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Worb - Entsorgung toter Tiere wird kostenpflichtig

In Worb muss künftig für die Entsorgung toter Tiere eine Kadavergebühr nach dem Verursacherprinzip bezahlt werden, wie in den meisten umliegenden Gemeinden auch. Die Stimmberechtigten haben eine Änderung des Gebührentarifs deutlich angenommen

48,2 Prozentder stimmberechtigten Worberinnen und Worber haben mitentschieden: Künftig wird eine Gebühr für die Entsorgung toter Tiere erhoben. Die entsprechende Änderung des Gebührentarifs wurde mit 2'230 Ja gegen 1'261 Nein angenommen.

Worb war bisher eine der wenigen Gemeinden der Region, die keine Kadavergebühren eingeführt hatte. Dies führte dazu, dass viele Auswärtige Tierkadaver gratis in Worb ensorgten. Diesem makabren "Kadavertourismus" wird nun, entsprechend dem Willen des Gemeinderates und des Gemeindeparlamentes, ein Riegel geschoben.

Bisher wurden die Kosten der Tierkadaverentsorgung durch die Grundgebühren der Abfallentsorgung getragen. Diese Grundgebühren zahlen alle Haushalte. Neu werden die Gebühren nach dem Verursacherprinzip erhoben.

Abgelehnt - mit 2065 Nein zu 1389 Ja - haben die Stimmberechtigten hingegen den von bäuerlichen Kreisen lancierten Volksvorschlag, der vorsah, dass die Kadavergebühren nur von Auswärtigen erhoben würden. Es war der erste Volksvorschlag seit Einführung dieser Möglichkeit mit der neuen Worber Gemeindeverfassung im Jahr 2000.

www.worb.ch

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SDA/Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
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Erstellt: 08.02.2004
Geändert: 08.02.2004
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