Wichtrach entscheidet über Schulraum und Infrastruktur
Im Fokus der Gemeindeversammlung standen die Schulraumerweiterung, eine Wasserleitung sowie das Personalreglement.
Wie die Gemeinde schreibt, nahmen an der Versammlung 66 Stimmberechtigte teil. Dies entspricht 1.96 Prozent der insgesamt 3’362 Stimmberechtigten.
Schulraum Stadelfeld geht in nächste Planungsphase
Für die Erarbeitung eines Vorprojekts zur Erweiterung des Schulraums im Stadelfeld wurde ein Verpflichtungskredit von 555'000 Franken genehmigt. Im Vorfeld wurden insbesondere die finanziellen Auswirkungen und die Verhältnismässigkeit der Investition diskutiert.
Aus einem Studienauftrag ging die Althaus Architekten plus AG aus Bern als Siegerin hervor. Die Inbetriebnahme der neuen Schulräumlichkeiten ist für das Schuljahr 2029/2030 vorgesehen.
Wasserleitung Thunstrasse wird ersetzt
Die Gemeinde hat für den Ersatz der Trinkwasserleitung an der Thunstrasse einen Verpflichtungskredit von 870'000 Franken genehmigt. Die bestehende Leitung stammt grösstenteils aus den 1950er Jahren und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Die rund 885 Meter lange Leitung wird erneuert. Dadurch sollen umfangreiche Grabarbeiten vermieden werden. Die Bauarbeiten sind für das Frühjahr 2027 geplant.
Personalreglement wird angepasst
Die Gemeindeversammlung hat eine Teilrevision des Personalreglements gutgeheissen. Damit werden neue kantonale Vorgaben im Lohnsystem umgesetzt sowie verschiedene Bestimmungen aktualisiert.
Ergänzt wurden unter anderem Regelungen zu personalpolitischen Grundsätzen, Gesundheitsschutz, Krankentaggeld und Entschädigungen für Sitzungen ausserhalb der Arbeitszeit. Finanzielle Auswirkungen werden nicht erwartet.
Biodiversitätsförderung wird neu ausgerichtet
Die Stimmberechtigten haben die Aufhebung des Reglements über Beitragszahlungen zur Förderung der Biodiversität und der Landschaft beschlossen. Das bisherige Reglement regelte Beiträge an Bewirtschaftungsverträge.
Künftig sollen Mittel projektbezogen für ökologische Aufwertungen auf gemeindeeigenen Flächen eingesetzt werden. Die bisherigen Bewirtschaftenden bedauern die Aufhebung und verweisen auf mögliche Anpassungen bei bisherigen Massnahmen, insbesondere bei der Pflege von Bäumen und weiteren ökologischen Aufwertungen. Ein Gegenantrag aus der Versammlung, das Reglement beizubehalten, fand keine Mehrheit.