Versammlung der Einwohnergemeinde
			
			Mirchel
 
			
			
		
Donnerstag, 26. November 2015, 20 Uhr, im Schulhaus Mirchel
 Traktanden
1. Budget 2016
3. Verschiedenes
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen, nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, vom 11. Dezember 2015 - 9. Januar 2016, in der Gemeindeverwaltung Mirchel öffentlich auf. Gegen das Protokoll kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 3532 Mirchel, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Protokollgenehmigung erfolgt durch den Gemeinderat.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Mirchel wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Wir laden alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an der Versammlung herzlich ein.
Mirchel, 19. Oktober 2015
Der Gemeinderat
	
		1. Budget 2016
- Beratung und Genehmigung
- Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
2. Wahlen
- Mitglied der Rechnungsprüfungskommission
 – Schüpbach Cornelia, Wiederwahl
- Mitglieder der Schulkommission
 – Lanz Karin, Wiederwahl
 – Neuenschwander Claudia, Wiederwahl
3. Verschiedenes
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen, nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, vom 11. Dezember 2015 - 9. Januar 2016, in der Gemeindeverwaltung Mirchel öffentlich auf. Gegen das Protokoll kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 3532 Mirchel, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Protokollgenehmigung erfolgt durch den Gemeinderat.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Mirchel wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Wir laden alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an der Versammlung herzlich ein.
Mirchel, 19. Oktober 2015
Der Gemeinderat
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	22.10.2015 
 Geändert: 22.10.2015
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