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Beschwerden wegen Konolfinger Schulabstimmung: Fehler sorgen für Verwirrung

Die Beschwerdeführenden in Sachen Abstimmung Schullandschaft Stalden sehen nicht nur im knappen Resultat und der ihrer Meinung nach unklar formulierten Abstimmungsbotschaft ein Problem, sondern auch in den vielen ungültigen Stimmen. Dabei handelt es sich aber offenbar um ein Missverständnis. Ein Fehler passierte auch auf dem Regierungsstatthalteramt: Hier ging eine von den drei Beschwerden verloren.

Nach der Abstimmung über die Schullandschaft Stalden gingen insgesamt drei Beschwerden ein. (Bild: zvg/Archiv BERN-OST)

Dass bei einem so knappen Resultat (990 Ja, 987 Nein) 211, also mehr als 10 Prozent der Stimmen ungültig waren, bezeichnen die Beschwerdeführenden in einer Medienmitteilung als "irritierend". "Dieses Resultat kann nur auf eine nicht korrekte Aussonderung dieser Stimmen oder auf eine unklare Formulierung der Variantenabstimmung zurückzuführen sein."

 

Beschwerdeführende operieren mit falscher Zahl

Allerdings: die Zahl stimmt nicht. 211 ist die Differenz zwischen den insgesamt eingegangenen Antwortcouverts (2283) und den eingegangenen Stimmzetteln zur Gemeindeabstimmung (2072), also jene Personen, welche die eidgenössischen und kantonalen, aber nicht die kommunale Abstimmungsfrage beantwortet haben. Zusätzlich waren bei der Frage zur Variante 1 95 Karten ohne Antwort, bei Variante zwei 155.  Welche davon leer waren und wo beim Ausfüllen ein Fehler passiert ist, wie etwa ein Kreuz anstelle der ausgeschriebenen Antwort, sei nicht aufgeschlüsselt, sagt Gemeindepräsident Daniel Hodel (SVP). Die Unterlagen seien aber versiegelt und archiviert, so wie das Vorschrift ist.

 

Ebenfalls unklar ist, wie es zu dem Missverständnis kam. Denn die Resultate im Detail sind auf der Gemeindewebseite gar nicht aufgeführt. Auch Marc-André Perrin, einer der Beschwerdeführenden, ist etwas verwirrt. "Die Zahl stand in einem Artikel der Wochen-Zeitung", sagt er. Selber habe er sie nicht nachgeprüft, eine der beschwerdeführenden Personen seines Wissens aber schon. Bei dem knappen Resultat lohne es sich aber so oder so, es zu überprüfen, sagt er.

 

Regierungsstatthalteramt "vernuscht" Beschwerde

Die Zahl ist nicht der einzige Fehler, der im Zusammenhang mit den Beschwerden passiert ist. In der Mitteilung der Gemeinde zu den Beschwerden ist von zwei die Rede, in jener der Beschwerdeführenden von drei. Diese Unstimmigkeit kann Perrin erklären: "Die dritte Beschwerde wurde auf dem Regierungsstatthalteramt 'vernuschet'." Da sie fristgerecht eingegangen und vom Amt auch quittiert wurde, war sie gültig, musste aber nochmals nachgereicht werden.

 

Von Perrin und einer anderen Person stammt die eine, von 11 Personen eine zweite und von vier weiteren Personen die dritte Beschwerde. Die beiden ersten beanstanden die vermeintlichen ungültigen Stimmen und die Abstimmungsbotschaft. Die dritte führt laut Daniel Hodel als weitere Kritik an, dass der Planungskredit für die Sanierung des Oberstufenzentrums separat hätte zur Abstimmung gebracht werden müssen. Letzteres habe die Gemeinde juristisch abklären lassen, sagt Hodel.

 

IG ist erfreut, dass geprüft wird

Nicht beteiligt an den Beschwerden ist die IG Schule-mitgestalten. Daniel Gygax von der IG: "Wir wollten das knappe Resultat eigentlich akzeptieren und haben keine Beschwerde eingereicht." Es gebe aber schon Unmut im Dorf, unter anderem wegen der Reaktion von Gemeindepräsident Hodel auf die Beschwerden", sagt er. Daniel Hodel hatte auf die Kritik, die Botschaft sei unklar formuliert gewesen, gegenüber BERN-OST geantwortet: "Man musste halt lesen." Die IG sei erfreut, dass die Abstimmung nun überprüft werde. "Jetzt warten wir ab, was weiter geht."

 

Die Gemeinde hat nun bis am 24. Januar Zeit, um gegenüber Beschwerdeführenden und Regierungsstatthalteramt Stellung zu nehmen. Die drei Beschwerden werden dabei zu einem "Fall" zusammengefasst und gemeinsam beantwortet. Anschliessend wird Regierungsstatthalter Christoph Lerch den Fall beurteilen und allenfalls Massnahmen verordnen. Gegenüber BERN-OST nannte Christoph Lerch die Wiederholung der Abstimmung als schärfstmögliche Massnahme.


Autor:in
Anina Bundi, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 16.01.2019
Geändert: 16.01.2019
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