- Region
Oberdiessbach - Für einmal sind sich Gemeinde und Einsprecher (fast) einig
Zwanzig Jahre sind nicht genug: Im Streit um die Erschliessung des Kirchbühls appellieren die Gemeinde und ein Landbesitzer gegen den Enteignungsentscheid. Jetzt ist wieder einmal das Verwaltungsgericht an der Reihe.
Die Überbauung des Kirchbühls in Oberdiessbach wird definitiv zur Generationenaufgabe. Mehr als zwanzig Jahre dauert der Streit um die geplante Überbauung, beziehungsweise deren Erschliessung, nun schon – und ein Ende ist nicht abzusehen. Im Gegenteil: Nachdem die zuständige Enteignungsschätzungskommission des Kantons festgelegt hatte, zu welchen Bedingungen ein Anstösser sein Land für die Erschliessung abtreten muss, appelliert nicht nur der Landbesitzer gegen diesen Entscheid, sondern auch die Gemeinde selber.
Parzelle zu tief bewertet?
Hans-Rudolf Eicher, Mitbesitzer der umstrittenen Parzellen, führt zum einen an, dass Land, das enteignet werden müsste, zu tief bewertet sei. «Die Gemeindeverwaltung und das kantonale Amt für Raumplanung haben Pläne mit falschen Parzellennummern beglaubigt», sagt er. Das Bundesgericht habe somit zur Enteignung nicht über die für die Erschliessung benötigten Flächen entschieden. «Zudem ist mir von verschiedenen Seiten bekannt, dass, neben den in den Kaufverträgen genannten Kaufpreisen von Vergleichsparzellen, zusätzlich Geld bezahlt wurde.» Der Verkaufspreis sei wesentlich höher gewesen als der Vergleichspreis. «Ich habe dies an der Sitzung mit der Enteignungskommission im Beisein des Gemeindepräsidenten gesagt, aber es hat anscheinend niemanden interessiert.»
Parzelle zu hoch bewertet?
Auch die Gemeinde ist nicht einverstanden mit dem Preis, den sie für das Land bezahlen müsste. «Wir beanspruchen ein Teilstück, für das wir eine Entschädigung bezahlen», sagt Gemeindeschreiber Oliver Zbinden. «Zusätzlich hat die Enteignungsschätzungskommission für die Restparzelle einen Minderwert festgelegt, der hingegen aus unser Sicht nicht gegeben ist. Gegen diese zusätzliche Entschädigung wehren wir uns.» Zudem bemängelt die Gemeinde, die Gegenpartei mache zu hohe Anwaltskosten geltend. Im Enteignungsverfahren muss die Gemeinde von Gesetzes wegen die Parteikosten übernehmen.
Streit um 180 Quadratmeter
Zur Erschliessung des Kirchbühls beansprucht die Gemeinde auf zwei Parzellen eine Fläche von total rund 180 Quadratmetern. Der Kanton hat entschieden, dass die Gemeinde je nach Lage zwischen 390 und 420 Franken pro Quadratmeter berappen muss. Zudem muss die Gemeinde Miete bezahlen für die Fläche, die während des Strassenbaus beansprucht wird, und sie muss einen Wertverlust auf einem der beiden privaten Grundstücke kompensieren. Die Entschädigung beträgt 112 000 Franken plus Partei- und Verfahrenskosten.
Umstrittene Erschliessung
Mit dem Weiterzug des Verfahrens vor das kantonale Verwaltungsgericht ist ein Baubeginn auf dem Kirchbühl einmal mehr in weite Ferne gerückt. Die Enteignung wurde eingeleitet, nachdem das Bundesgericht zuletzt im Oktober 2011 entschieden hatte, dass die geplante Zufahrt zur Überbauung rechtskonform sei und damit die Beschwerden von zwei betroffenen Landeigentümern letztinstanzlich abgewiesen hatte. Mit einem dritten Eigentümer, der am bisherigen Beschwerdeverfahren nicht teilgenommen hatte, hatte sich die Gemeinde einigen können.
Die Gegner der Überbauung wehrten sich zuletzt vor allem gegen die Erschliessung des Areals über den Lärchenweg. Freilich sind mittlerweile sämtliche gerichtlichen Instanzen der Auffassung, dass sie geeignet und erforderlich ist, damit die geplante Überbauung realisiert werden kann. Die Richter in Lausanne betonten, das öffentliche Interesse an der Erschliessung über den Lärchenweg überwiege das private Interesse der Beschwerdeführenden.
20-jährige Geschichte
Das Überbauungsprojekt am Kirchbühlweg umfasst 18 Terrassenhauseinheiten und sechs weitere Baufelder. Seit die Gemeinde das Stück Land an bester Lage 1992 im Rahmen der Ortsplanungsrevision als Zone mit Planungspflicht ausgeschieden hatte, rief das geplante neue Quartier immer wieder Kritiker auf den Plan. Es wurden verschiedenste Zufahrtsvarianten, darunter sogar ein Tunnel, diskutiert.
Das aktuell umstrittene Projekt basiert auf einem Vorschlag der Gemeinde aus dem Jahr 2008. Sie nahm an der Überbauungsordnung diverse Anpassungen vor und legte sie neu auf.
Parzelle zu tief bewertet?
Hans-Rudolf Eicher, Mitbesitzer der umstrittenen Parzellen, führt zum einen an, dass Land, das enteignet werden müsste, zu tief bewertet sei. «Die Gemeindeverwaltung und das kantonale Amt für Raumplanung haben Pläne mit falschen Parzellennummern beglaubigt», sagt er. Das Bundesgericht habe somit zur Enteignung nicht über die für die Erschliessung benötigten Flächen entschieden. «Zudem ist mir von verschiedenen Seiten bekannt, dass, neben den in den Kaufverträgen genannten Kaufpreisen von Vergleichsparzellen, zusätzlich Geld bezahlt wurde.» Der Verkaufspreis sei wesentlich höher gewesen als der Vergleichspreis. «Ich habe dies an der Sitzung mit der Enteignungskommission im Beisein des Gemeindepräsidenten gesagt, aber es hat anscheinend niemanden interessiert.»
Parzelle zu hoch bewertet?
Auch die Gemeinde ist nicht einverstanden mit dem Preis, den sie für das Land bezahlen müsste. «Wir beanspruchen ein Teilstück, für das wir eine Entschädigung bezahlen», sagt Gemeindeschreiber Oliver Zbinden. «Zusätzlich hat die Enteignungsschätzungskommission für die Restparzelle einen Minderwert festgelegt, der hingegen aus unser Sicht nicht gegeben ist. Gegen diese zusätzliche Entschädigung wehren wir uns.» Zudem bemängelt die Gemeinde, die Gegenpartei mache zu hohe Anwaltskosten geltend. Im Enteignungsverfahren muss die Gemeinde von Gesetzes wegen die Parteikosten übernehmen.
Streit um 180 Quadratmeter
Zur Erschliessung des Kirchbühls beansprucht die Gemeinde auf zwei Parzellen eine Fläche von total rund 180 Quadratmetern. Der Kanton hat entschieden, dass die Gemeinde je nach Lage zwischen 390 und 420 Franken pro Quadratmeter berappen muss. Zudem muss die Gemeinde Miete bezahlen für die Fläche, die während des Strassenbaus beansprucht wird, und sie muss einen Wertverlust auf einem der beiden privaten Grundstücke kompensieren. Die Entschädigung beträgt 112 000 Franken plus Partei- und Verfahrenskosten.
Umstrittene Erschliessung
Mit dem Weiterzug des Verfahrens vor das kantonale Verwaltungsgericht ist ein Baubeginn auf dem Kirchbühl einmal mehr in weite Ferne gerückt. Die Enteignung wurde eingeleitet, nachdem das Bundesgericht zuletzt im Oktober 2011 entschieden hatte, dass die geplante Zufahrt zur Überbauung rechtskonform sei und damit die Beschwerden von zwei betroffenen Landeigentümern letztinstanzlich abgewiesen hatte. Mit einem dritten Eigentümer, der am bisherigen Beschwerdeverfahren nicht teilgenommen hatte, hatte sich die Gemeinde einigen können.
Die Gegner der Überbauung wehrten sich zuletzt vor allem gegen die Erschliessung des Areals über den Lärchenweg. Freilich sind mittlerweile sämtliche gerichtlichen Instanzen der Auffassung, dass sie geeignet und erforderlich ist, damit die geplante Überbauung realisiert werden kann. Die Richter in Lausanne betonten, das öffentliche Interesse an der Erschliessung über den Lärchenweg überwiege das private Interesse der Beschwerdeführenden.
20-jährige Geschichte
Das Überbauungsprojekt am Kirchbühlweg umfasst 18 Terrassenhauseinheiten und sechs weitere Baufelder. Seit die Gemeinde das Stück Land an bester Lage 1992 im Rahmen der Ortsplanungsrevision als Zone mit Planungspflicht ausgeschieden hatte, rief das geplante neue Quartier immer wieder Kritiker auf den Plan. Es wurden verschiedenste Zufahrtsvarianten, darunter sogar ein Tunnel, diskutiert.
Das aktuell umstrittene Projekt basiert auf einem Vorschlag der Gemeinde aus dem Jahr 2008. Sie nahm an der Überbauungsordnung diverse Anpassungen vor und legte sie neu auf.
Autor:in
Marco Zysset, Thuner Tagblatt
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Erstellt:
15.02.2013
Geändert: 15.02.2013
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