Münsingen

Knappes Ergebnis bei In- und Auslandhilfe

Die Münsinger Stimmberechtigten haben am Sonntag die vom Parlament beschlossene Revision des Reglements über die Spezialfinanzierung In- und Auslandhilfe angenommen. Die Vorlage wurde mit 2627 Ja- gegen 2437 Nein-Stimmen gutgeheissen. Die Stimmbeteiligung lag bei 62,4 Prozent.

pd / Res Reinhard, res.reinhard@bern-ost.ch

Das Resultat fiel knapp aus. 51,9 Prozent der Stimmenden unterstützten die Vorlage, 48,1 Prozent lehnten sie ab. Damit setzte sich die Version des Parlaments durch, über die in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert worden war.

 

Mehr Möglichkeiten bei der Inlandhilfe

Mit dem Entscheid wird die Inlandhilfe ausgeweitet. Bisher konzentrierte sie sich auf die Unterstützung von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Künftig können auch Institutionen, Organisationen und Vereine Beiträge erhalten.

 

Das Parlament hatte die Änderung damit begründet, dass es heute praktisch keine finanziell bedürftigen Gemeinden mehr gebe. Deshalb brauche es neue Möglichkeiten, um Hilfsgelder im Inland sinnvoll einsetzen zu können. Genannt wurden unter anderem Hilfswerke oder Organisationen, die Menschen in Notlagen unterstützen.

Streit um den richtigen Einsatz der Gelder

Die Revision war nicht unumstritten. Gegen den Parlamentsbeschluss wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Gleichzeitig reichte das Referendumskomitee einen Volksvorschlag ein.

 

Die Gegner:innen der Parlamentsvorlage kritisierten insbesondere die vorgesehene Erweiterung der Inlandhilfe. Sie befürchteten, dass die Gelder künftig für eine Vielzahl von Projekten eingesetzt werden könnten. Hilfe solle sich auf besondere Notlagen konzentrieren und nicht nach dem Giesskannenprinzip verteilt werden, argumentierte das Komitee im Abstimmungskampf.

Diskutiert wurde auch über die Auslandhilfe. Während das Parlament am bisherigen System festhalten wollte, verlangte der Volksvorschlag eine Begrenzung der Ausgaben anhand der Einwohnerzahl.

 

Debatte vorerst beendet

Mit dem Ja zur Parlamentsvorlage bleibt die jährliche Mindestleistung der Gemeinde für die In- und Auslandhilfe bei 70'000 Franken. Gleichzeitig erhält die Gemeinde bei der Inlandhilfe künftig mehr Handlungsspielraum.

Der knappe Ausgang zeigt allerdings, dass die Frage in Münsingen umstritten blieb. Fast jede zweite stimmberechtigte Person stellte sich gegen die vom Parlament vorgeschlagene Lösung. Die Diskussion über den richtigen Umfang und die Ausrichtung der In- und Auslandhilfe dürfte deshalb auch in Zukunft nicht ganz verstummen.


Autor:in
pd / Res Reinhard, res.reinhard@bern-ost.ch
Fehler gefunden?
Statistik

Erstellt: 14.06.2026
Geändert: 14.06.2026
Klicks heute:
Klicks total: