4-Millionen-Betrug

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft klagt den ehemaligen Finanzverwalter von Vechigen an. Der Schaden liegt laut Ermittlungen bei vier Millionen Franken.

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Der Finanzverwalter hat vier Millionen verzockt und kommt nun vor Gericht. (Foto: Archiv BERN-OST)

Nach mehrjährigen Ermittlungen hat die kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte Anklage gegen den ehemaligen Finanzverwalter von Vechigen erhoben. Dem 68-jährigen Schweizer werden mehrere Delikte zur Last gelegt, darunter gewerbsmässiger Betrug, eventuell ungetreue Amtsführung sowie mehrfacher betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage und Urkundenfälschung.

 

Seit vier Jahren wird ermittelt

Auslöser der Untersuchung war eine Anzeige der Gemeinde Vechigen im August 2022. Diese erfolgte nach Hinweisen auf mutmasslich betrügerisches Verhalten. In der Folge leitete die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung ein.

 

Vorwürfe über Jahre

Dem 68-jährigen Schweizer wird vorgeworfen, im Rahmen seiner Funktion als ehemaliger Finanzverwalter von Vechigen in den Jahren 2011 bis 2022 Darlehensverträge abgeschlossen zu haben. Dafür soll er teilweise Unterschriften und Dokumente gefälscht haben, zudem täuschte er vor, im Namen der Gemeinde zu handeln. Ebenfalls soll sich der Beschuldigte unerlaubt Zugang zum Onlinebanking der Gemeinde Vechigen verschafft haben. Der offene Schaden beläuft sich gemäss den Ermittlungen auf vier Millionen Schweizer Franken.

 

Verwendung der Gelder

Der Beschuldigte hat die Vorwürfe gestanden. Die erlangten Gelder soll er für private Börsengeschäfte sowie zur Deckung früherer Verluste eingesetzt haben.

 

In der Mitteilung steht: «Der geständige Beschuldigte verwendete die deliktisch erlangten Vermögenswerte einerseits zur Finanzierung privater Börsengeschäfte und andererseits zur Tilgung jener Vermögensschäden, die er durch seine vorangegangenen strafbaren Handlungen selbst verursacht hatte.»

 

Teilweise verjährt

Für mutmassliche Taten vor April 2011 wird kein Verfahren mehr geführt. Diese sind verjährt. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren in diesem Punkt eingestellt.


Autor:in
pd/rb, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 06.05.2026
Geändert: 06.05.2026
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