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Bolligen - Zügelt die Verwaltung ins alte Schulhaus?
An der Gemeindeversammlung im Dezember soll die Bevölkerung über das Alte Schulhaus als neuen Standort der Gemeindeverwaltung entscheiden. Rückkauf und Sanierung des Schulhauses würden über 7 Millionen Franken kosten.
Die Gemeindeverwaltung Bolligen muss ihren Standort an der Hühnerbühlstrasse bis spätestens im Jahr 2028 verlassen. Dann übernimmt die Firma Frutiger, die das Flugbrunnenareal überbaut, das Gebäude im Baurecht.
Schon 2017 wurde abgestimmt
Im Sommer 2017 hatte die Gemeindeversammlung bereits einem Rahmenkredit von 6,4 Mio. Franken für die Verlegung der Gemeindeverwaltung ins Bahnhofgebiet zugestimmt. Die drei damals genannten möglichen Standorte kommen heute nicht mehr in Frage, da sie entweder in zeitlicher Hinsicht oder aus anderen Gründen nicht mehr realisierbar sind. Das schreibt der Gemeinderat Bolligen in einer Medienmitteilung.
Bei der erneuten Suche nach einem Standort kam der Gemeinderat im vergangenen Frühling zum Schluss, dass das alte Schulhaus auf dem heutigen Flugbrunnenareal die bestmögliche Lösung sei. Die Frutiger AG habe ihre Bereitschaft für einen Rückverkauf der Liegenschaft zum ursprünglichen Preis von rund 2 Millionen Franken signalisiert. Zusammen mit den wertvermehrenden Auslagen, zum Beispiel den Anschluss ans Fernwärmenetz, und den erforderlichen Parkplätzen beträgt der Kaufpreis rund 2,7 Mio. Franken.
4,6 Millionen für Sanierung und Umbau
Für die Sanierung und den Umbau zu einem Verwaltungsgebäude muss die Gemeinde gemäss erster Kostenschätzung weitere rund 4,6 Millionen Franken investieren. Warum so viel? Ein Grund sei, dass das Gebäude unter Denkmalschutz stehe, erklärt Gemeindepräsidentin Kathrin Zuber (FDP) auf Anfrage. Zum Beispiel werden dadurch die Fenster und der Lift teurer. Letzterer kann etwa nicht als "Rucksack" an die Fassade gehängt, sondern muss ins Gebäude integriert werden, was viel teurer ist. Zudem sei die Schätzung eher hoch und würde 20 Prozent Reserve beinhalten.
Über den nötigen Kredit, der genaue Betrag wird noch berechnet, wird die Gemeindeversammlung am 14. Dezember entscheiden. Den "alten" Kredit von 2017 muss die Versammlung annulieren.
Erstellt:
31.10.2021
Geändert: 01.11.2021
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