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Konolfingen - Die Grünegg ist bald weniger grün
Am Hang Grünegg plant die Bay Projekt AG eine Terrassenhaussiedlung mit 61 Eigentumswohnungen und dreizehn Einfamilienhäusern – im oberen Preissegment.
Ohne Risiko geht nichts
Ihm ist bewusst, dass die geplante Siedlung nicht unumstritten ist im Dorf, und auch, dass das grosse Bauprojekt für die Firma ein finanzielles Risiko darstellt. «Aber Gegner hat man immer, und ohne Risiko geht gar nichts. Wir wollen noch vor den Sommerferien mit den Arbeiten für die Erschliessung beginnen», sagt Bay.
Für den 50-Jährigen ist der Bau dieser Siedlung ein Positivbeispiel, wie Land optimal genutzt werden kann, ohne die Landwirtschaft zu beeinträchtigen. Er betont, dass die Gemeinde Konolfingen sein Projekt voll unterstütze, anders als im aargauischen Ennetbaden, wo Terrassenhäuser verboten werden sollen (siehe unten).
Dass bis zur Baubewilligung so viele Jahre verstrichen sind, führt Bay darauf zurück, dass das Grundstück im Besitz von sechs verschiedenen Eigentümern war. Das grösste Stück gehörte Nestlé, mit der sich der Handel problemlos abwickeln liess. Dagegen brauchte es viel Zeit, mit den anderen Landbesitzern eine Einigung zu finden.
Wiesen und Trockenmauern
Es gab auch Einsprachen von Anwohnern, die Mehrverkehr befürchteten. «Wir konnten uns einigen. Aber dann kamen die Ämter», sagt Niklaus Bay. Denn am oberen Teil des Hanges stehen eine national geschützte Hecke und Bäume, welche die Aufmerksamkeit der kantonalen Naturschützer auf sich zogen. «Das alles wird unversehrt stehen bleiben», versichert der Bauherr und verspricht, dass zwischen den Gebäuden Naturwiesen angelegt und Trockenmauern gebaut werden. Dazu sind Spiel- und Aufenthaltszonen vorgesehen, so genannte Piazze.
Nach der Erschliessung folgt der Bau einer zentralen Tiefgarage im Innern des Hangs auf der ganzen Länge der Siedlung. Über diese Einstellhalle werden Häuser und Quartierplätze erschlossen. Zu- und Wegfahrt erfolgen über die Brunnhaldenund die Buchwaldstrasse. Die Brunnhaldenstrasse bleibt Fussgängern und dem Langsamverkehr vorbehalten. Motorisierte dürfen sie nur für Unterhalt, Rettungen oder Notfalltransporte befahren. «Damit dürfte sich der Mehrverkehr in Grenzen halten», sagt Bay.
Geplant sind Wohnungen mit 21/2 bis 61/2 Zimmern zwischen 69 und 191 Quadratmetern Nettowohnfläche. Jede Wohnung verfügt über eine grosse, überdachte Terrasse. Wärme produziert eine zentrale Pelletheizung. In einer ersten Etappe werden zwei Häuser mit insgesamt 19 Eigentumswohnungen gebaut. Sind diese verkauft, folgt die nächste Bauphase von insgesamt fünf Häusern. Die Preise für die Wohnungen bewegen sich im oberen Segment und betragen je nach Grösse plus/minus 1 Million Franken. Der Verkauf sei aber gut angelaufen, sagt Niklaus Bay. Er ist überzeugt, dass Wohnungen mit gehobenem Ausbaustandard gefragt sind, auch bei Einheimischen, die lieber in einer Wohnung als in einem Haus mit Garten wohnen. «Es besteht eine Nachfrage.»
Fairness pflegen
Die Firma Bay mit ihrenrund hundert Angestellten ist eine Totalunternehmung. «Wir machen alles ausser Planung. Dafür haben wir Architektur- und Ingenieurbüros als Partner», sagt Bay und betont, dass er sich als einheimischer Familienbetrieb besonders verpflichtet fühle, in jeder Hinsicht faire Spielregeln einzuhalten und sich Zeit für Gespräche zu nehmen. Unter anderem auch deshalb habe die Planung so lange gedauert.
KEINE TERRASSENHÄUSER
Was in Konolfingen bei der Gemeinde Rückhalt findet (siehe Haupttext), stösst im aargauischen Ennetbaden auf Ablehnung. Gemäss Srf.ch will die Gemeinde Terrassenhäuser verbieten. Über eine Anpassung der Bauordnung wird die Gemeindeversammlung im Herbst abstimmen. Ennetbaden besteht zu einem grossen Teil aus steilen Hängen, die für Terrassenhäuser prädestiniert sind, aber der Gemeinderat hält fest: «Die Gestaltungs- und Siedlungsqualität sowie die Grünräume stehen bei uns im Vordergrund.» Verdichtetes Bauen sei anders möglich, als flächendeckend Terrassenhäuser zu bauen. Ennetbaden will seinen ursprünglichen Charakter als Weinbaudorf nicht verlieren.
Erstellt:
13.05.2017
Geändert: 13.05.2017
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