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Der Südanflug rückt näher, ist aber trotzdem noch in weiter Ferne

Quelle
Der Bund

Der Bund hat die Pläne für den neuen Südanflug zum Flughafen Bern-Belp bewilligt. Entscheiden werden am Ende aber wohl die Gerichte.

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Verbände und Gemeinden befürchten zusätzlichen Lärm durch den Südanflug. (Bild: Adrian Moser)
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Aaretal als Einflugkorridor: Leichte Entlastung in der Region Bern, mehr Lärm für Münsingen. (Bild: Bund-Grafik/Quelle: Flughafen Bern)
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Seit Jahren kämpft der Flughafen Bern-Belp für seinen Südanflug, und genau so lange kämpfen Hunderte von Einzelpersonen, Organisationen und Gemeinden dagegen. Jetzt hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) einen Entscheid gefällt: Es hat das neue, satellitengestützte Anflugverfahren bewilligt. Wird dieser Entscheid rechtskräftig, steht dem Südanflug nichts mehr im Weg. Doch so weit ist es noch nicht.

300 Einsprachen abgewiesen

 
 

Flughafendirektor Mathias Gantenbein ist zufrieden mit dem Bazl-Entscheid. Er spricht aber lediglich von einem «wichtigen Zwischenschritt». Mit anderen Worten: Gantenbein geht davon aus, dass der Entscheid an das Bundesverwaltungsgericht und später womöglich auch ans Bundesgericht weitergezogen wird.

Rund 300 Einsprachen gingen gegen die Pläne des Flughafens ein. Unter den Einsprechern waren über 200 Einzelpersonen, 31 Gemeinden, diverse Aviatikgruppen, Sportverbände und Umweltorganisationen. Es ist unwahrscheinlich, dass sie sich jetzt alle geschlagen geben werden. Um zu verstehen, weshalb sich so verschiedene Interessengruppen gegen den Südanflug wehren, muss man genauer wissen, worum es geht: Bis jetzt gibt es für die Start- und Landebahn im Belpmoos nur von Norden her ein instrumentenbasiertes Anflugverfahren. Die Anflugroute führt über die Stadt Bern und Muri. Wenn die Windverhältnisse eine Landung aus dieser Richtung nicht zulassen, müssen die Piloten trotzdem so anfliegen. 

Über der Stadt drehen sie dann aber ab, umfliegen den Flughafen und landen von Süden her (siehe Karte). Das alles muss im Sichtflug geschehen und ist deshalb nur möglich, wenn das Wetter es zulässt.

Mit dem Südanflug entfiele dieses «Circling». Stattdessen würden die Flugzeuge via Emmental oder Schwarzenburgerland den Flughafen erreichen. Die Flughafenbetreiber gehen davon aus, dass maximal 3300 Flugzeuge pro Jahr von Süden her anfliegen werden, also durchschnittlich 8 bis 10 pro Tag. Die übrigen der maximal 11 700 instrumentenbasierten Landungen pro Jahr sollen weiterhin von Norden her erfolgen.

Furcht vor zusätzlichem Lärm

Die Gemeinden unter den geplanten Anflugrouten fürchten den zusätzlichen Lärm. Unter den Kritikern des Südanflugs befinden sich aber auch Sport- und Aviatikverbände wie der Schweizerische Hängegleiterverband. Sie wären von neuen Einschränkungen im Luftraum betroffen. So hat etwa Karl Stucki vom Deltateam Falkenfluh in Brenzikofen schon 2014 gesagt: «Wird das neue Regime wie geplant umgesetzt, können wir den Laden dichtmachen.»

Die Anfragen bei Gemeinden und Verbänden haben am Dienstag alle dasselbe ergeben: Die Verfügung des Bazl wird jetzt analysiert, weitere Schritte werden geprüft. «Ich kann noch nicht sagen, ob wir die Bewilligung anfechten werden», sagt etwa Hansruedi Blatti, der Gemeindepräsident von Wichtrach. Seine Gemeinde sei nicht grundsätzlich gegen den Südanflug. Er befürchte aber, dass Gemeinden im Norden wie Bern und Muri mit politischem Druck erreichen könnten, dass dereinst mehr als die heute geplanten 3300 Anflüge über das Aaretal geleitet werden.

«Flexible Lösung» für Deltasegler?

«Wir werden jetzt prüfen, ob wir vor Bundesverwaltungsgericht gehen», sagt Christian Markoff vom Hängegleiterverband. Für den Fall, dass der Südanflug definitiv kommen sollte, hofft er auf eine «flexible Lösung». Eine solche könnte laut Markoff zum Beispiel darin bestehen, dass der für den Südanflug benötigte Luftraum für Deltasegler und Gleitschirme nur gesperrt wird, wenn er auch wirklich gebraucht wird. Ähnliche Lösungen gibt es auch bei anderen Flughäfen – etwa in Basel oder Zürich.

[i]  Siehe auch Newsbericht "Südanflug Belp: Münsinger enttäuscht vom positiven Beschluss des BAZL" vom 25.01.2018

 


Autor:in
Adrian M. Moser, Der Bund
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Erstellt: 26.01.2018
Geändert: 29.01.2018
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