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Wichtrach - Der Gemeindepräsident wird Angestellter

Die Wichtracher Behörden erhalten künftig mehr Geld für ihr Engagement. Die Gemeindeversammlung hiess das neue Behördenreglement gut. Demnach wird der:die Gemeindepräsident:in zu 50 Prozent angestellt, die Entschädigungen der Gemeinderät:innen werden erhöht.

Die Gemeindeversammlung in Wichtrach war ruhig und kurz. (Bild: Isabelle Berger)

70 Stimmberechtigte fanden sich am Donnerstagabend in der Mehrzweckhalle am Bach in Wichtrach ein. Keines der Geschäfte war bestritten, zu nennenswerten Diskussionen kam es nicht, nach rund vierzig Minuten würden die Anwesenden bereits zum Apéro eingeladen.

 

Unwichtig waren die Anträge aber nicht. Die zusammengehörigen ersten beiden Traktanden betrafen das Behörden- und Personalreglement. Bisher bestand ein einziges Reglement für beide Behörden und Personal, nun werden die beiden voneinander getrennt.

 

77'000 Franken für's Präsidium

Während die Regelungen, welche das Personal betreffen, lediglich überarbeitet wurden, wurde mit dem neuen Behördenreglement die Entschädigung der Betroffenen geändert. So wird das Gemeindepräsidium neu eine 50-Prozent-Stelle. Die Besoldung richtet sich nach dem Lohnsystem des Kantons und beträgt rund 77'000 Franken im Jahr. Bisher gab es einen Pauschalbetrag plus Sitzungsgelder und einer Stundenentschädigung bei speziellen Arbeiten. Für den Gemeinderat werden die bisherigen Beträge erhöht: der Pauschalbetrag um 2000 auf 8000 Franken, der Stundenansatz von 40 auf 45 Franken.

 

Wer sich im Gemeinderat oder dem Gemeindepräsidium engagiere, sei auf Toleranz der Arbeitgeberschaft angewiesen oder müsse seine Arbeitszeit verkürzen, sagte Gemeindepräsident Bruno Riem (FDP) an der Versammlung. «Gemeinderäte und Gemeindepräsident müssen viele Termine durch den Tag wahrnehmen», so Riem. Das Präsidium entspreche einem 50-Prozent-Pensum. «Da man doch immer verfügbar sein muss als Präsident, kann man daneben nur noch ein tiefes Pensum wahrnehmen.»

 

Attraktiver für Jüngere

Gemeindepräsidien und Gemeinderät:innen sollten eine angemessene Entschädigung haben. Dies sei auch für die Rekrutierung neuer Behördenmitglieder wichtig. «Ich bin der dritte Gemeindepräsident, der kurz vor der Pensionierung steht oder kurz danach. Es wäre für eine Gemeinde gut, wenn auch mal eine jüngere Person das Amt übernehmen könnte», so Riem.

 

Das neue Reglement entspreche demjenigen anderer Gemeinden in der Grösse Wichtrachs. Der Gemeinderat hatte sich für den Lohn des Gemeindepräsidiums auf eine Studie abgestützt. «Wir sind absolut im Hick.»

 

Die Gemeindeversammlung nahm beide Reglemente mit sehr grosser Mehrheit an. Sie treten per 1. Januar 2024 in Kraft. 2019 wurden die wurden die Entschädigungen für Behördenmitglieder zuletzt erhöht (BERN-OST berichtet).

 

Weitere Beschlüsse

Gemeindeverband Sekundarstufe 1 Wichtrach, Sanierung Flachdach, Verpflichtungskredit; Genehmigung

Einstimmig angenommen.

 

Einzonung der Parzelle Nr. 736 in die Gartenbauzone B; Genehmigung

Einstimmig angenommen.


Autor:in
Isabelle Berger, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 11.06.2023
Geändert: 11.06.2023
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