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Baufällig: Gemeinde Worb will Richigen-Heimet rasch loswerden
Die Gemeinde Worb ist seit 1986 im Besitz des Richigen-Heimets an der Luzernstrasse. Nun will sie das denkmalgeschützte Bauernhaus rasch loswerden, bevor es hohe Sanierungskosten verursacht.
Das Richigen-Heimet an der Luzernstrasse 231 ist alt. Vermutlich sei es im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts erbaut worden, schreibt die Gemeinde. Sie beruft sich dabei auf einen Bericht der kantonalen Denkmalpflege. Zum Haus gehören auch Nebengebäude und 3'500 m2 Umschwung. Weil sich das Bauernhaus in der Landwirtschaftszone befindet, darf die heutige Wohnfläche von 268 m2 höchstens um 60 Prozent, also um 160 m2 erweitert werden. Anders wenn der Kanton das Haus, auf Antrag der Käuferschaft, als schützenswert einstufen würde. Dann würde das Gesetz erlauben, eine deutlich grössere Fläche auszubauen.
Keine Verwendung
Gekauft hat Worb das Richigen-Heimet im Jahr 1986. Es sollte als Reserve dienen, um bei öffentlichen Bauvorhaben Realersatz anbieten zu können. Nun habe man für das Heimet keine Verwendung mehr, begründet die Gemeinde den Verkauf.
Man wolle den Verkauf so rasch wie möglich abwickeln, so dass man nicht Gefahr laufe, aufgrund des baufälligen Zustands des Hauses plötzlich notfallmässig teure Sanierungsarbeiten vornehmen zu müssen.
"Kein Renditeobjekt"
Auf den schlechten Zustand des Gebäudes verweist die Gemeinde deshalb auch als Begründung für den relativ günstigen Mindestverkaufspreis von 180'000 Franken. Der Schutzstatus verursache sehr hohe Sanierungs- und Umbaukosten. Der Gemeinderat stufe das Bauernhaus deshalb nicht als Renditeobjekt ein. Baufachleute hatten den Verkaufspreis in der Vergangenheit "ohne detaillierte Prüfung", wie die Gemeinde betont, auf 300'000 bis 500'000 Franken geschätzt. Gewinnen wird am Ende das höchste Angebot. Der GGR hat dem Verkauf zu diesen Konditionen an seiner Dezember-Sitzung zugestimmt.
Das Haus wird momentan noch bewohnt. Die Gemeinde hat es zwei Personen zur Gebrauchsleihe überlassen. Einen Mietvertrag habe man bewusst nicht abgeschlossen, damit man "jederzeit eine Veränderung der aktuellen Situation vornehmen kann", wie es in der Botschaft zum entsprechenden GGR-Geschäft heisst. Das ist nun auch geschehen: Die Gebrauchsleihe wurde bereits aufgelöst.
[i] Siehe auch Inserat auf BERN-OST
Keine Verwendung
Gekauft hat Worb das Richigen-Heimet im Jahr 1986. Es sollte als Reserve dienen, um bei öffentlichen Bauvorhaben Realersatz anbieten zu können. Nun habe man für das Heimet keine Verwendung mehr, begründet die Gemeinde den Verkauf.
Man wolle den Verkauf so rasch wie möglich abwickeln, so dass man nicht Gefahr laufe, aufgrund des baufälligen Zustands des Hauses plötzlich notfallmässig teure Sanierungsarbeiten vornehmen zu müssen.
"Kein Renditeobjekt"
Auf den schlechten Zustand des Gebäudes verweist die Gemeinde deshalb auch als Begründung für den relativ günstigen Mindestverkaufspreis von 180'000 Franken. Der Schutzstatus verursache sehr hohe Sanierungs- und Umbaukosten. Der Gemeinderat stufe das Bauernhaus deshalb nicht als Renditeobjekt ein. Baufachleute hatten den Verkaufspreis in der Vergangenheit "ohne detaillierte Prüfung", wie die Gemeinde betont, auf 300'000 bis 500'000 Franken geschätzt. Gewinnen wird am Ende das höchste Angebot. Der GGR hat dem Verkauf zu diesen Konditionen an seiner Dezember-Sitzung zugestimmt.
Das Haus wird momentan noch bewohnt. Die Gemeinde hat es zwei Personen zur Gebrauchsleihe überlassen. Einen Mietvertrag habe man bewusst nicht abgeschlossen, damit man "jederzeit eine Veränderung der aktuellen Situation vornehmen kann", wie es in der Botschaft zum entsprechenden GGR-Geschäft heisst. Das ist nun auch geschehen: Die Gebrauchsleihe wurde bereits aufgelöst.
[i] Siehe auch Inserat auf BERN-OST
Autor:in
Anina Bundi, anina.bundi@bern-ost.ch
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Erstellt:
31.01.2018
Geändert: 19.02.2018
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