nicht genehmigt würde. Aber: «Die Abstimmung müsste wohl wiederholt werden.» Und das, vermutet Daniel Wachter, hätte eine erneute Verzögerung zur Folge.
Ansonsten könnte Ende 2027 der Bau beginnen
An ein solches Szenario mag Projektleiter Jan Lauper gar nicht denken: Zurzeit rechnet er mit einem Baubeginn Ende 2027, die Vermarktung werde vorgezogen. «Die geplanten 76 Wohnungen können jedoch frühestens im 2029 bezugsbereit sein», sagt Lauper. Damit würde die Überbauung Sternenmatte fast zwei Jahre später fertig als ursprünglich geplant.