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Erbender Pfarrer: Peter Raich verwaltete sogar die Finanzen der Erblasserin

Letzte Woche wurde der abrupte Abgang des Walkringer Pfarrers Peter Raich bekannt (BERN-OST berichtete). Weil er sich für ein Erbe entschied, das im Konflikt zu seinem Amt steht, kündigte er seine Stelle auf Oktober. Die Kirchgemeinde stellte ihn per sofort frei. Nun gibt es mehr Details zum fraglichen Erbe.

Stattliches Haus in der Bodenseeregion vor Pfarramt: Peter Raich entschied sich fürs Erbe. (Bild: Archiv BERN-OST)
Seestrasse 14 in Berlingen (TG): Dieses Haus erbt Peter Raich. (Bild: Google Street View)

Peter Raich erbt das Haus einer Frau, welche er an seinem früheren Wohn- und Arbeitsort Berlingen (TG) in der Bodenseeregion kennengelernt hat. Die Berner Zeitung BZ beschreibt das Haus an der Seestrasse 14 als stattlich und weiss mehr über die Beziehung Raichs zur Erblasserin.

 

So soll er die hochbetagte und anfangs März verstorbene Frau als Nachbarin, die neben dem Pfarrhaus wohnte kennengelernt haben und ihr als Pfarrer zum Beispiel die besten Wünsche für den 90. Geburtstag überbracht haben.

 

Die Bekanntschaft habe sich aber erst nach Raichs Wegzug nach Walkringen vertieft. "Anfänglich störte dies auch niemanden gross, wie mehrere Stimmen aus dem Umfeld der Frau unabhängig voneinander betonen", heisst es in der BZ.

 

Er durfte übernachten

Doch dann sei einem Bekannten aufgefallen, wie häufig der Pfarrer im Haus der Seniorin auftauchte. "Er durfte dort, was anderen verwehrt blieb, sogar über Nacht bleiben, wenn er tags darauf in seine süddeutsche Heimat fahren wollte", berichtet die Tageszeitung. Irgendwann habe die Frau Raich die Verwaltung ihrer Finanzen übertragen, was zuvor ein befreundetes Ehepaar erledigt habe. Dann änderte die Frau ihr Testament zu Gunsten von Peter Raich, sodass dieser der Erbe des Hauses werden sollte.

 

Die kinderlose und seit dem Tod ihres Mannes einsame Seniorin sei auf den Pfarrer fixiert gewesen. In ihrer Wohnung habe sie Fotos von Raich aufgestellt gehabt und die leiseste Kritik an ihm von sich gewiesen, wie die BZ aus dem Umfeld der Frau weiss.

 

Raich: "Habe meine neue Rolle klargemacht"

Raich betont die zeitliche und räumliche Distanz der Beziehung zu seiner pfarramtlichen Tätigkeit in Walkirngen und sagt, er trete das Erbe als Freund und Privatperson und nicht als Pfarrer beziehungsweise Seelsorger an. Er habe der Frau seine neue Rolle von Anfang an unmissverständlich klargemacht.

 

Als Erbschleicher will er nicht dastehen. Die Frau habe bis zuletzt "sehr selbstbestimmt und im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten" gehandelt. Die Zukunft ihres Hauses nach ihrem Tod habe der Frau lange Sorgen bereitet. "Umso grösser war ihre Freude, als ich ihr zusagte, das Erbe annehmen zu können", so Raich.

 

Falsche Antwort von berufener Stelle

Just dabei sei ihm aber "ein Fehler unterlaufen", stellt Raich im Nachhinein selbstkritisch fest. Von berufener Stelle habe er die Antwort bekommen, dass dies unter diesen speziellen Umständen möglich sei.

 

Die Landeskirche machte dann allerdings gegenüber Raich klar, dass es einer Pfarrperson nicht gestattet ist, Geschenke von seelsorgerlich betreuten Personen anzunehmen, auch wenn die Beziehungen zu diesen aus früheren Anstellungen sind.

 

Versprechen brechen unmoralisch

Sein bis ans Totenbett gegebenes Versprechen nun brechen zu müssen, sei für ihn moralisch nicht akzeptabel. "Eine Beziehung und eine Geschichte, wie sie sich in diesen Jahren ereignet hat, beinhaltet weit mehr, als was ich der Öffentlichkeit mitteilen kann und möchte", so Raich.


Autor:in
pd/ib, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 29.07.2020
Geändert: 29.07.2020
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