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Steuerjahr 2020: Worb schätzt Mindereinnahmen wegen Corona auf rund eine Million

Durch die Massnahmen gegen das Corona-Virus erlitten diverse Branchen einen massiven Umsatzeinbruch. Die Gemeinden müssen im laufenden und im kommenden Steuerjahr mit weniger Einnahmen rechnen. Der Gemeinderat von Worb liefert erste Schätzungen. Die Zahlen dazu sind allerdings noch sehr unsicher.

Worb hat erste Hochrechnungen erstellt zu den finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise für die Gemeinde. (Bild: pixabax.com)

Mit knapp 2 Millionen Franken Aufwandüberschuss rechnet die Gemeinde Worb für das laufende Rechnungsjahr 2020 als Worst-Case-Szenario. Budgetiert war ein Minus von 314'000 Franken. Das geht aus den Antworten des Gemeinderats auf Vorstösse von FDP und SVP hervor. Er stützt sich dabei auf eine Hochrechnung, die das Finanzdepartement zur Beantwortung der Vorstösse im Mai erstellt hat. Die Vorstösse werden an der Corona-Sondersitzung vom 26. Juni behandelt.

 

Eingerechnet sind in der 1.7 Millionen schweren Schlechterstellung allerdings nicht nur die erwarteten Auswirkungen der Corona-Krise, sondern auch Korrekturen, die nichts mit der aktuellen Situation zu tun haben, wie etwa Nachkredite und Mindereinnahmen bei den Liegenschaftssteuern aufgrund einer Neubewertung durch den Kanton.

 

900'000 Franken weniger Steuern

Die coronabedingten Steuerausfälle belaufen sich nach der Hochrechnung auf rund 900'000 Franken und betreffen vor allem die Steuerabschreibungen sowie die Quellensteuern und die Gewinnsteuern von Gewerbebetrieben. Korrigiert sind gegenüber dem Budget auch die erwarteten Ausstände und Steuererlasse sowie Mindereinnahmen bei den Verzugszinsen, die vom Kanton sistiert wurden. Noch kaum Einfluss erwartet das Finanzdepartement bei den Einkommenssteuern natürlicher Personen. Dieser wird sich erst im Rechnungsjahr 2021 zeigen.

 

Tiefer als budgetiert werden im laufenden Jahr auch die Einnahmen aus der Vermietung von Schulräumen und anderen gemeindeeigenen Liegenschaften sein. Diese Ausfälle betragen duchschnittlich 27,6 Prozent, insgesamt sind das etwa 58'000 Franken. Dazu kommen kleinere Mehrausgaben, zum Beispiel für Putzmaterial und Desinfektionsmittel.

 

Alles zusammengezählt rechnet Jonas Weil, der als Finanzverwalter der Gemeinde die Hochrechnung erstellt hat, mit einer Schlechterstellung um 1.09 Millionen Franken wegen Corona.

 

"Schwarzmalerische Annahmen"

Sowohl Weil wie auch Gemeinderat Markus Lädrach (FDP) betonen, die Zahlen basierten auf pessimistischen, ja "schwarzmalerischen" Annahmen. Mittlerweile würden sich Nachrichten verdichten, wonach einige Wirtschaftsbranchen nicht so stark von der Corona-Krise betroffen seien. "Vermutlich sind die Auswirkungen weniger schlimm als ursprünglich befürchtet", sagt Lädrach. 

 

Falls die in der Hochrechnung prognostizierte Schlechterstellung 2020 tatsächlich eintreffe, könne sie mit dem ausserodentlich guten Rechnungsergebnis 2019 aufgefangen werden, schreibt der Gemeinderat in seiner Antwort an den GGR. 

 

Etwas düsterer sehen Gemeinderat und Finanzdepartement der Erstellung des Gemeindebudgets 2021 entgegen. Denn  die Einkommenseinbussen von 2020 werden sich erst im kommenden Steuerjahr voll zeigen. Prognosen oder Hochrechnungen gibt es dazu seitens der Gemeinde noch nicht.  "Wir hoffen, im Herbst, wenn wir das Budget erstellen, mehr zu wissen", sagt Markus Lädrach. Man warte dafür noch Prognosen und Empfehlungen des Kantons ab.

 

Schuldengrenze bleibt eingehalten

Keine Sorgen macht sich der Gemeinderat bis jetzt über die Einhaltung der Schuldengrenze, die das Parlament 2018 festgelegt hat. Die Verschuldung darf seither 40 Millionen nicht übersteigen und das Eigenkapital nicht unter 5 Millionen sinken. Diese Vorgaben müssten nach heutiger Sicht nicht angepasst werden, schreibt der Gemeinderat.

 

Eine abschlägige Antwort gibt er auf die FDP-Forderung nach einer generellen  Steuersenkung als Wirtschafts- und Bürgerhilfe. "Dass dies mit den in der Hochrechnung aufgezeigten und dann hauptsächlich für das Budget 2021 zu erwartenden Steuerausfällen unvereinbar ist, liegt auf der Hand." Bei unverschuldeten Härtefällen sei es aber immer möglich, ein Steuererlassgesuch zu stellen, welches dann von Kanton und Gemeinde geprüft werde.


Autor:in
Anina bundi, anina.bundi@bern-ost.ch
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Erstellt: 29.06.2020
Geändert: 29.06.2020
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