Nachbarschaftsstreit um einen Kiesweg

Wilder Westen in Walkringen?

Die Blick-Schlagzeile erinnert an einen Wildwestkrimi: Ein Nachbarschaftsstreit in Walkringen sei derart eskaliert, dass Morddrohungen laut geworden seien, die Polizei Häuser durchsucht und Waffen beschlagnahmt habe. Eine Nachfrage beim Gemeindepräsidenten Christof Aeschlimann zeigt: Es ist eine verfahrene Situation, für die Betroffenen auf beiden Seiten extrem belastend. Aber nicht mehr.

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Auch in einem friedlichen Dorf wie Walkringen kommt es zu Nachbarschaftsstreitigkeiten. (Foto: walkringen.ch)

Hübsch schlängelt sich der Weg etwas ausserhalb von Walkringen durch Feld und Wald, die beiden Fahrrinnen sind mit Kies bedeckt. Genau diese Kiesspuren haben zu einem handfesten und zähen Nachbarschaftsstreit geführt, der schier unlösbar scheint. Denn der Weg führt über das Land des Bauern Thomas Zimmermann, und er führt zum Haus von Gemeinderat Andreas Künzler. Dieser besitzt ein im Grundbuch eingetragenes Wegrecht. Und dieses sorgt seit fast drei Jahren für immer grösser werdenden Ärger.

 

Altes Wegrecht und neue Besitzer

Zuvor hatte das Wegrecht während vielen Jahrzenten gut funktioniert, weil der vorherige Kleinbauer den Weg nur ein paar Mal jährlich mit landwirtschaftlichen Gefährten befuhr. Dann aber ging der Landwirtschaftsbetrieb an seinen neuen Besitzer Thomas Zimmermann über, ein Jahr später kaufte Andreas Künzler das ein paar hundert Meter weiter unten liegende Haus. Künzler nutzt seither den Weg täglich mit seinem Auto und möchte, dass er ihn auch bei Regen und Schnee benutzen kann. Und schon bald waren die beiden uneins, inzwischen kommunizieren sie nur noch via Anwälte miteinander. 

 

«Der Kies ist illegal»

Schuld am Ganzen habe Künzler, der im Herbst 2023 ohne Erlaubnis und ohne Baubewilligung angefangen habe zu baggern und Kies zu verteilen, sagte Thomas Zimmermann gegenüber dem Blick. Das gehe zu weit, fand Zimmermann: «Er hat mich nie gefragt. Das ist illegal.» Andreas Künzler könnte erzählen, wie er das sieht, aber auf Nachfrage wollte er sich nicht dazu äussern: «Ich möchte kein Öl ins Feuer giessen», sagt er, und: «Es steht mir nicht an, über die Gegenseite zu urteilen, das überlasse ich den Richtern.»

 

Verhielt sich die Gemeinde fair?

Ob daraus tatsächlich eine so wilde Geschichte geworden ist, wie sie im Blick zu lesen ist – eine Geschichte, bei der zudem wie angedeutet Künzler als Gemeinderat von der Gemeinde bevorteilt worden sei? Eine Nachfrage bei Gemeindepräsident Christof Aeschlimann zeigt: Die Gemeinde hat ihre Aufgaben gemacht, Andreas Künzler ist in dieser Sache sofort als Gemeinderat in Ausstand getreten. Auch wenn gemäss der Gemeindeverfassung die Hochbaukommission für baupolizeiliche Belange zuständig ist, nicht der Gemeinderat.

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Gemeindepräsident Christof Aeschlimann versucht wo nötig zu schlichten, aber viele Fragen fallen unter das Zivilrecht. (Foto: cw)

Die Gemeinde stützte sich auf amtliche Gutachten

Ein Baugesuch hingegen sei bei der Gemeinde nie eingereicht worden, sagt Aeschlimann, deshalb habe man auch keines behandeln können. Stattdessen habe es die Gemeinde letztes Jahr noch mit einer Mediation versucht, was allerdings «nicht konstruktiv» gelaufen sei. Anschliessend liess die Gemeinde diverse Abklärungen treffen, insbesondere beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR).

 

Die meisten Fragen sind jedoch privatrechtlich ...

Und dabei, so Aeschlimann, habe man festgestellt, dass es zwar «sehr unglücklich» sei, dass der eine über die Parzelle des anderen fahren müsse – und vor allem, dass die beiden ganz unterschiedliche Ansichten über ihre Rechte und Pflichten haben. Aber: «Das meiste läuft auf privatrechtlicher Ebene und kann von der Gemeinde gar nicht beurteilt werden.» Die Gemeinde könne sich nur auf die Gesetztestexte und amtliche Gutachten stützen.

 

... und das Wasser fliesst so oder so

Zur Frage beispielsweise, ob ein Zaun noch ein wenig näher an der Strasse stehe, oder ob die Wasserrinne korrekt liege, bestehen gemäss Angaben der Gemeinde keine öffentlich-rechtlichen Gesetzesvorschriften. Eine öffentlich-rechtliche Frage hingegen sei sehr wohl, ob es sich beim Auslegen mit Kies um einen Ausbau handle oder um einen Unterhalt – «und diese Frage wurde genau geprüft». So betrachtet, fasst Aeschlimann zusammen, beisse sich die Angelegenheit quasi selbst in den Schwanz, weil sie ohnehin irgendwie geregelt werden müsse: «Das Wasser fliesst einfach und macht den Weg kaputt, egal, wer jetzt recht hat.»

 

Bei handfesten Drohungen schritt die Gemeinde ein

Als allerdings eines Tages beiderseits handfeste Drohungen ausgesprochen worden seien, habe man reagieren und dies der Polizei melden müssen, sagt Christof Aeschlimann: «Nichts zu unternehmen, wäre fahrlässig gewesen.» Der Blick schreibt von einer polizeilichen Hausdurchsuchung und zwei beschlagnahmten Waffen, dazu will sich Aeschlimann nicht äussern. Viel lieber hätte er eine friedliche Lösung für alle gefunden, aber: «Es ging einfach nicht.»

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Das ist der strittige Kiesweg, der über die Parzelle führt. (Foto: zvg/Walkringen)

Jetzt ist die baupolizeiliche Verfügung verschickt …

Dieser Tage allerdings ist ein wichtiger Schritt passiert: Die Abklärungen bei den verschiedenen Kantonsstellen sind abgeschlossen, die Rückmeldungen und ein Gutachten liegen vor. Das heisst, die Gemeinde konnte die baupolizeiliche Verfügung verschicken. Auch das ist wiederum alles, was Aeschlimann machen kann. Denn Abklärungen und Gutachten haben ergeben: «Der Weg wurde nicht ausgebaut, sondern unterhalten.» Das heisst, Parzellenbesitzer Thomas Zimmermann muss den Kies auf den beiden Karrstreifen als «Unterhalt» akzeptieren.

 

… und die Nachbarn müssen einen Weg finden

Zimmermann hat allerdings auch Gelegenheit, innert einer bestimmten Frist gegen den Bescheid Beschwerde einzulegen. Aber letztlich spielt es gar keine so grosse Rolle, ob er das tut oder nicht, und ob einer allfälligen Beschwerde stattgegeben wird oder nicht: Die beiden Nachbarn werden weiterhin nebeneinander wohnen, der Weg führt weiterhin über die Parzelle und sie werden irgendeinen gemeinsamen Umgang finden müssen.

 

Der Schritt aufeinander zu

Dramatisieren will Gemeindepräsident Aeschlimann die Angelegenheit nicht. Es gebe in jeder Gemeinde Nachbarschaftsstreitigkeiten, sagt er, und dabei gehe es oft hart auf hart – die beiden Parteien sind ja in aller Uneinigkeit örtlich aneinander gekettet. Umso mehr wünscht Aeschlimann: «Ich hoffe, dass die beiden eines Tages einen Schritt aufeinander zugehen können.»

Schwierigkeiten beim Wegrecht vermeiden

Schaut man das Thema Wegrecht genauer an, haben letztlich sowohl Parzellenbesitzer Thomas Zimmermann als auch Wegberechtigter Andreas Künzler ähnliche Rechte und Pflichten: Beide sind zum Unterhalt verpflichtet, und beide müssen sich auch finanziell beteiligen. Wie man Schwierigkeiten bei Wegrechten behandelt oder noch besser schon vorher vermeidet, erklärte der Jurist und Leiter von Agriexpert Michael Riboni gegenüber der Wochen-Zeitung.


Autor:in
Claudia Weiss, claudia.weiss@bern-ost.ch
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Erstellt: 25.02.2026
Geändert: 25.02.2026
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