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Biglen - BLS kann die Gemeinden zur Kasse bitten

Quelle
Berner Zeitung BZ

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der BLS gutgeheissen. Nun muss sich die Gemeinde finanziell am Bahnübergang an der Schlosswilstrasse beteiligen. Auch den Unterhalt muss sie künftig mitfinanzieren.

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Bahnübergang an der Schlosswilstrasse: Künftig muss sich die Gemeinde an den Unterhaltskosten beteiligen. (Bild: Urs Baumann)

Ein kleiner Bahnübergang ganz in der Nähe des Bahnhofs in Biglen kommt die Gemeinde teuer zu stehen. Wenn auch nicht so teuer wie ursprünglich befürchtet. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der BLS gutgeheissen. Nun muss die Gemeinde Biglen die Kosten für die Bauarbeiten an dem Bahnübergang aus dem Jahr 2008 anteilsmässig nachbezahlen.

Gemäss dem Urteil sind dies fast 52 000 Franken. Zudem ist die Gemeinde verpflichtet, sich künftig zu 80 Prozent am Unterhalt des Bahnübergangs an der Schlosswilstrasse zu beteiligen. Letzteres wegen einer Vereinbarung aus dem Jahr 1972.

Keine Einigung

Angefangen hat der Zwist damit, dass die BLS 2008 die Fahrbahn beim Bahnübergang neu eindecken liess und Belagsarbeiten durchführte. Das Bahnunternehmen und die Gemeinde konnten sich schon da nicht auf die Verteilung der Kosten einigen. 4 Jahre später wollte die BLS dort die Schrankenanlagen erneuern. Auch hier wurde man sich nicht einig.

So wandte sich die BLS 2012 mit einem Gesuch an das Bundesamt für Verkehr (BAV). Die BLS wollte erwirken, dass die Gemeinde ihren Anteil an der Erneuerung der Bahnübergangsanlage bezahle. Zudem sollte Biglen sich an den Unterhaltskosten der letzten 25 Jahre nachträglich beteiligen sowie ihren Anteil an der 2008 durchgeführten Erneuerung der Fahrbahneindeckung nachbezahlen. Insgesamt forderte die BLS fast 300 000 Franken von der Gemeinde. Das BAV lehnte die Forderung im Sommer 2014 vollumfänglich ab.

50 Prozent Beteiligung

Daraufhin erhob die BLS Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Hier jedoch wollte die BLS nur noch mindestens 64 800 Franken von der Gemeinde. Laut Helene Soltermann von der Medienstelle der BLS ist es dem Bahnunternehmen da nicht mehr um die effektiven Kosten gegangen, sondern ums Prinzip. Grundsätzlich möchte die BLS, dass sich die Gemeinden bei Sanierungen von Bahnübergängen zu 50 Prozent an den Kosten beteiligen. Die Gemeinde antwortete mit einem über vierzig Jahre alten Dokument auf die Beschwerde der BLS.

Biglen hatte 1972 mit der damaligen Emmental-Burgdorf-Thun-Bahn die Beteiligungen an dem «Stationsplatz» an der Schlosswilstrasse in einer Vereinbarung geregelt. Darin ist vermerkt, dass sich die Gemeinde mit 80 Prozent an den Unterhaltskosten zu beteiligen habe. Die Vereinbarung gelte also ausschliesslich für die Neueindeckung der Fahrbahn und die Belagsarbeiten von 2008. Die Erneuerung der Bahnanlagen gehe zulasten der BLS. Das Bundesverwaltungsgericht geht mit der Position der Gemeinde einig. Gemäss dem Urteil muss die Gemeinde sich nur an den Bauarbeiten aus dem Jahr 2008 beteiligen. Die 51 604 Franken sind 80 Prozent der gesamten Kosten.

Beide fühlen sich bestätigt

Mit dem Gerichtsurteil gibt sich die BLS zufrieden. «Die Entscheidung ist in unserem Sinn und bestätigt unsere Praxis», so die Mediensprecherin. «Aber erst nach der Analyse der Urteilsbegründung wird die BLS abschliessend entscheiden, ob das Urteil an das Bundesgericht weitergezogen wird.»

In Biglen nimmt man das Urteil gelassen zur Kenntnis. Der Gemeindepräsident Peter Habegger schreibt: «Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt damit die Einschätzung der Situation durch den Gemeinderat von Biglen.»


Autor:in
Martin Burkhalter, Berner Zeitung BZ
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Erstellt: 16.04.2015
Geändert: 16.04.2015
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