Parlament Worb

Wie viel Wert hat ein Gemeindepräsi?

Viele Traktanden standen im Worber Parlament an, die Parteien diskutierten engagiert: Darüber, wie viel ein Gemeindepräsident verdienen soll, wie hoch die Mehrwertabgaben bei Um- und Aufzonungen sein sollen und wie attraktiv die Gemeinde vermarktet wird.

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Niklaus Gfeller erklärt dem Parlament die Einstufung seiner Gehaltsklasse. (Foto: cw)

Fast vollzählig war das Worber Parlament an diesem warmen Septemberabend versammelt, bereit, die lange Traktandenliste zu bearbeiten. Für Diskussionen sorgte insbesondere die Frage, wie hoch die Entschädigung des Gemeindepräsidenten sein soll: Die Fraktion SP Worb beantragte, dessen Lohn von Gehaltsklasse 27 auf 25 zu senken. Und gleichzeitig die Entschädigung der Gemeinderatsmitglieder auf 25'000 Franken aufzustocken, statt wie vorgeschlagen auf 22'000 Franken.

 

«Eine sorgfältig geprüfte Einstufung»

Gegen diesen Vorschlag wehrte sich Gemeindepräsident Gfeller: Die Einstufung sei sorgfältig geprüft worden und entspreche Verantwortung, Belastung und Vergleichsfunktionen beim Kanton. «Das sollte man – auch für meinen Nachfolger – nicht hauruck über den Haufen werfen.»

«Kein Leiterlispiel» …

Sogar Hans Ulrich Steinmann, SVP, der zuvor vor einem «tiefroten Budget» gewarnt hatte und betonte, dass er Kostensenkungen immer befürworte, fand: «Man kann nicht einfach eine Position rausnehmen und wie beim Leiterlispiel eine Reihe runter- und rüberschieben. Sonst beisst sich das plötzlich mit anderen Positionen der Gemeinde.»

 

… sondern ein Amt mit grosser Verantwortung

Mehrere Parlamentsmitglieder wiesen zudem – auch mit Blick auf die ehemalige Gemeindepräsidentin von Bondo und den Gemeindepräsidenten von Crans-Montana – auf die grosse Verantwortung in diesem Amt und den hohen Zeitaufwand hin.

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Die September-Sitzung gab etliches zu diskutieren. (Foto: cw/Archiv BERN-OST)

Die Argumente überzeugten, und sowohl die höhere Entschädigung für den Gemeinderat als auch die tiefere Einstufung des Gemeindepräsidenten wurden abgelehnt. Das Parlament nahm das revidierte Reglement deutlich an mit 30 Ja-Stimmen bei sechs Enthaltungen.

 

Und dann die Mehrwertabgabesätze …

Das Traktandum «Revision des Mehrwertabgabereglements» klingt wenig sexy, ist es aber für die Gemeinde durchaus: Es bedeutet zusätzliche Einnahmen. Und zwar nicht nur bei einer Einzonung, wie schon bisher vom Kanton vorgegeben, sondern neu auch bei einer Auf- und Umzonung. Heisst, wer ein Grundstück besitzt, das von einer Zone W2 in W3 aufgezont wird, also neu dreistöckig statt zweistöckig bauen darf, erhält einen Mehrwert und soll einen Teil davon der Gemeinde abgeben.

Umstritten war an der Sitzung nicht der Antrag an sich, und auch nicht die Höhe von 45 Prozent bei einer Einzonung. Aber die FDP- und SVP-Fraktion fand, 20 Prozent für eine Umzonung und ebenfalls 20 Prozent für eine Aufzonung seien genug. Oder, als Alternativvorschlag, zumindest der Satz für eine Aufzonung sei auf 20 Prozent zu senken. «Nicht jeder Mehrwert soll möglichst weitgehend abgeschöpft werden», begründeten sie.

 

«Über Nacht in den Schoss gefallen»

Reto Kühni, Grüne, plädierte hingegen für hohe Abgabesätze, «weil einem der Vermögenszuwachs sozusagen über Nacht in den Schoss fällt». Einig waren sich die Parteien von Anfang an darin, dass ein fixer Satz zu begrüssen sei: Dadurch lasse sich der Aufwand besser planen, und vor allem reduziere sich der administrative Aufwand. Gemeindepräsident Gfeller wies darauf hin, dass die vorgeschlagenen Ansätze, verglichen mit anderen Gemeinden der Region, im Mittelfeld lägen.

Ausserdem sei wichtig zu wissen: «In den kommenden Jahren erwarten wir kaum Neueinzonungen.» Relevant seien zurzeit vor allem Projekte wie das Braui-Areal, das Rössli Richigen oder das Verzinkereiareal – «alles Aufzonungen», wie er betonte. Zudem empfahl er dringend, für Auf- und Umzonungen denselben Satz anwenden: «Sonst ist das Gestürm, was es jetzt sei, schon vorprogrammiert.» Die Änderungsanträge von FDP und SVP scheiterten, am Ende genehmigte das Parlament das neue Reglement einstimmig mit 36 zu 0 Stimmen.

 

Keine Wolken über der Sonnhalde

Ohne Gegenstimmen verabschiedet wurde auch die Planung für das Areal Sonnhalde der Oekonomischen Gemeinnützigen Gesellschaft Bern (OGG): Auf dem Gelände soll durch die Wohnbaugenossenschaft Sonnhalde neuer preisgünstiger Wohnraum entstehen. Gegen ein solches Projekt hatte keine Partei den geringsten Einwand, von allen Seiten wurde das Projekt gelobt. Hervorgehoben wurden vor allem die innere Verdichtung, die soziale Durchmischung, der Erhalt schützenswerter Bauten. Und die Tatsache, dass der Gemeinde keine zusätzlichen Kosten entstehen.

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Niklaus Gfeller am fortgeschrittenen Abend. (Foto: cw)

Zum Schluss beschäftigte sich das Parlament mit dem aktiven Standortmarketing: Das Parlament erklärte vor fünf Jahren das Postulat der FDP-Fraktion «Standortmarketing Worb – Wie weiter?» und ein Jahr später die Motion der FDP-Fraktion mit dem Titel «Standortmarketing endlich ernst nehmen!» als erheblich. An diesem Abend waren sich alle einig: Worb muss seine Qualitäten besser sichtbar machen.

 

Standortmarketing soll weiterverfolgt werden

Während das Postulat als erfüllt abgeschrieben wurde, bleibt die Motion bestehen: Das Thema soll unbedingt weiterverfolgt werden. An diesem Abend allerdings mochte sich niemand mehr gross Gedanken machen: Den Meisten schien nach dem langen Abend mit den vielen Traktanden wohl das Zuhause oder die nächste Beiz am attraktivsten.

Die wichtigsten Beschlüsse

  • Reto Kühni (Grüne) ersetzt Myriam Gerber-Maillefer in der Geschäftsprüfungskommission.
  • Marianne Bieri (FDP) wird neue Vizepräsidentin der Geschäftsprüfungskommission.
  • Das revidierte Personal- und Behördenreglement wird genehmigt.
  • Das neue Mehrwertabgabereglement wird genehmigt.
  • Die Planung für das Areal Sonnhalde wird genehmigt.
  • Für die Altlastensanierung der ehemaligen Schiessanlage Rüfenacht wird ein Kredit von 239'000 Franken bewilligt.
  • Das Parlament nimmt vom Bericht zum Standortmarketing Kenntnis; eine Motion zum Thema bleibt hängig.

Für die Geschäfte Personal- und Behördenreglement, Mehrwertabgabereglement sowie Sonnhalde besteht die Möglichkeit eines fakultativen Referendums. Die Frist läuft bis zum 12. Oktober 2026.


Autor:in
Claudia Weiss, claudia.weiss@bern-ost.ch
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Erstellt: 08.09.2026
Geändert: 08.09.2026
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