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Zäziwil - Tulpen zeigen Rechtsvortritt an

Auf der Oberhünigenstrasse von Zäziwil Richtung Appenberg ist an verschiedenen Stellen nicht klar, wer Vortritt hat. Das schreibt die Zäzipost. An den Stellen gelte Rechtsvortritt. Die Verzweigungen sollen mit Tulpenmarkierungen hervorgehoben werden.

Mit Tulpenmarkierungen soll auf den Rechtsvortritt hingewiesen werden. (Bild: astra.ch)
Die Vortrittsregelung bei den Ausfahrten auf die Kantonsstrasse (Rainliweg, Hagweg, Moosweg, Brunnmattweg) ist nicht klar. (Bild: Google Maps)

Die Oberhünigenstrasse dient als Verbindungsstrasse zwischen den Gemeinden Zäziwil und Oberhünigen sowie als Schulweg für die Realstufe. Laut "Zäzipost"  sind bei der Gemeinde Rückmeldungen aus der Bevölkerung eingegangen, wonach die Vortrittsregelung bei den Ausfahrten auf die Kantonsstrasse (Rainliweg, Hagweg, Moosweg, Brunnmattweg) nicht klar ist.

 

Bei den genannten Ausfahrten gilt Rechtsvortritt. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Sicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden wie Zufussgehende, Velo- und Mofafahrende zu erhöhen. In Absprache mit dem kantonalen Tiefbauamt und nach Beizug des bfu-Sicherheitsdelegierten hat sich der Gemeinderat entschieden, die Rechtsvortritte mittels Tulpenmarkierung hervorheben zu lassen. Für die Ausführung ist der Kanton als Strasseneigentümer verantwortlich. Damit soll eine einheitliche Strassenführung auf dem Strassenabschnitt und eine klare Vortrittsregelung erreicht werden.

 

Die Markierungsarbeiten werden in den kommenden Wochen ausgeführt. An der Vortrittsregelung ändert sich dadurch nichts. Der Fachbereich Hochbau / Tiefbau steht bei Fragen zur Verfügung.

 

[i] Quelle: Zäzipost


Autor:in
pd/rb, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 07.09.2021
Geändert: 07.09.2021
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