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Wislentunnel Worb: Tragischer Zufall oder Sicherheitsleck?
Gleich zwei schwere Unfälle innert sechs Wochen haben sich im Worber Wislentunnel ereignet: Insgesamt sind drei Personen gestorben und vier Personen teils schwer verletzt worden. Da drängt sich die Frage auf, ob die Sicherheit im Tunnel mangelhaft ist, und ob deshalb Massnahmen ergriffen werden müssen. Wir haben nachgefragt.
Zwei Unfälle im Tunnel, beide Male eine Frontalkollision mit schwer und sogar tödlich verletzten Personen – das wirft Fragen auf. Ist das nur ein unglücklicher Zufall? Oder muss die Sicherheit im Wislentunnel überprüft werden?
Zuständig ist der Kanton
Bei der Worblenstrasse, die durch den Tunnel führt, handelt es sich um eine Kantonsstrasse. Zuständig ist daher das Kantonale Tiefbauamt, genauer der Oberingenieurkreis II (OIK II). Ob jetzt also Fachleute aus dem OIK II den Tunnel auf Sicherheitsmängel prüfen werden? Adrian Gugger, stellvertretender Kreisoberingenieur, antwortet, in den letzten fünf Jahren habe sich im Tunnel ausser den beiden schweren Unfällen nur noch ein einziger leichter Unfall ereignet. «Bevor von Sicherheitsproblemen gesprochen werden kann, müssen zuerst die genaue Unfallursache und der Unfallhergang der beiden schweren Unfälle bekannt sein.»
Ohne Unfallprotokolle läuft nichts
Daher müsse man die detaillierten Unfallprotokolle der Kantonspolizei abwarten: Diese werden Unfallursache und Unfallhergang genau aufzeigen. Bis diese jedoch geklärt werden können, sagt Gugger, dauere es erfahrungsgemäss Wochen oder gar Monate. Beim zweiten Unfall sucht die Kantonspolizei Bern gegenwärtig noch nach Zeug:innen, die Angaben zum Unfallhergang machen können: Sicherheitskameras sind im Tunnel nicht vorhanden.
Gleicher Hergang oder nicht?
Das sind die Fakten, soweit sie bisher bekannt sind: Bei beiden Unfällen geriet ein Fahrzeug «aus noch zu klärenden Gründen» auf die Gegenfahrbahn, bei beiden kam es daraufhin zur Frontalkollision. Allerdings geht aus den jeweiligen Unfallmeldungen nicht hervor, ob beide Male jenes Auto, das auf die falsche Spur geriet, aus derselben Richtung in den Tunnel fuhr, oder ob es sich um zwei komplett verschiedene Unfallhergänge handelt.
Anlageproblem oder nicht?
Genau solche Fragen können erst geklärt werden, wenn die Unfallprotokolle alle Details aufzeigen. «In der anschliessenden Analyse werden zum einen die Unfälle näher untersucht, um festzustellen, ob wiederkehrende ähnliche Unfallhergänge erkennbar sind», erklärt Adrian Gugger. Dann allerdings schaue man genau hin, woran es liegen könnte, und ob Massnahmen nötig seien.
Was ist mit einer Temporeduktion?
Ob generell eine Temporeduktion Sinn machen könnte – egal was die Unfallursache war? Adrian Gugger sagt: «Die Geschwindigkeit im Tunnel ist auf 60 Stundenkilometer beschränkt und ob da Tempo 50 etwas helfen würde, ist ungewiss.» Er wiederholt, vor allem müsse man die Fakten kennen.
Allfällige Anpassungen kommen vom Kanton
Zeige sich nach der Analyse ein ähnlicher Unfallhergang auf, erklärt Adrian Gugger, würden Massnahmen geprüft. «Die Zuständigkeit dafür liegt beim Kanton», erklärt er. «Die Gemeinde wird aber selbstverständlich bei allfälligen Massnahmen informiert.»
[i] Beim ersten Unfall vom 1. April wurden laut Polizeiangaben zwei Frauen verletzt, eine Frau ist kurz nach dem Unfall verstorben. Inzwischen hat die Kantonspolizei Bern auf Anfrage ergänzt: Auch eine zweite schwerverletzte Frau starb über zwei Wochen später im Spital. Beim jüngsten Unfall vom 13. Mai wurden drei Personen teils schwer verletzt, eine davon befindet sich in einem kritischen Zustand. Ausserdem ist ein 40-Jähriger Mann noch auf der Unfallstelle verstorben.
[i] Der 460 Meter lange Wislentunnel wurde am 17. September 2016 eröffnet. Er dient als Umfahrung des Worber Zentrums.
Erstellt:
14.05.2025
Geändert: 14.05.2025
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