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Worb – Kadaverentsorgung ab 1. April kostenpflichtig

In der Gemeinde Worb wird der Tarif für die Entsorgung von Tierkadavern am 1. April in Kraft gesetzt. Das hat Gemeindepräsident Peter Bernasconi an einer Medienkonferenz mitgeteilt.

Die Gebühr beträgt laut Peter Bernasconi 60 Rappen pro Kilo für tote Tiere über 200 Kilogramm und 1.10 Franken prö Kilo für Tierkadaver unter 200 Kilogramm. Diese Gebühren gelten bis Ende des Jahres 2005. Danach wird der Gemeinderat den Tarif überprüfen.

Die Worberinnen und Worber hatten im Januar an der Urne für die Entsorgung toter Tiere eine Kadavergebühr nach dem Verursacherprinzip beschlossen. Der Änderung des Gebührentarifs wurde mit 2230 Ja zu 1261 Nein zugestimmt. Abgelehnt - mit 2065 Nein zu 1389 Ja – wurde der Volksvorschlag, der vorsah, dass die Kadavergebühren nur von Auswärtigen erhoben würden.

Bisher wurden in Worb die Kosten der Tierkadaverentsorgung durch die Grundgebühren der Abfallentsorgung getragen.

www.worb.ch

Autor:in
Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
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Erstellt: 26.02.2004
Geändert: 26.02.2004
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