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Münsingen - Wohnung in der Hundehalle

Quelle
Berner Zeitung BZ

Die Gemeinde Münsingen bewilligt den Bau einer Wohnung in der neuen Hundesporthalle, obwohl sie nicht zonenkonform ist.

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Swiss Dog Arena: Die Hundesporthalle wird im Herbst eröffnet. (Bild: Beat Mathys)
In diesem Herbst wird die Swiss Dog Arena in Münsingen eröffnet. Die Betreiber werben mit der «grössten Hundesporthalle der Schweiz» und mit «modernster Infrastruktur». Die Tribüne fasst 500 Personen, das Restaurant zählt 200 Plätze, und die Einstellhalle schluckt 68 Autos.
 

Und bald gehört zur Halle auch eine Wohnung dazu. Die Münsinger Bauabteilung hat die Baubewilligung für eine Betriebsleiterwohnung erteilt. «Wir freuen uns über diesen Entscheid», sagt Ueli Zaugg, der sich um die baurecht­lichen Belange des Projekts kümmert. Die Hundehalle ist ein Projekt der Familie Glur, die auch ­Besitzerin des Pferdesportzentrums ist. Sohn Philipp Glur wird die Swiss Dog Arena führen und in der Wohnung leben.

Umstrittene Wohnung

Der Bau ist allerdings umstritten. Denn für die Wohnung war eine Ausnahmebewilligung nötig, weil sie nicht den Vorschriften für die entsprechende Sport- und Freizeitzone entspricht. Diese Ausnahme kontrastiert mit einem Entscheid, den das Gemeindeparlament Ende 2015 fällte. Es sprach sich gegen eine neue Überbauungsordnung samt einer Zonenplanänderung für die Hundesporthalle aus. Damit verunmöglichte es den Bau der Halle – aber nur fürs Erste.
 

Glurs reagierten bald. Sie änderten ihr Bauprojekt so, dass es zonenkonform wird. Zum Beispiel verzichteten sie auf ein Fitnesscenter und einen Physiotherapieraum, und auch die Betriebswohnung strichen sie aus dem Projekt. So erhielten sie die Baubewilligung, und in diesem Frühling reichten sie ein weiteres Baugesuch ein: für die Betriebsleiterwohnung.

Stirnrunzeln bei Politikern

Bei Politikern der linken Par­teien, die im Parlament gegen die Hundehalle gestimmt hatten, löste dies Stirnrunzeln aus. Sie warfen Glurs «Salamitaktik vor», und für Jürg Dähler, den ehemaligen Parlamentarier der Grünliberalen, wars eine «Zwängerei».
 

«Der Einbau einer Dienstwohnung spielte beim Parlamentsentscheid keine Rolle, da es bei der Ablehnung insbesondere um den Mehrverkehr ging», ist Ueli Zaugg überzeugt. «Die Wohnung verursacht keinen Mehrverkehr.» Und es sei immer klar gewesen, dass es für die Anlage eine Betriebsleiterwohnung brauche. Denn aus Sicht der Betreiber muss die Halle rund um die Uhr vor Vandalismus geschützt werden. Zudem müsse sichergestellt sein, dass die komplexe technische Infrastruktur funktioniere.

Diese Argumente überzeugten die Gemeinde. Die Ausnahmebewilligung könne erteilt werden, denn das Bauprojekt beeinträchtige keine öffentlichen Interessen, heisst es im Entscheid.

Ungültige Einsprache
 

Die einzige Einsprache gegen das Baugesuch stammte von Jürg Dähler. Aus «formellen Gründen» trat die Bauabteilung allerdings nicht darauf ein, da Dähler nicht vom Bauprojekt betroffen sei. Dies wurde ihm auch bei einer Einspracheverhandlung Mitte Mai klargemacht.

«Ich habe den Bauentscheid zur Kenntnis genommen», sagt Dähler jetzt. Er habe sich gegen den Bau der Wohnung zu wehren versucht, aber offenbar könne man das nicht. Im Gesetz werde sie nicht ausdrücklich verboten. «Da es keine direkten Nachbarn gibt, kann und darf keiner einsprechen», sagt Dähler. «So geht das.»

[i] Siehe auch Newsbericht "Münsingen - Der Clou mit der Hundehalle" vom 5.5.2017


Autor:in
Johannes Reichen, Berner Zeitung BZ
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Erstellt: 13.06.2017
Geändert: 13.06.2017
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