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Münsingen - Parkplatz wird gebührenpflichtig
Ab September 2009 wird der Parkplatz beim Münsinger Schützenhaus bewirtschaftet. Die Gemeinde erhofft sich dadurch weniger Autoverkehr.
Im vergangenen Winter wurde der Parkplatz beim Schützenhaus in Münsingen um eine befestigte Fläche erweitert. Die frühere Wiese wurde bei Einsätzen von Militär oder Zivilschutz sowie bei Schützenanlässen zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt. Bei schlechter Witterung entstanden jedoch Flurschäden und die Strassen wurden stark verschmutzt.
Die Parkplatzerweiterung steht ausschliesslich Angehörigen des Militärs und des Zivilschutzes sowie bei grösseren Anlässen zur Verfügung, wie die Gemeinde in einer Medienmitteilung schreibt. Schwere Militärfahrzeuge werden weiterhin ausserhalb des Siedlungsgebietes abgestellt, um die Strassen und die Anwohner nicht unnötig zu belasten.
Lenkungswirkung erzielen
Mit der Parkplatzerweiterung wurde auch die Bewirtschaftung des gesamten Parkplatzes beschlossen. Damit wird der kommunalen und regionalen Praxis Rechnung getragen. Als freizeitorientierte Anlage erhält das Schützenhaus ähnliche Bewirtschaftungsmodalitäten wie beispielsweise das Parkbad und die Sportanlagen Sandreutenen.
Die Bewirtschaftung wird ab September 2009 eingeführt. Für die Bezahlung der Gebühr steht ein Parkticketautomat zur Verfügung. Es kann mit Münz (Franken und Euro) oder mit CASH bezahlt werden.
„Beim Freizeitverkehr soll durch die Bewirtschaftung in erster Linie eine Lenkungswirkung erzielt werden“, schreibt die Gemeinde. Erholungssuchende sollen motiviert werden, vermehrt mit dem öffentlichen Verkehr, zu Fuss oder per Velo anzureisen. Eine Bushaltestelle und Veloabstellplätze sind vorhanden. Eine Dauerparkierung soll verhindert werden.
Von der Gebühr befreit sind – wie auf allen Parkplätzen der Gemeinde – gehbehinderte Personen. Sie dürfen – vorausgesetzt, sie verfügen über eine entsprechende Parkkarte – auf dem dafür gekennzeichneten Parkplatz gratis parkieren.
Die Parkplatzerweiterung steht ausschliesslich Angehörigen des Militärs und des Zivilschutzes sowie bei grösseren Anlässen zur Verfügung, wie die Gemeinde in einer Medienmitteilung schreibt. Schwere Militärfahrzeuge werden weiterhin ausserhalb des Siedlungsgebietes abgestellt, um die Strassen und die Anwohner nicht unnötig zu belasten.
Lenkungswirkung erzielen
Mit der Parkplatzerweiterung wurde auch die Bewirtschaftung des gesamten Parkplatzes beschlossen. Damit wird der kommunalen und regionalen Praxis Rechnung getragen. Als freizeitorientierte Anlage erhält das Schützenhaus ähnliche Bewirtschaftungsmodalitäten wie beispielsweise das Parkbad und die Sportanlagen Sandreutenen.
Die Bewirtschaftung wird ab September 2009 eingeführt. Für die Bezahlung der Gebühr steht ein Parkticketautomat zur Verfügung. Es kann mit Münz (Franken und Euro) oder mit CASH bezahlt werden.
„Beim Freizeitverkehr soll durch die Bewirtschaftung in erster Linie eine Lenkungswirkung erzielt werden“, schreibt die Gemeinde. Erholungssuchende sollen motiviert werden, vermehrt mit dem öffentlichen Verkehr, zu Fuss oder per Velo anzureisen. Eine Bushaltestelle und Veloabstellplätze sind vorhanden. Eine Dauerparkierung soll verhindert werden.
Von der Gebühr befreit sind – wie auf allen Parkplätzen der Gemeinde – gehbehinderte Personen. Sie dürfen – vorausgesetzt, sie verfügen über eine entsprechende Parkkarte – auf dem dafür gekennzeichneten Parkplatz gratis parkieren.
Autor:in
Res Reinhard, info@reinhards.ch
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Erstellt:
28.08.2009
Geändert: 28.08.2009
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