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Stettlen - Abgemeldet, aber trotzdem Marschbefehl erhalten
Dreimal hat Wachtmeister Andreas Lanz beim Kreiskommando gemeldet, dass er im Ausland arbeitet. Uniform und Waffe hat er längst nicht mehr. Trotzdem sollte er einrücken.
Der 32-jährige Andreas Lanz ist Übermittlungsunteroffizier der Schweizer Armee. Bis vor vier Jahren hat er in Stettlen gewohnt. Dann ist er nach München gezügelt. Dort arbeitet er als Kundenbetreuer des Biotechnologieunternehmens Eurofins. Vorher hatte sich Lanz beim Kreiskommando Bern an der Papiermühlestrasse persönlich abgemeldet.
Trotzdem bietet ihn die Armee anderthalb Jahre später zu einem WK auf. Lanz schreibt aus München, dass er alle Formalitäten erledigt habe und dauernd im Ausland arbeite. Er belegt dies mit einer Aufenthaltsgenehmigung und einer Bestätigung seines Arbeitgebers. Doch die sorgfältig dokumentierte Antwort bleibt an der Papiermühlestrasse wohl irgendwo stecken. Lanz bekommt böse Post aus Bern. Das Kreiskommando droht mit einem Verfahren, weil er nicht eingerückt sei. Immerhin darf der angeschuldigte Wachtmeister Stellung zu seinen Verfehlungen nehmen.
Aufgebot ohne Uniform
Lanz macht dies. Und atmet einige Monate später auf. Denn nun teilt ihm das Kreiskommando mit, dass das Verfahren eingestellt werde und dass er seine Effekten samt Waffe ins Zeughaus zu bringen habe. Lanz schultert das Gewehr und schleppt Mannsputzzeug, Kämpfer und Rucksack ins Zeughaus. Der solchermassen erleichterte freigestellte Wehrmann staunt nicht schlecht, als er abermals dienstliche Post erhält. Lanz wohnte früher unter der gleichen Adresse wie seine Eltern in Stettlen. Dorthin schickt das Kreiskommando einen Marschbefehl: Wm Andreas Lanz wird aufgefordert, sich am 31.Mai 2011, 21 Uhr, in Airolo einzufinden. Nein, er sei nicht eingerückt, sagt Lanz. «Wie auch, ohne Uniform und Waffe?»
Kommando äussert sich nicht
«Der Persönlichkeitsschutz verhindert, dass wir zu diesem Fall Details bekannt geben», erklärt der Berner Kreiskommandant Max Dällenbach. «Wenn sich Andreas Lanz mit uns in Verbindung setzt, werden wir ihm bei der Erledigung seiner Angelegenheit behilflich sein.»
Erstellt:
03.06.2011
Geändert: 03.06.2011
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