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Gemeindeabstimmung in Münsingen: Drei Vorlagen und keine Gegenargumente
Am Sonntag stimmt Münsingen über die Revision der Gemeindeordnung und des Reglementes über Abstimmungen und Wahlen und über den Investitionskredit für ein neues Schulhaus im Schulzentrum Schlossmatt ab. Alle drei Vorlagen waren im Parlament unbestritten.
Die heutige Grundordnung ist seit knapp zehn Jahren in Kraft und wurde bereits mehrmals einer Teilrevision unterzogen, heisst es in den Abstimmungsunterlagen für die Gemeindeabstimmung am kommenden Sonntag in Münsingen.
Mehr Kreditkompetenz für den Gemeinderat
Mit der neuen, vollständig überarbeiteten, Gemeindeordnung wird unter anderem das Thema Unvereinbarkeit neu geregelt. Weiter kann das Parlament nicht mehr ein Geschäft, das in seiner abschliessenden Kompetenz liegt, dem Stimmvolk zur Abstimmung vorlegen. Dafür gibt es neu eine ausdrückliche und klare Bestimmung, wonach auch gegen negative Parlamentsentscheide das Referendum ergriffen werden kann. Weitere Änderungen betreffen die Erhöhung der Kreditkompetenz des Gemeinderats von 200'000 auf 250'000 Franken bei einmaligen und von 40'000 auf 50'000 Franken bei wiederkehrenden Ausgaben und weitere Präzisierungen und Umformulierungen, unter anderem die Verwendung geschlechtsneutraler Formulierungen.
Koordination mit Kanton und Bund
Die Revision des Reglements über Abstimmungen und Wahlen stütze sich auf Verbesserungsvorschläge von Stimmberechtigen, von Parteien und aus dem Parlament, schreibt die Gemeinde in den Unterlagen zur Abstimmung. Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die Koordination der Gemeindewahlen auf einen eidgenössischen Abstimmungstermin. Zudem wird neu die Wahl des Gemeindepräsidenten vorgezogen (BERN-OST berichtetet), können Kandidierende nicht mehr den eigenen Wahlvorschlag unterschreiben und wird das Wahlmaterial drei Wochen anstatt wie früher nur zehn Tage vor dem Wahltermin verschickt.
Beide Vorlagen wurden vom Parlament einstimmig genehmigt und der Stimmbevölkerung zur Annahme empfohlen. Entsprechend sind in den Unterlagen auch keine Gegenargumente zu finden.
Neues Schulhaus bis 2018
Auch die dritte Vorlage wurde im Parlament von allen Parteien unterstützt und ohne Gegenstimme abgesegnet, da die Notwendigkeit "offensichtlich" sei, wie es in den Abstimmungsunterlagen heisst. Das Projekt "Neubau Schulgebäude Schlossmatt" biete den benötigten Raum für die wachsenden Schülerzahlen und werde den zunehmenden Bedarf an Tagesschulplätzen decken. Der Neubau soll dem Minergie-P Standard entsprechen, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben und im Sommer 2018 bezugsbereit sein. Die Kosten belaufen sich auf netto 5'895'500 Franken.
[i] Siehe auch News-Bericht "Münsingen - Früher wählen" vom 16.9.2016
Mehr Kreditkompetenz für den Gemeinderat
Mit der neuen, vollständig überarbeiteten, Gemeindeordnung wird unter anderem das Thema Unvereinbarkeit neu geregelt. Weiter kann das Parlament nicht mehr ein Geschäft, das in seiner abschliessenden Kompetenz liegt, dem Stimmvolk zur Abstimmung vorlegen. Dafür gibt es neu eine ausdrückliche und klare Bestimmung, wonach auch gegen negative Parlamentsentscheide das Referendum ergriffen werden kann. Weitere Änderungen betreffen die Erhöhung der Kreditkompetenz des Gemeinderats von 200'000 auf 250'000 Franken bei einmaligen und von 40'000 auf 50'000 Franken bei wiederkehrenden Ausgaben und weitere Präzisierungen und Umformulierungen, unter anderem die Verwendung geschlechtsneutraler Formulierungen.
Koordination mit Kanton und Bund
Die Revision des Reglements über Abstimmungen und Wahlen stütze sich auf Verbesserungsvorschläge von Stimmberechtigen, von Parteien und aus dem Parlament, schreibt die Gemeinde in den Unterlagen zur Abstimmung. Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die Koordination der Gemeindewahlen auf einen eidgenössischen Abstimmungstermin. Zudem wird neu die Wahl des Gemeindepräsidenten vorgezogen (BERN-OST berichtetet), können Kandidierende nicht mehr den eigenen Wahlvorschlag unterschreiben und wird das Wahlmaterial drei Wochen anstatt wie früher nur zehn Tage vor dem Wahltermin verschickt.
Beide Vorlagen wurden vom Parlament einstimmig genehmigt und der Stimmbevölkerung zur Annahme empfohlen. Entsprechend sind in den Unterlagen auch keine Gegenargumente zu finden.
Neues Schulhaus bis 2018
Auch die dritte Vorlage wurde im Parlament von allen Parteien unterstützt und ohne Gegenstimme abgesegnet, da die Notwendigkeit "offensichtlich" sei, wie es in den Abstimmungsunterlagen heisst. Das Projekt "Neubau Schulgebäude Schlossmatt" biete den benötigten Raum für die wachsenden Schülerzahlen und werde den zunehmenden Bedarf an Tagesschulplätzen decken. Der Neubau soll dem Minergie-P Standard entsprechen, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben und im Sommer 2018 bezugsbereit sein. Die Kosten belaufen sich auf netto 5'895'500 Franken.
[i] Siehe auch News-Bericht "Münsingen - Früher wählen" vom 16.9.2016
Autor:in
pd/abu, info@bern-ost.ch
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Erstellt:
24.09.2016
Geändert: 24.09.2016
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