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Chlorothalonil im WAKI-Gebiet: "Warum wird der Stoff nicht verboten?"

Der Bund hat im Sommer auf Rückstände des giftigen Stoffes Chlorothalonil im Trinkwasser hingewiesen und eine entsprechende Weisung für den Umgang mit Risiken herausgegeben. Im Wasserverbund Kiesental (WAKI) gibt man aber Entwarnung: Das Wasser sei nach wie vor einwandfrei konsumierbar.

"Auf falschem Fuss erwischt": Christoph Zürcher (links) und Hans Schäfer vom Wasserverbund Kiesental verstehen nicht, warum ausgerechnet das Fungizid Chlorothalonil so viel Aufsehen erregt - und warum man es nicht einfach verbietet. (Bild: Annalisa Hartmann)

Chlorothalonil - So lautet der Name eines Wirkstoffes gegen Befall von Pilzen und Sporen, der seit rund fünfzig Jahren in der Landwirtschaft eingesetzt wird und zugelassen ist. Am 8. August hat der Bund eine neue Weisung für den Umgang mit Risiken für Chlorothalonil-Rückstände im Trinkwasser erlassen, da im Zusammenhang mit diesem Stoff Hinweise für eine Gesundheitsgefährdung bestehen. Seitdem sei das Thema Fungizide, Pestizide und Herbizide in den Medien dauerpräsent gewesen, so die Beobachtung von Hans Schäfer, Geschäftsführer des Wasserverbunds Kiesental (WAKI). Er fürchtet, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten dadurch unnötig verunsichert fühlen. "WAKI-Wasser kann weiterhin unbedenklich konsumiert werden" - Unter diesem Titel verschickte das WAKI daher eine Medienmitteilung zur Entwarnung.

 

"Vereinzelt haben mich Leute angesprochen und gefragt, ob sie denn das WAKI-Wasser überhaupt noch trinken können", sagt Verwaltungsrats-Präsident Christoph Zürcher. "Uns stört es, dass die Bevölkerung verunsichert ist, denn wir verkaufen mit dem WAKI-Wasser ein einwandfreies, streng überwachtes Lebensmittel", ergänzt Schäfer.

 

Sämtliche Quellen wurden untersucht

Die Verschmutzung der Böden stelle grundsätzlich eine Gefahr dar, sagt Gschäftsführer Schäfer. Die Wasserversorgung habe den Nachteil, dass sie den Schluss der Kette bilde und somit einiges "ausbaden" müsse. Im Fall des Chlorothalonil hat der WAKI am 21. August sämtliche Ressourcen, also zwei Grundwasserfassungen, vier Quellgebiete und das Nestlé-Wasser aus dem Gmeis auf Chlorothalonil und die beiden Abbauprodukte, die Metaboliten 5 (R611965) und 12 (R4178888) hin untersuchen lassen.

 

Der Grenzwert für das Fungizid und relevante Metaboliten im Trinkwasser wurde vom Bund vorsorglich auf 0.1 μg pro Liter festgesetzt, was gemäss WAKI etwa einem Würfelzucker, verteilt auf das Wasservolumen von 12 olympischen Schwimmbecken (je 50 Meter Länge à 10 Bahnen und einer Tiefe von rund drei Meter) entspricht.

 

Die Ergebnisse lauten wie folgt: Beim Metaboliten 12 (R4178888) wurden im Pumpwerk Stalden 0.043 μg/l (Mikrogramm pro Liter) und beim Gmeis 0.030 μg/l gemessen, bei den übrigen Proben, also auf Chlorothalonil und den Metaboliten 5 (R611965) lagen die Werte unterhalb der technischen Bestimmungsgrenze von 0.025 μg/l. Bei allen Proben der Quellen und beim Grundwasser aus Bowil (Pumpwerk Moosacker) lagen sämtliche Werte unterhalb der technischen Bestimmungsgrenze, d.h. es konnten keinerlei Rückstände dieses Fungizides oder seiner Abbauprodukte nachgewiesen werden. Das Wasser könne also weiterhin bedenkenlos konsumiert werden.

 

Entscheid bis Ende Jahr erwartet

In der ganzen Sache gibt es zwei Punkte, die Schäfer und Zürcher nicht verstehen. 1. Von all den hunderten von Stoffen, die man theoretisch auch untersuchen könnte: Warum erregt gerade das Chlorothalonil so viel Aufmerksamkeit? Die WAKI-Vertreter finden diesen Entscheid willkürlich. 2. Wenn der Stoff nachgewiesenermassen schädlich wäre: Warum wird er dann nicht einfach verboten? Innerhalb der EU sei das Fungizid bereits verboten worden, weiss Schäfer. Aus seiner Sicht würde es mehr Sinn machen, die Ursachen zu bekämpfen anstelle von vielen Massnahmen, um die Wasserqualität zu sichern, wenn es bereits veschmutzt ist.

 

Die Frage, warum das Augenemerk gerade auf dem Chlorothalonil liegt, kann man auch beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) nicht beantworten. "Wir können einzig feststellen, dass Pflanzenschutzmittel im Allgemeinen seit mehreren Monaten, beziehungsweise Jahren stärker im Mittelpunkt stehen. Dazu gehören auch Wirkstoffe, wie Chlorothalonil, die in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden", sagt Kathrin Naegeli, Leiterin der Kommunikationsabteilung des BLV.

 

Naegeli bestaetigt, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Chlorothalonil in der EU nicht erneuert wird. Die Aufbrauchfrist sei bis zum 20. Mai 2020 gewährt. Auch das BLV sieht die Anforderungen an die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Stoff Chlorothalonil nicht mehr erfüllt. Für den Widerruf der Bewilligung ist aber das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verantwortlich. "Der Rückzug der Bewilligungen ist durch das BLW eingeleitet. Unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben wird der Entscheid Ende Jahr erwartet", heisst es beim BLV.

 

Letzter Fall nach Brand in Reutenen

"Wir fühlen uns durch die neue Weisung zum Chlorothalonil auf falschem Fuss erwischt", sagt Schäfer. Dadurch könne in der Bevölkerung der Eindruck entstehen, die Wasserqualität sei gefährdet. Dabei habe man im WAKI seit der Gründung vor 20 Jahren zwei Millionen Franken in Sicherheitsmassnahmen investiert. Pro Jahr führe man zudem 150 bis 160 Wasserproben durch, um die Qualität zu sichern. Der letzte Fall, bei dem Probleme der Bakteriologie aufgetaucht seien, habe sich nach einem Brandfall in Reutenen (Zäziwil) im Jahr 2011 ereignet und nicht das ganze Gebiet betroffen. Für den Fall, dass einmal die Trinkwasserqualität gefährdet ist, hat der WAKI Flugblätter vorbereitet und würde die Bevölkerung umgehend informieren.

 

[i] Der Wasserverbund Kiesental (WAKI) beliefert die Gemeinden Bowil, Freimettigen, Gross-höchstetten, Häutligen, Konolfingen, Mirchel, Münsingen (Ortsteil Tägertschi), Niederhünigen, Oberhünigen, Oberthal und Zäziwil sowie die Ortsteile Ried bei Schlosswil (Gemeinde Worb) und Trimstein (Gemeinde Münsingen) mit Trinkwasser und ist folglich zuständig für die Qualität des gelieferten Wassers.


Autor:in
Annalisa Hartmann, annalisa.hartmann@bern-ost.ch
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Erstellt: 10.10.2019
Geändert: 10.10.2019
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