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Zäziwil - Überbauungsordnung Zäzibach in zweiter Auflage

Die Überbauungsordnung (UeO) Zäzibach kommt zu einer zweiten öffentlichen Auflage. Der Kanton verlangte geringfügige Änderungen in bezug auf die Kantonsstrasse nd die Fussgängerquerung Schorachgässli.

So soll es dereinst aussehen: Die Überbauung am Hang am Zäzibach. (Bild: Archiv BERN-OST)

Das Planungsgeschäft hinsichtlich der Überbauungsordnung Zäzibach mit Anpassung Kantonsstrasse und Fussgängerquerung Schorachgässli sei exakt vor einem Jahr öffentlich aufgelegt worden, schreibt der Zäziwiler Gemeinderat in einer Mitteilung. "Nach Bereinigung der eingegangenen Einsprachen hat der Gemeinderat die Vorschriften und Pläne beschlossen und dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) Anfang Dezember 2020 zur Genehmigung zugestellt."

 

Aus der daraus folgenden Stellungnahme sei hervorgegangen, dass das AGR noch geringfügige, formelle Abänderungen verlange und die Planungsgrundlagen aufgrund nachträglicher Forderungen kantonaler Stellen angepasst werden müssten. "Diese Genehmigungsvorbehalte wurden nun bereinigt."

 

Verbindliche Wald-Baulinie und angepasster Landerwerbsplan

Materiell beinhalte die Überbauungsordnung Zäzibach einzig neu eine verbindliche Wald-Baulinie nach kantonaler Waldverordnung. "Zudem wurde der Landerwerbsplan minimal angepasst und mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer besprochen. Entsprechende Vereinbarungen für den Landerwerb und die vorübergehende Beanspruchung von Land während der Bauphase konnten bereits unterzeichnet werden."

 

[i] Die geänderten Planungsakten zur UeO Zäzibach und zum Strassenprojekt „Anpassung Kantonsstrasse und Fussgängerquerung Schorachgässli“ liegen vom 17. Juni bis 19. Juli 2021 in der Gemeindeverwaltung Zäziwil öffentlich auf oder können online unter www.zaeziwil.ch.


Autor:in
pd/ib, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 18.06.2021
Geändert: 18.06.2021
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