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"Unglückliche Formulierung" verzögert Baustart: Kindergarten in Rüfenacht muss ein Jahr länger warten

Geplant war, im nächsten Jahr mit dem Neubau des Kindergartens Hansjakobli & Babettli in Rüfenacht zu beginnen. Nun muss das Projekt warten bis die Ortsplanungsrevision unter Dach ist.

Eigentlich hatte die Gemeinde vorgesorgt. Sie hatte festgestellt, dass die Zone öffentlicher Nutzung, in der der heutige Rüfenachter Kindergarten steht, gemäss einer "unglücklichen Formulierung" im Baureglement zwar Unterhalt und Erneuerung bestehender, aber keine Neubauten vorsah.

 

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision habe der Gemeinderat diese Formulierung natürlich eliminiert, erklärte Gemeindepräsident Niklaus Gfeller dem Grossen Gemeinderat (GGR) am Montagabend in einer Mitteilung. Im November 2017 genehmigte der GGR den Bau des Kindergartens mit dem Projektnamen Hansjakobli & Babettli.

 

Zuerst die Ortsplanung

Nun tritt die Ortsplanungsrevision, und damit das neue Baureglement, später in Kraft als geplant, nämlich voraussichtlich erst Mitte 2019. Das Regierungsstatthalteramt, das für die Bewilligung von Gemeindebauten zuständig ist, trat deshalb nicht auf das Baugesuch ein.

 

Verständnis aber keine Lösung

Der Gemeinderat habe mit dem Regierungsstatthalter die heute schwierige Situation für die Kindergärtnerinnen und für die Kinder besprochen, die Notwendigkeit des Neubaus erklärt und versucht, eine vorzeitige Baubewilligung zu erreichen. Der Regierungsstatthalter kam der Gemeinde soweit entgegen, dass er die Baupublikation durchführen werde, sobald die Auflage der Ortsplanung abgeschlossen sei. Der Baustart im nächsten Frühling bleibe aber auch mit diesem Entgegenkommen unrealistisch, so Gfeller.

 

Auch ein Gespräch mit der zuständigen Regierungsrätin Evi Allemann konnte das Problem nicht lösen. Die Gemeinde habe zwar auch hier viel Verständnis gefunden, Allemann halte aber daran fest, dass eine vorzeitige Baubewilligung ausgeschlossen sei. Eine Baubewilligung könne nur aufgrund von Bauvorschriften erteilt werden, die durch das zuständige Gemeindeorgan beschlossen worden sind.

 

Baustart im Frühling 2020

"Wir müssen also zuerst die Ortsplanung hier im GGR genehmigen lassen und können erst anschliessend eine Baubewilligung für den neuen Kindergarten erwarten", schloss Gfeller. Da ein Bau im Herbst oder Winter für den Kindergartenbetrieb ungünstig sei, müsse der Baustart deshalb auf den Frühling 2020 verschoben werden.


Autor:in
Anina Bundi, anina.bundi@bern-ost.ch
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Erstellt: 17.10.2018
Geändert: 17.10.2018
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