«Es war Mord»
Eine wichtige Frage im Tötungsfall im Restaurant Rössli Boll lautete: Hat der Angeklagte die sechs Schüsse auf sein Opfer minutiös geplant – oder war er bei der Tat von Gefühlen überwältigt? Die gefühlsmässigen Verstrickungen, die der Tat zugrunde lagen, spielten für das Urteil nur am Rand eine Rolle. Viel schwerer gewichtete, dass sich der Angeklagte vor, während und nach der Tat so zielgerichtet verhalten habe, dass das Gericht klar urteilte: 18 Jahre Freiheitsentzug für Mord.
Die Miene des Angeklagten, ein inzwischen 40-jähriger türkischer Staatsangehöriger, ist vollkommen regungslos, als er in den Gerichtssaal geführt wird und auf seinem Stuhl Platz nimmt. Gerichtspräsident Marko Cesarov begrüsst die Anwesenden und hält sich nicht mit langen Vorreden auf: Die Hintergründe der Tat waren in der Verhandlung vom Montag ausführlich dargelegt worden, jetzt kommt er direkt zur Urteilsverkündung.
Hohe Freiheitsstrafe …
«Der Angeklagte», erklärt Cesarov nicht einmal fünf Minuten nach Beginn der Urteilseröffnung, «wird des Mordes schuldig gesprochen.» Auch für eine Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz und gegen das Waffengesetz muss er sich verantworten. Das Strafmass: Eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren, abzüglich der 1005 bereits abgesessenen Tage in Untersuchungshaft und im vorzeitigen Haftantritt. Hinzu kommen 13 Jahre Landesverweisung.
… und hohe Geldstrafe
Ausserdem auferlegt das Gericht dem Täter eine hohe Geldstrafe: Der Verurteilte sei «grundsätzlich haftbar für alle finanziellen Folgen aus Tötung», fasst der Gerichtspräsident zusammen. Dazu gehören Anwaltskosten, Genugtuungskosten für die Hinterbliebenen sowie die vollumfänglichen Verfahrenskosten. Der Täter müsse daher summa summarum Kosten von 450'000 Franken bezahlen, «sofern er das einmal würde zahlen können».
Das spreche für eine Tat …
Mit diesem Urteil kommt das Gericht der Forderung der Staatsanwältin nahe – sehr viel näher als dem Antrag des Verteidigers: Die Staatsanwältin hatte 20 Jahre Freiheitsentzug und 13 Jahre Landesverweisung gefordert, der Verteidiger 3 Jahre 8 Monate Freiheitsentzug. Warum das Gericht so entschieden hat, erläutert der Gerichtspräsident in zahlreichen Punkten, denen er zusammenfassend vorausschickt: «So wie der Täter die Tat geplant und ausgeführt hat sowie sein Nachtatverhalten – das spricht für Mord.»
… mit genauer Planung …
Für genaue Planung spreche, dass sich der Täter schon am Vortag erkundigt hatte, ob der Bruder der Frau des Erschossenen wieder in der Schweiz sei, weil dieser ihn hätte erkennen können. Anschliessend habe er genau überlegt, wie er falsche Fährten legen könnte – er habe sich beispielsweise einen Notenschlüssel auf die rechte Halsseite gemalt, der als Tattoo durchgehen und allfällige Zeug:innen verwirren sollte.
… und bewusst gelegten falschen Fährten
Anschliessend habe der Täter den Revolver – «den er sicher nicht wie geschildert einfach so auf einer Baustelle gefunden hat» – geladen. Und zwar auf dem Bett sitzend, wie ein paar später gefundene Patronen vermuten liessen. Der Täter habe sich auch sonst überlegt, wie er eine falsche Fährte legen könne. Die Geschichte, die er sich zurechtgebastelt hat, sollte beweisen, dass das spätere Opfer eine Affäre mit der Freundin eines Albaners habe. Damit habe er eine falsche Spur zu diesem fiktiven Mann legen wollen.
Handy zu Hause, Auto beim Bahnhof
Am Tatabend habe der Täter sein Handy bewusst zuhause gelassen, weil eine Standortabfrage für ihn belastend gewesen wäre, habe aber stattdessen aber die Schlüssel für das Geschäftsauto eingesteckt und sich vorsorglich für den nächsten Tag von der Arbeit abgemeldet. In Boll angekommen, habe er sein Auto nicht beim Restaurant Rössli abgestellt, sondern beim Bahnhof parkiert, damit er nach der Schussabgabe unerkannt flüchten konnte – ohne dass allfällige Zeugen die Nummernschilder erkennen könnten.
Durchs Fenster die Lage geprüft
Auch vor Ort habe der Täter seine Tat minutiös geplant, er habe zuerst durch das Fenster in die Gaststube geschaut, ob er jemanden erkenne, und sich danach wieder entfernt. Nach einer halben Stunde sei er dann zurückgekehrt und habe den Wirt nach dem Opfer gefragt: Er wolle mit diesem allein reden. Was in den darauffolgenden Minuten beim Haus geschah, nachdem der Gewünschte aus der Gaststube hinausgetreten war, ist auf einem Video der Überwachungskamera des Restaurants Rössli festgehalten.
Ein aufgesetzter Brustschuss …
Dort sieht man offenbar, dass der Täter so stand, dass er dem Opfer den Fluchtweg blockierte. «Beide wirken aber entspannt, das Opfer ist offensichtlich ahnungslos und hat den Täter nicht erkannt», schildert der Gerichtspräsident weiter. «Dieser schaute sich um, bevor er den Revolver hervorzog und völlig überraschend den ersten Schuss abgab.» Es habe sich um einen beinahe aufgesetzten Brustschuss gehandelt.
… und noch ein Schuss auf das am Boden liegende Opfer
Noch schwerer gewichtete dann, dass der Täter daraufhin dem flüchtenden Opfer ins Innere des Gebäudes nachgegangen sei und ihm in den Rücken geschossen habe, insgesamt sechs Revolverschüsse fielen, einer steckte am Ende in einer Holzplatte. Als das Opfer schon am Boden lag, habe der Täter gezielt den letzten Schuss abgegeben. Diesen Schuss habe er noch abgegeben, nachdem er sich einen Moment Zeit genommen habe. «So wie sich der Tatverlauf zeigt, war das klar Mord», schloss der Gerichtspräsident. Mildernde Umstände seien hier keine zu finden.
Geplant und gut organisiert
Und auch das Verhalten nach der Schussabgabe zeige keine mildernden Ansätze. Nach dem Unfall im Wald, als das Auto an einer Böschung liegenblieb, sei der Täter sofort weitergerannt und habe das Geschäftsauto geholt. Zuhause habe er den aufgemalten Notenschlüssel so sauber abgewischt, dass später keine Spur mehr davon zu sehen war, die Kleider gewechselt, und organisiert, dass sein Auto geborgen wurde.
«Er war nicht neben sich»
Die Tatwaffe, die der Täter im Auto eines Kollegen deponierte, habe Null DNA-Spuren aufgewiesen: «Er hat also sogar daran gedacht, sie restlos wegzuputzen.» All diese Umstände, sagt der Gerichtspräsident, hätten gezeigt, dass der Täter «voll funktioniert» habe: «Er war überhaupt nicht neben sich.» Insgesamt habe auch das Nachtatverhalten keine Umstände gezeigt, um die Tat in einem milderen Licht erscheinen zu lassen.
Die Vorgeschichte ist nur am Rande wichtig
Die Vorgeschichte rund um die jahrelange, verwickelte Liebesbeziehung zwischen dem Täter und der Ehefrau des Ermordeten spielte für die Bemessung der Strafe nur eine marginale Rolle: Was auch immer in dieser Geschichte mit den zwei unterschiedlichen Wahrheiten stimmt – «die Tat an sich hat einzig der Täter zu verantworten». Der Täter habe gehofft, danach die Frau des Opfers für sich zu haben, sagt der Gerichtspräsident, und folgert: «Das Motiv für die Tat war egoistisch.» Deshalb die Einschätzung: «In der Gesamtbetrachtung sind 18 Jahre angemessen.»
«Die Tat bringt Trauer und Elend»
Dasselbe gelte für die Landesverweisung von dreizehn Jahren. «Mit diesen sechs Schüssen», schloss Gerichtspräsident Cesarov, «hat der Täter Trauer und Elend über die Familie des Opfers, aber auch über seine eigene Familie gebracht.» Das Gericht wünsche allen Betroffenen viel Kraft. «Die Strafe werden Sie eines Tages verbüsst haben, aber mit der Verantwortung müssen Sie jeden Tag leben.»
Zurück in den Thorberg
Der Verurteilte verlässt den Saal, begleitet von zwei Polizeibeamten. Er wird in die Justizvollzugsanstalt Thorberg zurückgebracht, wo er sich seit Dezember 2023 im vorzeitigen Haftantritt befindet. Er geht sehr aufrecht, und seine Miene beim Verlassen des Saals ist ebenso unbewegt wie eine Stunde zuvor.