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Oberdiessbach - Jetzt will die Gemeinde die Kirchbühl-Gegner enteignen

Quelle
Thuner Tagblatt

Der Gemeinderat von Oberdiessbach macht Ernst: Nachdem das Bundesgericht die Überbauungsordnung für das Kirchbühl als rechtens erachtet, leitet er die Enteignung von Land für die Zufahrt ein.

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Dieser Hang im Kirchbühl in Oberdiessbach.Zwei Anwohner wehren sich jedoch gegen die geplante Erschliessungsstrasse und wollen dafür kein Land abgeben. Jetzt will die Gemeinde sie enteignen. (Bild: Patric Spahni)
«Der Gemeinderat Oberdiessbach muss für die geplante Überbauung des Kirchbühls gegen zwei Landeigentümer das Enteignungsverfahren einleiten.» Das schreibt die Gemeinde Oberdiessbach in einer Mitteilung. Damit schlägt er das nächste Kapitel in einer mittlerweile 20-jährigen Geschichte auf.

Nachdem das Bundesgericht zuletzt im Oktober 2011 entschieden hat, dass die geplante Zufahrt zur Überbauung rechtskonform sei und damit die Beschwerden von zwei betroffenen Landeigentümern letztinstanzlich abwies, machte der Gemeinderat den beiden Parteien im November erneut eine Übernahmeofferte. «Dabei musste berücksichtigt werden, dass die Übernahme einer bestehenden Strasse letztlich eine Unterhaltslast darstellt und nicht entschädigt wird», heisst es in der gemeinderätlichen Mitteilung. «Dem zweiten Grundeigentümer hingegen wurde für die erforderliche Strassenbaufläche auf seinem Bauland ein marktüblicher Preis offeriert.»

 

Eigentümer gegen Verkauf

 

Beide Landeigentümer haben das Angebot ausgeschlagen. Weil das Bundesgerichtsurteil aus rechtlicher Sicht ein Enteignungstitel darstellt, gelangt der Oberdiessbacher Gemeinderat nun an die Enteignungsschätzungskommission des Kantons Bern. Die Kommission wird den Preis festlegen und die sogenannte «vorzeitige Besitzeseinweisung an die Gemeinde» prüfen. Mit einem dritten Eigentümer, der am bisherigen Beschwerdeverfahren nicht teilgenommen hatte, konnte sich die Gemeinde hingegen einigen.

 

Umstrittene Erschliessung

 

Die Gegner der Überbauung wehrten sich zuletzt vor allem gegegen die die Erschliessung des Areals über den Lärchenweg. Freilich sind mittlerweile sämtliche gerichtlichen Instanzen der Auffassung, dass sie geeignet und erforderlich ist, damit die geplante Überbauung realisiert werden kann. Die Richter in Lausanne betonten, das öffentliche Interesse an der Erschliessung über den Lärchenweg überwiege das private Interesse der Beschwerdeführenden.

 

20-jährige Geschichte

 

Das Überbauungsprojekt am Kirchbühlweg umfasst 18 Terrassenhauseinheiten und 6 weitere Baufelder. Der Streit um die Überbauung dauert mittlerweile 20 Jahre. Seit die Gemeinde das Stück Land an bester Lage 1992 im Rahmen der Ortsplanungsrevision als Zone mit Planungspflicht ausgeschieden hatte, rief das geplante neue Quartier immer wieder Kritiker auf den Plan. Es wurden verschiedenste Zufahrtsvarianten, darunter sogar ein Tunnel, diskutiert. Das aktuell umstrittene Projekt basiert auf einem Vorschlag der Gemeinde aus dem Jahr 2008. Sie nahm an der Überbauungsordnung diverse Anpassungen vor und legte sie neu auf. Gegen dieses Vorhaben wehren sich jetzt noch zwei Parteien, eine davon aus der Anwohnerschaft.


Autor:in
Marco Zysset, Thuner Tagblatt
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Erstellt: 03.02.2012
Geändert: 03.02.2012
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