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Grosshöchstetten/Schlosswil: Fusionsabklärungen sollen weitergeführt werden
Seit Juni 2015 wird an einer Fusion der Gemeinden Schlosswil und Grosshöchstetten gearbeitet. Nach Einarbeitung der Eingaben von parteilicher Seite, beantragt die zuständige Arbeitsgruppe die Weiterführung der Abklärungen.
Nachdem die Eingaben in den Grundlagenbericht eingearbeitet wurden, beantragen die Arbeitsgruppe und die beiden Gemeinderäte die Weiterführung der Fusionsabklärungen.
Unverändert positives Fazit der Abklärungen
Das Fazit der Arbeitsgruppe lautet nach der Vernehmlassung unverändert, dass die fusionierte Gemeinde mehr Leistungsfähigkeit und mehr Handlungspielraum hat, die Vorteile und Chancen einer Fusion überwiegen und die Nachteile und Risiken tragbar seien. Eine Steuerehöhung werde nicht erfolgen.
Insgesamt sprächen keine wesentlichen Gründe gegen eine Fusion. Durch Erhaltung der Ortschaftsbezeichnungen soll die persönliche Verbundenheit der Einwohnerinnen und Einwohner erhalten bleiben.
Entscheid über Weiterführung der Verhandlungen im März
Am 7. März entscheidet die Gemeindeversammlung Schlosswil, am 16. die Gemeindeversammlung Grosshöchstetten darüber, ob die Verhandlungen fortgesetzt werden sollen oder nicht.
Bei einer Weiterführung würde am 24. September an der Urne über die Fusion angestimmt. Diese wäre schliesslich per 1. Januar 2018 möglich.
[i] Der ergänzte Grundlagenbericht kann in Papierform in den Gemeindeverwaltungen oder elektronisch auf den Webseiten der Gemeinden Grosshöchstetten und Schlosswil bezogen werden.
[i] Siehe auch Newsberichte...
- "Grosshöchstetten/Schlosswil - Die Fusion stösst auf Wohlwollen" vom 29.10.2016
- "Grosshöchstetten/Schlosswil: 'Die Vorteile einer Fusion überwiegen'" vom 15.09.2016
- „Gemeindeversammlung Grosshöchstetten: 'Schreiben Sie es doch selbst'“ vom 13.06.2015
- „Grosshöchstetten - Ja zu Fusionsabklärungen mit Schlosswil“ vom 12.06.2015
- „Schlosswil - Ja zu Fusionsverhandlungen“ vom 4.06.2015
-" Grosshöchstetten und Schlosswil: 'Auch die Fusion ist eine Option'" vom 14.11.2014
Erstellt:
31.01.2017
Geändert: 31.01.2017
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