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Urteil ist gültig: Kästli baute ohne Bewilligung Kies ab
Die Firma Kästli gelangt nicht ans Bundesgericht. Damit ist klar: Das Unternehmen hat jahrelang ohne Bewilligung Kies abgebaut.
Die Baufirma Kästli akzeptiert ein Urteil des Verwaltungsgerichts. Im Entscheid vom 27. Februar kam das Gericht zum Schluss, dass Kästli im Gebiet Bodenweid in Rubigen seit 2002 ohne Baubewilligung Kies abgebaut hat. Nun verzichtet die Betreiberin der Kiesgrube darauf, dieses Urteil beim Bundesgericht anzufechten. Damit endet ein langes baupolizeiliches Verfahren, das zwei Anwohner der Rubiger Kiesgrube angestrengt hatten.
«Ein Weiterzug nützt niemandem», lässt sich Verwaltungsratspräsident Daniel Kästli in einer Mitteilung zitieren. Die Abbautätigkeit sei praktisch abgeschlossen und die Wiederauffüllung und Renaturierung der offenen Flächen weit vorangeschritten. Die Firma werde nun ein nachträgliches Baugesuch vorbereiten, um den «rechtlich formellen Mangel» zu beheben.
Kästli war immer überzeugt, dass sie über die nötige Bewilligung für den Abbau auf der sechs Hektaren grossen Fläche verfügte. «Schon vor Aufnahme der Abbautätigkeit im Jahr 2002 mussten ja entsprechende Nachweise erbracht werden», schreibt die Firma. Die Einhaltung sei mindestens einmal jährlich von den Behörden überprüft worden.
Erstellt:
25.03.2017
Geändert: 25.03.2017
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