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Vechigen - Das Schulhaus Littewil soll verkauft werden

2014 fiel ein lange diskutierter Entscheid: Die Gemeinde Vechigen gab den Schulstandort Littewil auf. An der Gemeindeversammlung von diesem Samstag beantragt der Gemeinderat die Ermächtigung zum Verkauf des Schulhauses.

Soll verkauft werden: Das Schulhaus Littewil. (Bild: Archiv BERN-OST/Walter Pfäffli)

Mit dem Entscheid vor vier Jahren wurden die Schulstandorte Utzigen und Littewil zusammengelegt. "Dieser Beschluss führte dazu, dass die liegenschaft der Schulanlage Littewil dem Verwaltungsvermögen entwidmet wurde mit der Absicht, sie mittelfristig zum Verkauf freizugeben", erläutert der Gemeinderat im Mitteilungsblatt zur kommenden Gemeindeversammlung.

 

Das Schulhaus diene heute noch verschiedenen Nutzungen durch örtliche Vereine. "Für die Webstube des Landfrauenvereins Vechigen und weitere örtliche Vereine konnten Ersatzlösungen gefunden werden", schreibt der Gemeinderat.

 

 Viehschau: Abfindung für zukünftig fehlende Infrastruktur

Weiter sei die Infrastruktur des Schulhauses von der zweimal jährlich stattfindenden Viehschau des Viehzuchtvereins beansprucht worden.  Der Gemeinderat sei bestrebt, auch mit dem Viehzuchtverein eine geeignete Lösung zu finden. "Wahrscheinlich bezahlt die Gemeinde dem Viehzuchtverein eine finanzielle Abgeltung", sagt Gemeindepräsident Walter Schilt auf Nachfrage.

 

Im Schulhaus integriert ist auch Wohnhaus, welche mitsamt dem Schulhaus verkauft werden soll. Das Wohnhaus beinhaltet drei Wohnungen, welche derzeit allesamt vermietet sind. Auf die Frage, was mit den Mietern bei einem Verkauf geschieht sagt Walter Schilt: "Kauf bricht Miete nicht. Der neue Besitzer wird dann entscheiden, was mit den Wohnungen passiert."

 

Verkaufsargument zukünftige Nutzung

Die Gemeinde will das Schulhaus nicht zwingend dem Höchstbietenden verkaufen. Die vorgesehenen zukünftigen Nutzung werde werde ebenso ausschlaggebend sein wie der Kaufpreis. Schilt erläutert: "Der Käufer muss definieren, was er mit der Liegenschaft machen will. Wir schauen dann, ob das ins Dorf passt." Der Gemeinderat wolle also beim Erstverkauf – es ist möglich, dass die Liegenschaft weiterverkauft wird – bezüglich Nutzung steuern.

 

Der Weiler Littewil wurde im Rahmen Gesamtrevision der Ortsplanung Vechigen einer Weilerzone zugeordnet. "Die Weilerzone ermöglicht nach den Bestimmungen der eidgenössischen Raumplanung eine auf den Ausbau der bestehenden Hauptvolumen beschränkte bauliche Entwicklung", schreibt der Gemeinderat im Miteilungsblatt. "Ein Bauer, der nicht mehr Landwirtschaft betreibt, kann sein Haus vollständig ausbauen", übersetzt Schilt. Damit sei es möglich, kleine Dörfer weiterzuentwickeln und vor dem Aussterben zu bewahren.

 

Mindestverkaufspreis 2.3 Millionen Franken

Der Gemeinderat gibt sich in der Mitteilung überzeugt, dass innert nützlicher Frist ein geeignete Käuferschaft gefunden werden könne, zumal sich die raumplanierischen Möglichkeiten der Weilerzone vorteilhaft auf einen Verkauf auswirkten.

 

Der Marktwert des Schulhauses beläuft sich gemäss einer Verkehrswertschatzung durch externe Fachleute auf 2.929 Millionen Franken. "Die Liegenschaft soll für mindestens 2.3 Millionen Franken verkauft werden, wodurch ein Buchgewinn von mindestens 700 000 Franken erzielt werden kann", schreibt der Gemeinderat. Die Kosten für den Verkauf der Liegenschaft sollen mit dem Verkaufserlös verrechnet werden.

 

[i] Die Gemeindeversammlung findet diesen Samstag, 8. Dezember um 13.30 Uhr in der Schulanlage Utzigen statt.


Autor:in
Isabelle Berger, isabelle.berger@bern-ost.ch
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Erstellt: 06.12.2018
Geändert: 06.12.2018
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