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Oberdiessbach - Keine Grundsatz-Fragen

Quelle
Thuner Tagblatt

Sollte das ein gutes Omen für die Fusion von Bleiken und Oberdiessbach sein? Ein Informationsanlass stiess auf vergleichsweise wenig Echo, Grundsatzfragen wurden keine gestellt.

Die Fragen drehten sich um das Gemeindewappen von Bleiken – es verschwindet als registriertes Gemeindewappen, kann aber weiter benutzt werden – oder die Postleitzahlen – sie bleiben, wie sie sind – sowie um den Ortsnamen von Bleiken – er bleibt bestehen, als «Bleiken, Gemeinde Oberdiessbach». Rund 30 Personen fanden am Montagabend den Weg in die Aula der Sekundarschule Oberdiessbach, um sich über den Stand der Fusionsverhandlungen zwischen Bleiken und Oberdiessbach informieren zu lassen und Fragen zu stellen; rund zwei Drittel der Anwesenden war aus Bleiken angereist.


«Dass das Fusionsprojekt in Bleiken auf grösseres Interesse stösst, ist normal», sagte Projektleiter Heinz Berger von der Finances Publiques AG, welche die Fusionsarbeitsgruppe begleitet. «Die Veränderungen für Bleiken sind grösser als jene für Oberdiessbach.»

Bleiken wird eingemeindet

Wurden bei der Fusion von Aeschlen und Oberdiessbach die beiden Gemeinden faktisch aufgelöst und eine neue gegründet, wird jetzt Bleiken in Oberdiessbach eingemeindet. «Das bedeutet, dass die meisten Reglemente von Oberdiessbach übernommen werden», sagte Heinz Berger. Eine Ausnahme bildet die baurechtliche Grundordnung von Bleiken, die weiter gilt.

Meist bringen die neuen Reglemente finanzielle Vorteile für die Bleiknerinnen und Bleikner. Die Steuern sinken bei einer Fusion, ebenso die Gebühren. Der Kindergarten und die Primarschule bleiben mindestens bis Sommer 2016 in Bleiken. «Was danach kommt, hängt vor allem von den Rahmenbedingungen ab, die der Kanton uns gibt. Die kennen wir derzeit noch nicht.» Sicher ist freilich, dass die Bleikner Vereine die Lokale im Schul- sowie im Gemeindehaus weiter unentgeltlich nutzen können.

Finanzielle Fragen bleiben

«Ärgerlich» nannte Berger den Umstand, dass die neue Gemeinde ab 2024 rund 160 000 Franken weniger aus dem Kantonalen Lastenausgleich erhält. «Diesen Betrag können wir nicht komplett einsparen.» Es scheine realistisch, dass die Mehrbelastung ab 2024 20 000 Franken im Jahr beträgt, «bei allen Vorbehalten für eine Planung über so viele Jahre.» Zum Vergleich: Ein Steuerzehntel macht für die Gemeinde mehr als 400 000 Franken aus. Die Arbeitsgruppe rechnet zudem mit einem Fusionsbeitrag des Kantons von 550 000 Franken. Die Höhe dieses Beitrags ist aber noch nicht definitiv. Er ist davon abhängig, ob die Verfassungsänderung im September vom Volk angenommen wird. «Würde diese Änderung entgegen den Erwartungen abgelehnt, müssten wir noch einmal rechnen», sagte Heinz Berger.

Die Vernehmlassung zur Fusion läuft noch bis am 8. Juni. Die Arbeitsgruppe nimmt Eingaben auf und stellt einen Antrag an die Gemeinderäte. Diese bringen die Vorlagen am 3. Dezember an den Gemeindeversammlungen, die zeitgleich stattfinden, zur Abstimmung.

Autor:in
Marco Zysset / Thuner Tagblatt TT
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Erstellt: 16.05.2012
Geändert: 16.05.2012
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