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Wichtrach - Wegen Luxusautos ins Gefängnis

Quelle
Berner Zeitung BZ

Das Wirtschaftsstrafgericht hat einen Kosovaren zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt. Er hatte im Umfeld einer Dorfbeiz dubiose Geschäfte abgewickelt.

Einer der Beschuldigten war bei drei Leasinggeschäften als Lieferant von Luxusautos aufgetreten (Symbolbild).

Eine Dorfbeiz, zwei Gesellschaften, zwei Beschuldigte, fünf geleaste Luxusautos und viel verschwundenes Bargeld: Das Wirtschaftsstrafgericht musste sich in den letzten Tagen und Monaten mit zwielichtigen Geschäften rund um eine ehemalige Dorfbeiz in Wichtrach beschäftigen. «Da stehen einem die Haare zu Berge, wenn man sieht, wie die Angeschuldigten vorgegangen sind», umschrieb Gerichtspräsidentin Barbara Lips eines dieser Leasinggeschäfte.

 

Deutlich unter dem Antrag

Das Wirtschaftsstrafgericht verurteilte den Hauptbeschuldigten, einen heute 40-jährigen Kosovaren, wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Veruntreuung und qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von zwei Jahren. Über acht Monate davon hat er bereits abgesessen (Untersuchungs- und Sicherheitshaft, vorzeitiger Strafantritt).

 

Das Gericht blieb damit deutlich unter dem Antrag der Staatsanwältin, die viereinhalb Jahre gefordert hatte. So zog es wegen der langen Verfahrensdauer von über sieben Jahren sechs Monate ab und gewichtete die zahlreichen Vorstrafen weniger stark.

 

Der zweite Beschuldigte erhielt wegen Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug und zu Urkundenfälschung eine bedingte Geldstrafe von 228 Tagessätzen à 120 Franken. Er war als Inhaber eines Autohauses bei drei Leasinggeschäften als Lieferant von Autos aufgetreten und hatte Protokolle unterschrieben, die für die Leasingfirmen wichtig waren. Die Gerichtspräsidentin sagte aber auch klar, dass bei diesen Deals der Hauptbeschuldigte der Drahtzieher gewesen sei. Sein Kollege habe eigentlich nichts zu sagen gehabt, sondern nur die Anweisungen umgesetzt.

 

Kontrollen versagten

Bei zwei Geschäften hätten auch bei den zwei Leasinggesellschaften die Kontrollmechanismen versagt, legte Barbara Lips in ihrer Urteilsbegründung dar. Die Gesellschaften hätten merken sollen, dass die Dorfbeiz mit ihren beiden Gesellschaften keine so noblen Firmenfahrzeuge brauche. In diesen beiden Fällen ging das Gericht «nur» von Veruntreuung aus.

 

Deutlich tiefer als die Staatsanwältin setzte das Gericht den Deliktsbetrag bei der ungetreuen Geschäftsbesorgung an, auf rund 40'000 Franken. Es sei viel Geld aus der Kasse der Beiz verschwunden, fasste die Gerichtspräsidentin zusammen. Und oft falle der Verdacht auf den Hauptbeschuldigten. Doch reiche das nicht für einen Schuldspruch, zumal auch andere Personen infrage kämen.

 

Eingestellt werden mussten die Verfahren gegen den Hauptbeschuldigten wegen nicht bezahlten Quellensteuern und Sozialversicherungen. Der Kosovare war im letzten Juni in Montenegro verhaftet worden, nachdem er dem ersten Verhandlungstermin ferngeblieben und international zur Verhaftung ausgeschrieben war. Im Auslieferungsgesuch waren diese Tatbestände nicht erwähnt, weshalb sie nun nicht beurteilt werden durften.

 

Das Urteil kann ans Berner Obergericht weitergezogen werden.


Autor:in
Hans Ulrich Schaad, Berner Zeitung BZ
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Erstellt: 12.02.2019
Geändert: 12.02.2019
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